Geflüchtete Minderjährige: Auf ganz Deutschland verteilt
Minderjährige Asylsuchende sollen nun wie Erwachsene nach einem Verteilungsschlüssel auf alle Bundesländer verteilt werden. Bislang war dies verboten.
Bislang gab es diese Umverteilung nur für erwachsene Asylbewerber. Für Minderjährige war sie verboten. In Städten wie Hamburg, Berlin und München waren jedoch zuletzt so viele asylsuchende Kinder und Jugendliche aufgetaucht, dass eine angemessene Versorgung nicht mehr gewährleistet war.
Schwesig hat bei der Formulierung des Gesetzes versucht, einen Kompromiss zwischen den Interessen der Länder und Kommunen und den Bedürfnissen der Kinder zu finden. Dazu gehört auch das kürzlich von ihr angestoßene Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“, mit dem die Kommunen bei der Integration der minderjährigen Flüchtlinge unterstützt werden sollen.
Trotzdem kommt aus Verbänden und Hilfsorganisationen Kritik. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge warnt: „Zwang, Nicht-Informationen, Nicht-Beteiligung und Transit-Wartezeiten werden die Jugendlichen dazu treiben, ihre eigenen, gefahrvollen Wege zu suchen.“
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