Gefangene Fische gehen über Bord: Illegal und unökologisch

Auch im vergangenen Jahr wurde tonnenweise Beifang zurück ins Meer geworfen – obwohl das verboten ist. Die Bundesregierung bleibt weitgehend untätig.

Ein Fischer hält Beifang in den Händen

Einmal gefangene Fische sind meist so geschädigt, dass sie den Rückwurf ins Meer nicht überleben Foto: dpa

HAMBURG taz | Unerwünschten Fang über Bord zu werfen ist Fischern verboten – doch bei der Durchsetzung dieses EU-weiten Verbots hapert es. Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Steffi Lemke (Grüne) zeigt, sind auch 2018 tonnenweise Fische über Bord geworfen worden. Sie waren entweder zu klein oder hätten gar nicht gefangen werden dürfen, weil der jeweilige Fischer bereits seine Fangquote ausgeschöpft, sprich: zu viele Fische gefangen hatte.

Lemke wirft der Großen Koalition vor, nicht genug dafür zu tun, dass diese ökologisch fatale Verschwendung aufhört. „Es ist absurd, dass die Bundesregierung sechs Jahre nach Inkrafttreten der gemeinsamen europäischen Fischereipolitik immer noch keine Kontrollsysteme für das Anlandegebot etabliert hat“, sagt die Abgeordnete. Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Überfischung zu beenden.

Das Anlandegebot ist die Kehrseite des Rückwurfverbots: Alle Fische, die im Netz landen, müssen an Land gebracht werden, um ein realistisches Bild davon zu gewinnen, wie viele einer Art tatsächlich gefangen wurden, und um sie auf die von der EU festgelegten Fangmengen anrechnen zu können. Denn einmal gefangene Fische sind meist so geschädigt, dass sie den Rückwurf ins Meer nicht überleben.

Nach Schätzung des Bundes sind 2018 ein Achtel der Dorsche, die von deutschen Schiffen in der Ostsee gefangen wurden, wieder über Bord gegangen. In einem Teilfanggebiet für Schollen in der Ostsee lag dieser unerwünschte Beifang bei 85 Prozent. In der Nordsee wurden 35 bis 40 Prozent der Plattfische unerlaubt zurückgeworfen, insgesamt fast 800 Tonnen.

Umweltschützer fordern Videoüberwachung

Die genannten Zahlen wurden aus Stichproben einzelner Fangfahrten hochgerechnet. „Im Mittel werden weniger als 2 Prozent der Fangmengen innerhalb einer Fischerei beprobt“, schreibt die Bundesregierung. Dabei schauen sich Inspektoren an Bord an, was beim „letzten Hol“ tatsächlich im Netz gelandet ist. Über die Zeit zeigte sich „ein leichter Trend zur Annäherung der realen Letzter-Hol-Daten an die in den Logbüchern registrierten Fangdaten“, heißt es in der Antwort an Lemke.

Die Stichproben und der Datenabgleich mit Logbüchern und Anlandekontrollen taugen aber kaum dazu, konkrete Verstöße gegen das Rückwurfverbot dingfest zu machen. „Insbesondere erlauben es die hergebrachten Überwachungsmethoden nicht, gerichtsfeste Beweise für das Fehlverhalten Einzelner zu liefern“, räumt die Bundesregierung ein.

„Vier Jahre nach Einführung der Anlandeverpflichtung gibt es zwar mehr Seekontrollen als in 2015“, sagt Stella Nemecky von der Umweltstiftung WWF, „jedoch immer noch kein Kontrollinstrument, um Verstöße nachzuweisen und zu bestrafen.“ Sie verlangt, dass die Fangschiffe mit Sensoren und Kameras überwacht werden, um die illegale Praxis zu beenden.

Diese Geräte hätten „das technische Potenzial, gerichtsverwertbare Beweise zu erbringen, während ein milderes, gleich wirksames Mittel nicht ersichtlich ist“, räumt die Bundesregierung ein. Das belaste aber die Fischer mit zusätzlichen Kosten und sei nicht so leicht mit dem Datenschutz zu vereinbaren.

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