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Gebote für ErneuerbareAusschreibung verbessert

Die Bundesnetzagentur hebt die Höchstwerte für die Förderung von Wind- und Solaranlagen an. Bau und Betrieb sollen so wieder attraktiver werden.

Nanja Boenisch

Aus Berlin

Nanja Boenisch

Wenn Energieunternehmen staatliche Förderung für Windräder an Land erhalten wollen, müssen sie an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) teilnehmen und Gebote abgeben. Für die neue Ausschreibungsrunde hat die BNetzA nun die Höchstwerte für diese Gebote an die Inflation angepasst und von bisher 5,88 auf 7,35 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Das entspricht der maximal möglichen Erhöhung um 25 Prozent. Für Solaranlagen auf Dächern wurde die Preisgrenze auf 11,25 Cent pro Kilowattstunde erhöht.

„Die Anhebung der Gebotshöchstwerte ist eine gute Nachricht für den Erneuerbaren-Ausbau“, sagt Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Zuletzt waren die Kosten für den Bau und Betrieb der Anlagen stark gestiegen – vor allem infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

Die bisherigen Höchstwerte waren laut Windenergiebranche so niedrig angesetzt, dass sich Gebote für die Energieunternehmen angesichts der hohen Kosten nicht rentierten. Im Jahr 2022 wollte die BNetzA Windräder an Land mit einer Kapazität von insgesamt rund 4.600 Megawatt fördern – tatsächlich bezuschlagt wurden jedoch nur etwa 3.225 Megawatt.

Mit den neu festgelegten Höchstwerten habe die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten und die niedrige Zahl der Gebote reagiert, erklärt BNetzA-Präsident Klaus Müller. „Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann.“

Fast sechs Windräder pro Tag nötig

Laut einer vom Handelsblatt angestoßenen Recherche des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln müssten zwischen 2023 und 2029 täglich 5,8 Windräder mit einer durchschnittlichen Leistung von je 4,2 Megawatt hinzukommen, wenn die Bundesregierung ihr Windkraftziel von 115 Gigawatt bis 2030 erreichen will.

Noch wichtiger als die Anpassung der Höchstwerte ist für Andreae daher, dass die Bundesländer verbindlich Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung stellen – eine Festlegung dieser Flächen müsse deutlich früher kommen als wie bisher geplant bis Ende 2032.

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