Gebäudeenergiegesetz im Bundestag: Ratespiel mit Expertenrat
Der Energie-Ausschuss des Bundestags berät das Heizungsgesetz mit Sachverständigen. Laut CDU wissen viele von ihnen nicht, wozu sie angehört werden.
![Heizkörper Heizkörper](https://taz.de/picture/6340097/14/33066429-1.jpeg)
Die Bundesregierung hatte vergangene Woche neue „Leitplanken“ zum Gesetz in Umlauf gebracht und damit ihr Vorhaben zum GEG abgeändert. Nach Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden, dafür muss es bis zum 7. Juli den Bundesrat erreichen.
Jung erklärte, die Union erwarte, dass ein neuer Gesetzestext vorgelegt werde. „Unser Anhörungsrecht wird durch dieses Verfahren morgen nicht verbraucht“, sagte der CDU-Klimapolitiker. Die „Leitplanken“ der Bundesregierung zum GEG bezeichnete er als eine „bessere Pressemitteilung“. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich sagte am Dienstag, er schließe nicht aus, dass eine zweite Anhörung gebraucht werden könne. „Das hielte ich auch nicht für falsch.“
Zu den Sachverständigenbefragungen sind am Mittwoch 14 Expert*innen in den Klimaschutz- und Energieausschuss des Bundestags geladen, darunter Thomas Engelke vom Bundesverband der Verbraucherzentrale. Die Vereinigung bezeichnet die Pläne zum GEG in einer Stellungnahme als „ambitioniert und kostenintensiv“. Der Verband fordert deshalb eine „auskömmliche Förderung der Investitionskosten für nachhaltige Heizungen, insbesondere auch für Haushalte mit geringem Einkommen“.
Mit dem GEG will die Bundesregierung, dass ab dem kommenden Jahr Heizungen in Neubauten mindestens zu 65 Prozent erneuerbar betrieben werden. Die neuen Pläne der Regierung sahen zuletzt vor, die kommunale Wärmeplanung mit dem GEG zu verknüpfen.
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