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GastkommentarBluten für Bonn

■ Warum auch Hamburgs MieterInnen ab September saftige Mieterhöhungen drohen

Wieder einmal wurde in Bonn die Chance verpaßt zu beweisen, daß Mieterschutz ernst gemeint ist. Vermutlich hätten nicht einmal die Vermieter aufgeschrien, wenn eine Verlängerung der 20prozentigen Kappungsgrenze beschlossen worden wäre. Denn bei vielen Mieterhöhungen spielt die Frage, um welchen Prozentsatz erhöht werden kann, ohnehin keine Rolle. Die gewünschte Erhöhung wird in Hamburg schon durch den Mietenspiegel begrenzt.

Von existentieller Bedeutung aber ist die bislang geltende Regelung für MieterInnen, die in Wohnungen einfacher Ausstattung und Lage, zum Beispiel in ehemaligen Sozialwohnungen, relativ geringe Mieten zahlen. Für diese wird ab dem 1. September 1998 die dann für alle geltende 30prozentige Kappungs-grenze zu saftigen Mietanstiegen führen. Bluten müssen vor allem die MieterInnen, die über ein geringes Einkommen verfügen. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung kommt für viele nicht in Frage. Auf dem ohnehin engen Markt für preisgünstige Wohnungen in Hamburg wird es noch schwieriger werden, eine bezahlbare Bleibe zu finden.

Die Mieten sind im vorigen Jahr trotz geringerer Kappungsgrenzen noch stärker gestiegen als die Lebenshaltungskosten. Viele Haushalte geben schon jetzt mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für Mietzahlungen aus.

Ich frage die Herren Dienst- und Eigentumswohnungsbesitzer in Bonn: Wie sollen denn vom Rest noch höhere Mieten als bislang abgeknapst werden?

Eve Raatschen

Die Autorin ist Juristin beim

Verein „Mieter helfen Mietern“

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