Gasförderung im Wasserschutzgebiet: Fracking gefährdet Trinkwasser
Ein Viertel des Bremer Trinkwassers kommt aus einem Wasserschutzgebiet bei Verden. Gerade dort will der Ölkonzern RWE Dea seine Fracking-Abwässer verpressen.
Die Bremer trinken Wasser aus Blumenthal und Vegesack, aus Wildeshausen, aus dem Harz und auch aus dem Landkreis Verden. Genauer gesagt: aus dem Wasserschutzgebiet Panzenberg. 24 Prozent der Trinkwassermenge kommen von dort – und mitten im Schutzgebiet plant der Energiekonzern RWE Dea ein Fracking-Projekt. Eine Anlage zur Förderung von Erdgas also, inklusive Verpress-Anlagen und Lagerstättenwasserleitung – und das, obwohl erst im November 2011 Benzol und Quecksilber durch eine ähnliche Leitung des Konzerns ins Erdreich gelangten.
Um beim „Fracking“ Erdgas zu gewinnen, werden mit Hochdruck Sand, Wasser und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst. Ein Teil des Cocktails, der unter anderem krebserregendes Benzol enthält, bleibt im Boden, ein Teil wird zurückgefördert, soweit als möglich gereinigt und über Verpress-Anlagen wieder in die Tiefe geleitet.
Bislang ist das Trinkwasser in Bremen sauber. Das haben Messdaten des Verdener Trinkwasserverbandes ergeben. Der Verband fordert jedoch die Verpressung und die Durchleitung des Lagerstättenwassers nicht zu genehmigen – damit die Menschen auch in Zukunft das Panzenberger Wasser gefahrlos trinken können.
Die Grünen-Abgeordnete Maike Schäfer hat für die Umweltdeputation bei der Verwaltung angefragt, inwieweit die Bremer Trinkwasserversorgung durch die Abwässer gefährdet seien. „Die niedersächsische Genehmigungsbehörde ist nicht gerade transparent“, sagt sie. Gemeint ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die unkonventionelle Gasförderung wird nämlich nach Bundesbergrecht genehmigt, das nicht im Umweltrecht integriert ist – Bergämter dürfen sogenannte „Fracs“ ohne die Beteiligung der Umweltministerien erlauben.
„Als Stadt, die fast ein Viertel seines Trinkwassers aus einem Fracking-Gebiet bezieht, haben wir das Recht auf Informationen“, so Maike Schäfer. Und so hat der Umweltsenator jetzt das LBEG um ein Gespräch gebeten. „Wir wollen wissen“, so Georg Musiol, Abteilungsleiter im Umweltressort, „was beantragt wurde, was bereits genehmigt wurde und was zukünftig genehmigt werden soll.“ Gleiches möchte er auch von der niedersächsischen Wasserbehörde wissen: „In einem Wasserschutzgebiet wie Panzenberg müsste neben dem Bergrecht auch die Schutzgebietsverordnung gelten.“ Nach ihr dürfte ein leichtfertiger Umgang mit dem Grundwasser eigentlich verboten sein.
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