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GASTKOMMENTAR VON KERSTIN HERRNKINDJenseits der juristischen Schuld

Kommentar von Kerstin Herrnkind

Was sich in den knapp zwei Jahren vor dem Mord an ihrer Kollegin Heike Block zugetragen hat, versuchen Schulleitung und LehrerInnen derzeit mit aller Kaft zu verschleiern. Das Kultusministerium sollte für Aufklärung sorgen.

Kerzen am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck: Trauer ja, aber keine Aufklärung. Bild: dpa

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5 Kommentare

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  • P
    Pierre

    Und nun ist alles vergessen, alle sind glücklich und freuen sich auf eine Party, auf dem Gym OHz.

     

    Schön! Besonders wenn kein Respekt gegenüber der ehml. Kollegin mehr gezeigt wird. Es wurde ein Baum gepflanzt, anstatt ein Denkmal zu errichten.

     

    Den Baum kann man fällen, aber die Tote Heike nicht wiederbeleben. Willkommen in der Welt der Ignoranz gegenüber der Trauergemeinde.

  • S
    schlumpfi

    @Herr Kohrt::

    Face the facts. Dem Herrn Rektor glaubt inzwischen keiner mehr und da hat er selbst gründlich für gesorgt. Wenn man sich selbst nicht belasten will, sollte man schweigen...

    Da sind alle Ehrenerklärungen, vorformuliert unterzeichnet von beruflich von ihm Abhängigen zwecklos.

  • BF
    B. Franck

    Es ist schon erstaunlich, was Menschen von sich geben, die eigentlich als "Mittäter" auf die Anklagebank gehören; wahrscheinlich fühlte sich der Schulleiter "sicher", weil der spätere Mörder ja nur Mädchen und Frauen stalkte - und glaubte deswegen, seine pädagogischen "Experimente" ohne Gefahr für das eigene Leben fortführen zu können.

    Spätestens jetzt, wo dieser "Versuch" schiefgegangen ist, sollte man etwas Scham (und Anstand) erwarten; doch nichts dergleichen. Deutsche Beamte haben schon immer so getan, als würde sie das eigene Handeln nichts angehen; es hat sich nichts geändert.

  • US
    Udo Schmidt

    Lieber Herr Kohrt, Ihr Kommentar ist in jeder Hinsicht verräterisch. Was bitte ist es anderes als Einzelunterricht, wenn die Lehrerin mit dem Schüler noch eine Seminararbeit besprechen musste? Und das vor dem Hintergrund, dass sich Heike Block offenbar von diesem Schüler belästigt fühlte. Für mich als unbeteiligter Leser ist Ihr Kommentar eher ein klarer Beleg dafür, dass die Schulleitung den Kontakt zwischen der Lehrerin und dem Stalker eben nicht unterbunden hat. Darüber hinaus finde ich es bezeichnend, dass Sie der Presse, die diesen Umstand aufgedeckt hat, eine Verleumdungsklage androhen. Beste Grüße Udo Schmidt, Bremen

  • RK
    Rainer Kohrt

    1) Den Vorwurf der Verschleierung muss ich aufs schärfste zurückweisen und mir eine Klage wegen Verleumdung vorbehalten. Es handelt sich bei dieser angeblichen "Ehrenerklärung" nicht um den Versuch, Ermittlungsergebnisse zu verschleiern, sondern ist eine Reaktion auf unehrliche, vorverurteilende, auf falschen Aussagen basierende, Rufmordcharakter annehmende Berichterstattung in Ihren und anderen Medien (s.u.). Ich sehe Ihr Bestreben durch eine reißerische Berichterstattung vor Prozessbeginn für Käuferinteresse potentieller Leser zu sorgen, die dann danach gieren würden, weitere Berichte über den Prozess in Ihren Blättern zu lesen. Wenn sich die Haltlosigkeit ihrer unverschämten Verdächtigungen herausgestellt haben wird, der Ruf des Schulleiters dabei auf der Strecke geblieben sein wird, werden Sie den angerichteten Schaden bestenfalls bedauern aber nicht ungeschehen machen. Wie steht es auf Ihrer Seite dann mit der Übernahme von Verantwortung für zugefügtes Unrecht?

     

    2) Von angeordnetem Einzelunterricht kann überhaupt nicht die Rede sein. Alle SchülerInnen des Bioethik-Kurses mussten eine Seminararbeit zu dem Kursthema anfertigen. Im Verlaufe des Kurses sind zu bestimmten Zeitpunkten Zwischenstände der Arbeiten vorzulegen und zu besprechen. Da die Arbeiten Einzelprojekte sind, findet diese Besprechung mit jeder einzelnen Schülerin, mit jedem einzelnen Schüler in einem Vieraugengespräch statt. Dabei handelt es sich also offensichtlich nicht um Einzelunterricht sondern beschreibt eine Situation, die z.B. immer dann vorkommt, wenn mit SchülerInnen deren private Noten im Einzelgespräch erörtert werden. Der Terminus Einzelunterricht soll m.E. gezielt den falschen Eindruck erwecken, hier sei ein Ein-Peronenkurs über einen wochen- bzw. monatelangen Zeitraum angeordnet worden. Ich möchte an dieser Stelle keine Vermutungen darüber anstellen, wieso in Ihrem Artikel und den Äüsserungen der Nebenklage dieser offensichtlich falsche Eindruck erweckt und ständig geschürt wird.