Funksender dürfen nicht gestört werden: Anti-Strahlungs-Aktivistin verurteilt

Sie schaltete einen Funkmast ab und kettete sich an, um die Wiederanschaltung zu verhindern – alles für einem elektrosensiblen Freund. Jetzt wurde die Anti-Strahlungs-Aktivistin verurteilt.

Ein Mobilfunkmast, fotografiert in Duisburg. Bild: ap

FREIBURG taz | Die mutwillige Abschaltung eines Mobilfunksenders stellt eine Störung einer Telekommunikationsanlage dar und ist selbst dann strafbar, wenn die Tat aus einer notstandsähnlichen Lage heraus begangen wird. Sie sei kein geeignetes Mittel, die gefürchtete Gefahr durch elektromagnetische Strahlung abzuwenden.

Das befand am Dienstagnachmittag das Freiburger Amtsgericht und verhängte gegen eine Aktivistin des Aktionsbündnisses für strahlungsfreie Lebensräume (AB-Strahl) eine Verwarnung. Verstößt sie innerhalb eines Jahres gegen weitere Auflagen des Gerichts, muss sie eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen.

Die Systemelektronikerin Viola Gleich hatte im Dezember 2009 einen Mobilfunksendemast des Betreibers O2 in St. Märgen bei Freiburg mit einer Rettungsdecke verhüllt und so eine Selbstabschaltung ausgelöst. Daraufhin hatte sie sich an den Mast gekettet, um das Wiedereinschalten zu verhindern. Erst ein Sondereinsatzkommando der Polizei konnte die Frau nach fünf Stunden herunterholen. Die Kosten für diesen Einsatz hatte sie bereits gezahlt.

Als Begründung für die Tat gab die 24-Jährige an, sie habe ihrem hochgradig elektrosensiblen guten Freund Ulrich Weiner helfen wollen. Dieser könne sich aufgrund seiner Krankheit nur in Funklöchern aufhalten. Der wegen Tatbeihilfe verurteilte Weiner lebt seit acht Jahren in einem Wohnwagen im Wald, wo es keinen Handy-Empfang gibt. Seit seiner Aufstellung 2008 bestrahlt der Mobilfunksender in St. Märgen eines der letzten Funklöcher im Schwarzwald, in die sich Weiner flüchten konnte.

Das alternative Funkloch, in das sich Weiner Ende 2009 flüchtete, erwies sich als unzureichend. Mit lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen musste er im Januar von einem Notarzt versorgt und zu einem Spezialisten nach München gebracht werden, wo er die Wintermonate gesundheitlich stark beeinträchtigt in einem abgeschotteten Kellerraum verbrachte.

Der Mobilfunkbetreiber O2 lehnt eine zeitweise Abschaltung des Senders ab und verweist auf das Vorliegen einer rechtmäßigen Standortgenehmigung sowie Studien, die keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Funkbelastung und Elektrosensibilität feststellen konnten. Weiners Ärzte zweifeln jedoch nicht daran, dass dem 32-Jährigen einzig das Leben in einem strahlungsfreien Raum hilft. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass Weiner psychologisch völlig gesund ist.

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