Früherer Präsident der Ukraine: Poroschenko-Vermögen eingezogen
Ukraines Ex-Präsident soll mit Terrorgruppen in den Separatistengebieten kooperiert haben. Er selbst weilt zurzeit im Ausland – und wehrt sich.
Man verdächtige Poroschenko einer Zusammenarbeit mit den „terroristischen Organisationen DNR und LNR“, heißt es dort. Er habe mit staatlichen Geldern Kohle in den „Volksrepubliken“ von Donezk und Luhansk kaufen lassen. Dies machte „den ukrainischen Energiesektor von der Russischen Föderation und terroristischen Organisationen abhängig. Damit untergrub er 2014 und 2015 die wirtschaftliche Sicherheit des Staates.“
Mit seinen Aktivitäten habe Poroschenko Russland die Möglichkeit gegeben, sich „in die inneren Angelegenheiten der Ukraine einzumischen und subversive Aktivitäten gegen sie zu unternehmen“, so die Generalstaatsanwaltschaft. Poroschenko hatte nie bestritten, als Präsident Kohle auch aus Gebieten im Osten der Ukraine eingekauft zu haben, die von den Separatisten kontrolliert werden. 2014 sei er als Staatschef einfach zu diesem Einkauf gezwungen gewesen, zitierte das Portal gordonua.com den früheren Staatschef bereits im Oktober.
Dieser hatte betont, dass diese Kohle von ukrainischen Unternehmen stamme, in denen ukrainische Staatsbürger arbeiteten. Und diese, so Poroschenko, seien Dank dieser Arbeit nicht gezwungen, sich für Russland als Söldner zu verdingen. Auch nach seiner Amtszeit hätte die Ukraine für drei Milliarden Dollar russische Kohle gekauft, verteidigte sich Poroschenko.
Pilze sammeln erlaubt
Die Beschlagnahmung von Poroschenkos Gütern ist möglicherweise ein erster Schritt zu seiner Enteignung. Mit der Beschlagnahmung will das Gericht offensichtlich verhindern, dass Poroschenko vor Urteilsverkündung seinen Besitz veräußert.
Süffisant zählen ukrainische Medien die Besitztümer auf, die von dieser Beschlagnahmung betroffen sind: ein Landhaus im Wert von einer Million Euro, 54000 Quadratmeter Land, zwei große Wohnungen in Kiew, Aktien, Wertpapiere, 3,5 Millionen Dollar Bankguthaben. Die vollständige Liste wird erst am 14. Januar, dem Tag der schriftlichen Urteilsbegründung, bekannt.
In schadenfrohem Unterton erklärt das Portal kp.ua, dass eine Beschlagnahmung ja noch keine Enteignung sei. Poroschenko dürfe weiterhin sein Territorium nutzen, dort beispielsweise „auf Pilzsuche gehen“. Außerdem sei das Eigentum von Poroschenkos Ehefrau und seines Sohns, Alexej Poroschenko, nicht beschlagnahmt worden. Dieser ist der Besitzer des Herzstücks von Poroschenkos Unternehmensgruppen, der Süßwarenfabrik Roshen. Auch das Agrar-Unternehmen Ukrprominvest-Agro läuft auf den Namen von Alexej Poroschenko. Die Rüstungsschmiede Kusnja na Rybalskomu hatte Poroschenko bereits 2018 verkauft, seine TV-Sender Prjamij und 5. Kanal im November vergangenen Jahres.
Poroschenko hält sich derzeit im Ausland auf. Obwohl er weiß, dass ihm die Generalstaatsanwaltschaft Staatsverrat und Bildung einer terroristischen Vereinigung vorwirft, hat er für den 17. Januar seine Rückkehr nach Kiew angekündigt. Zwar ist offiziell kein Haftbefehl gegen den Ex-Präsidenten bekannt. Es ist aber schwer vorstellbar, dass sich für einen Mann, der des Staatsverrates und des Terrorismus beschuldigt wird, nach der Passkontrolle unbehelligt die Türe Richtung Ausgang öffnen wird.
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