Freispruch für Fotograf: Journalismus spielt keine Rolle

Die Staatsanwaltschaft warf Pay Numrich vor, einen VW-Zug blockiert zu haben. Gericht spricht ihn frei – aus Mangel an Beweisen.

Ein Autozug wird auf einer Brücke von Umweltschutzaktivisten blockiert

Umweltschutzaktivisten blockieren einen Güterzug mit Neuwagen von VW im August 2019 Foto: Bodo Marks/dpa/picture alliance

HAMBURG taz | So richtig freuen mag sich der Journalist Pay Numrich über seinen Freispruch nicht. „Jedes andere Urteil wäre zu absurd gewesen“, sagt er der taz. Der freie Fotograf aus Flensburg musste sich am Montag vor dem Amtsgericht Wolfsburg für seine Anwesenheit bei einer Blockade von Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen gegen VW verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Nötigung, Landfriedensbruch und schweren Eingriff in den Schienenverkehr vorgeworfen. Sie hielt ihn, wie die Polizei, für einen von rund 80 Aktivist*innen, die im August 2019 einen Zug blockiert hatten, der Autos aus dem VW-Werk in Wolfsburg transportierte. Die Polizei nahm damals 27 Personen fest, konnte sie aber zum Großteil nicht identifizieren. In einem bei der Festnahme beschlagnahmten Handy fand sie Numrichs Telefonnummer, auf einem Foto von zwei auf den Gleisen stehenden Ak­ti­vis­t*in­nen wollte sie ihn erkannt haben.

Nach drei Stunden Verhandlung sprach der Richter Numrich frei, weil seine Identität auf dem Foto nicht eindeutig zu belegen sei. Das bestätigte ein Gerichtssprecher.

Kritik an Ermittlungen

Numrich ärgert sich, dass die Tatsache, dass er als Journalist vor Ort gewesen sei, um von der Aktion zu berichten, weder in den Ermittlungen noch in der Verhandlung eine Rolle gespielt habe. Tatsächlich kommt die Berufsbezeichnung in seiner Akte nicht vor, obwohl die Polizei sehr wohl ermittelte, dass er regelmäßig Fotos und Texte veröffentlicht.

Zudem stellte die Polizei fest, dass sich Numrich in einem linken Sportverein engagiert und in der linken Szene bewegt. „Damit stand für die Er­mitt­le­r*in­nen wohl fest, dass ich schuldig sein muss“, kritisiert der Fotograf. „Sie hat miserabel ermittelt, um lediglich herauszufinden, was ihre Schuldzuweisung stützt.“

Sowohl im Vorfeld des Prozesses als auch zu Beginn der Hauptverhandlung schlug der Richter vor, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Numrich lehnte beide Male ab. Er habe aufzeigen wollen, wie schlecht die Polizei arbeite. Außerdem wolle er Kol­le­g*in­nen darin bestärken, weiterhin über Protestaktionen zu berichten und sich nicht von behördlichen Repressionen einschüchtern zu lassen.

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