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Freiheit und StrafeAussage gegen Aussage

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) plant, Aussagen zu Sexualstraftaten per Video aufzuzeichnen. Von mehr Personal ist keine Rede.

Die Aussage per Video aufzuzeichnen ist bei Sexualdelikten oft keine gute Lösung. Foto: CNN (dpa)

BREMEN taz | Die niedrige Verurteilungsquote bei Sexualstraftaten in Bremen (taz berichtete) will Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nicht hinnehmen. „Alle Verfahrensbeteiligten müssen künftig an jeder Stellschraube drehen, um den Opfern neben ihrem erlittenen Leid zumindest Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und möglichst viele Täter zur Verantwortung zu ziehen“, sagte er.

Dazu stellte er eine Reihe von Maßnahmen vor. Im Wesentlichen sind dies die Verbesserungsvorschläge aus einer von ihm in Auftrag gegebenen Studie zur Strafverfolgung von Verbrechen wie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung im Land Bremen. Aus der Studie geht hervor, dass die Verurteilungsquote in Bremen mit 5,5 Prozent noch niedriger ist als der Bundesdurchschnitt.

Ausschlaggebend dafür, ob ein Beschuldigter in Bremen angeklagt wird, ist dabei die Qualität der Opferaussage, stellten die ForscherInnen des Instituts für Polizeiforschung an der Hochschule Bremen fest.

Laut der Psychologin Daniela Müller vom Frauennotruf Bremen ist es typisch, dass sich Opfer von Straftaten – zumal wenn diese von Bekannten oder gar Geliebten begangen wurden – nur lückenhaft erinnern oder sich widersprechen.

Daher sollen jetzt laut Mäurer die Verfahrensbeteiligten von Justiz und Polizei für die Vernehmungen von Opfern besonders geschult werden. Die für die Studie befragten Staatsanwältinnen hatten hier selbst Lücken eingeräumt. Um den Opfern zu ersparen, mehrmals vernommen zu werden, kündigte Mäurer an, dass Vernehmungen mit Audio-Geräten aufgezeichnet und anschließend verschriftlicht werden. Für Letzteres, so steht es in der Studie, fehlt es allerdings an Schreibkräften bei der Polizei.

Auch Videovernehmungen sollen Mäurer zufolge eingesetzt werden. Aber nicht bei der Polizei, wie es gerade die Grünen gefordert haben, sondern durch einen Richter. Zu dem Thema für die Studie befragte PolizistInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen hatten zudem vorgeschlagen, erst einmal zu erproben, ob solche richterlichen Videovernehmungen tatsächlich „zu einer besseren Aufklärung der Sachverhalte beitragen können“, wie es am Schluss der Studie heißt. „Dazu soll darauf geachtet werden, dass die Technik den aktuellen technischen Standards entspricht.“

Für viele Frauen käme eine Videovernehmung allerdings nicht infrage, sagt Daniela Müller vom Frauennotruf. Sie berät und begleitet dort Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben. „Für einige ist es eine ganz unangenehme Vorstellung, dass sie gefilmt werden, sie haben Angst, dass der Täter eine solche Aufzeichnung sehen und vielleicht sogar verbreiten könnte“, sagt Müller. Auch seien viele Menschen gehemmt, wenn sie wüssten, sie werden gefilmt. „Der Gedanke ist dann: ‚Jetzt bloß nicht verheddern, jedes Wort hat Gewicht.‘“

Für einige ist es eineganz unangenehme Vorstellung, dass sie gefilmt werden.Sie haben Angst, dass der Täter eine solche Aufzeichnung sehen und vielleicht sogar verbreiten könnte

Daniela Müller, Frauennotruf

Aufgegriffen hat Mäurer noch weitere Vorschläge von ForscherInnen, ErmittlerInnen und RichterInnen: Unter anderem soll es mehr Ermittlungen im Umfeld des Tatverdächtigen geben, „wo es sinnvoll und mit der Unschuldsvermutung vereinbar erscheint“. Die Auswertung aller 145 Verfahren zu angezeigten Sexualstraftaten aus dem Jahr 2012 durch ein Team des Bremer Instituts für Polizei und Sicherheitsforschung (Ipos) hatte ergeben, dass solche Umfeldermittlungen nur äußerst selten durchgeführt wurden. „Auch von Seiten der Richterschaft wird in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass notwendige Ermittlungen gerade bei schwerwiegenden Delikten nicht deshalb unterbleiben dürfen, weil sonst angeblich gegen die Unschuldsvermutung oder den Datenschutz verstoßen werde“, heißt es in der Studie.

Nach den Medienberichten über die niedrige Verurteilungsquote hatte die Vereinigung Niedersächsischer und Bremischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in einer Pressemitteilung auf die Möglichkeit von Falschaussagen hingewiesen. Der Verband befürchtet, dass „Unschuldige unter dem Druck eines vermeintlichen Opferschutzes verurteilt werden“.

Daniela Müller vom Frauennotruf weist darauf hin, dass nur ein Bruchteil aller Sexualstraftaten überhaupt angezeigt wird. Nach einer Untersuchung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat jede siebte Frau nach ihrem 16. Lebensjahr strafrechtlich relevante Formen von sexualisierter Gewalt erfahren. Hinzu kämen all die Erlebnisse, die nicht geahndet werden, weil sie nach dem Gesetz keine Straftat darstellen oder wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, sagt Müller. Dazu gehöre Angrabschen oder sexuell konnotierte Beleidigungen.

Die Aufklärung und juristische Bewertung von Sexualstraftaten sei schwierig, sagt Müller, weil es häufig nicht mehr Beweise gebe als die Aussage des Opfers. Deshalb begrüße sie es, wenn der Innensenator jetzt ankündige, die Ermittlungsarbeit zu verbessern.

Dazu hätte für die Forschergruppe sowie die befragten ExpertInnen auch gehört, Polizei und Justizbehörden personell besser auszustatten und sie fortzubilden. Dazu hat der Innensenator sich nicht geäußert.

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1 Kommentar

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  • Was ist denn nun die Aussage und das Ziel des Artikels?

    Wenn Gewalt geschieht, und keine Zeugen dabei sind, gibt es im juristischen Sinne immer ein Problem.

    Aber wie soll das Problem angegangen werden, wann würde Hr. Meurer sagen, dass das Ziel erreicht ist?

    Wenn eine Frau nur den Finger zu heben braucht, und schon wird in dem Umfeld eines Mannes eine Befragung zum sexuellen Verhalten am Arbeitsplatz, bei Nachbarn, bei der Ex und bei den Kindern durch geführt, alles rechtsstaatlich und unter Wahrung des Datenschutzes? Wenn nur die Aussagen einer Frau gelten, die ihre Anwältin schriftlich verfasst hat? Und er kommt wegen Wiederholungs- und Verdunklungsgefahr für ein paar Monate in U-Haft (was in Bremen nicht selten ist, aber nicht in der Studie auftaucht), um dann fest zu stellen, dass da wohl doch nichts war?

     

    Ich meine, das Ziel wäre erreicht , wenn mindestens 20% der Angeklagten und Verurteilten Frauen sind (oder meint jemand wirklich noch, dass 1. Sexualität das ist, was Männer Frauen antun, aber dann 2. jede Frau derartig sexuell befriedigt ist, dass sie auf keinen Fall auf die Idee kommt, sich Befriedigung mit unlauteren oder gar gewalttätigen Mitteln zu verschaffen?) Bevor das nicht der Fall ist, geht es nicht um die Verhinderung von sexualisierter Gewalt, sondern um den fast beliebigen Zugriff von Frauen auf staatliche Gewalt gegen Männer. Kann es sein, dass die Strafverfolgung so aufgebaut ist, dass es weibliche Täterinnen gar nicht geben kann - strukturelle Gewalt 2.0?

     

    Wer die Menschen vor sexualisierter Gewalt schützen möchte, sollte eine Gesellschaft schaffen, in der Liebesbeziehungen und Sexualität in einem vereinheitlichten ethischen Rahmen offen gelebt werden können und auch gefördert werden.

    Davon ist Bremen so weit weg wie kein anderes Bundesland (flirtfeindlichstes Bundesland, Scheidungsrate, Anteil der Alleinerziehenden, Sorgerechtsentscheidungen) und genau daher kommen auch die schlimmen Zahlen am Thema Strafverfogung.