Freihandelsabkommen mit Kanada: Der Bundesrat kann Ceta stoppen
Das umkämpfte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist längst nicht durch. Der Bundesrat könnte es noch kippen.
Auf europäischer Ebene ist Ceta durch. Der EU-Ministerrat hatte im Oktober 2016 zugestimmt, das Europäische Parlament folgte im Februar 2017. Jetzt müssen noch die Parlamente der Mitgliedstaaten ratifizieren.
In Deutschland ist umstritten, ob neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen muss.
Grüne und Linke haben es in der Hand
Nettesheim ist der Auffassung, dass dies erforderlich ist. Er argumentiert, dass durch Ceta Hoheitsrechte auf die EU übertragen werden. Laut Artikel 23 des Grundgesetzes bedürfen solche Übertragungsgesetze der „Zustimmung des Bundesrats“. Die Zustimmungspflicht erfasse das gesamte Abkommen und nicht nur Materien, die noch in nationaler Verantwortung sind.
Für eine Zustimmung im Bundesrat sind 35 von 69 Länderstimmen erforderlich. Wenn sich alle Länder mit grüner und linker Regierungsbeteiligung enthalten, wäre das ein Veto-Block von 49 Stimmen.
Die Bundesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet, ob auch der Bundesrat zustimmen muss. Sie will erst einmal abwarten, ob das Bundesverfassungsgericht Ceta noch stoppt oder neu auslegt. Wann Karlsruhe über die Klagen der Gegner verhandelt, ist noch offen.
Ceta wird teilweise bereits vorläufig angewandt. Die umstrittenen Regelungen über den neu geschaffenen Investitions-Gerichtshof aber können erst in Kraft treten, wenn alle EU-Staaten ratifiziert haben.
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