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Freigesprochener PolizeiarztBGH überprüft Brechmittel-Urteil

Ein Polizeiarzt war freigesprochen worden, nachdem er einem mutmaßlichen Drogendealer Brechmittel gab. Dieser fiel nach der Einnahme ins Koma und starb.

Im Dezember 2004 hatte der Arzt dem Sierra-Leoner Brechmittel eingeflößt - mit tödlicher Wirkung. Bild: dpa

BERLIN taz/dpa | Der Freispruch eines Bremer Polizeiarztes nach dem tödlichen Einsatz von Brechmitteln bei einem mutmaßlichen Drogendealer hat am Dienstagnachmittag den Bundesgerichtshof beschäftigt. Der Arzt war im Dezember 2008 vom Landgericht Bremen freigesprochen worden, weil ihm das Gericht eine fahrlässige Tötung nicht nachweisen konnte.

Im Dezember 2004 hatte der Arzt Igor V. dem Sierra-Leoner Laya Condé Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen verschluckt zu haben. Condés Zustand war während der Maßnahme so kritisch geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste, um Condé zu stabilisieren. Anschließend flößte Igor V. dem 35-jährigen Afrikaner per Nasensonde Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte. Condé fiel ins Koma und starb wenige Tage später.

Zwei Sachverständige hatten erklärt, Condés sei "still ertrunken", weil das Wasser in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Bremen diese Diagnose bestätigt. Die Verteidigung brachte jedoch vier weitere Sachverständige ein, die einen "toxischen Herzmuskelschaden" als Todesursache ausmachten. Staatsanwältin und der Verteidiger des Arztes forderten daraufhin einen Freispruch.

Zwar habe sich der Arzt "mehrerer objektiver Pflichtverletzungen" schuldig gemacht, urteilten die Landesrichter im Dezember 2008, aber er habe diese wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv nicht erkennen" können. Den Arzt treffe keine Schuld, weil er weder über klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei, sagte der Richter Bernd Asbrock damals zur Urteilsbegründung. Kritik übte Asbrock an der Leitung des rechtsmedizinischen Instituts der St.-Jürgen-Klinik: "Es war ein genereller organisatorischer Mangel, dass ein Arzt auf dem Ausbildungsstand des Angeklagten diese Behandlung vorgenommen hat."

Die Mutter und ein Bruder von Laya Condé griffen die Beweiswürdigung des Landgerichts nun mit einer Sachrüge an, und der Bundesgerichtshof in Leipzig begann gestern mit der Überprüfung des damaligen Urteils.

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13 Kommentare

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  • B
    Bastian

    Na mal gucken wieviele Leute nach dem 1.Mai freigesprochen werden, weil sie nicht zum Steinewerfen qualifiziert waren. * Ironie Ende

     

    Unglaublich so ein Urteil, aber was will man von diesem RECHTS-staat schon erwarten?

  • MD
    markus decker

    na toll, ich brauche also blos nen job zu machen für den ich nicht qualifiziert bin, und bin fein raus wenn was schiefgeht.

    war ja blos ein toter mensch zu beklagen, gibt durchaus schlimeres.

    kaum zu glauben, der arzt gehört wennigstens wegen schwerer körperverletzung mit todesfolge angeklagt.

    und überhaupt, wasser durch die nase, sowas nennt man beim fbi waterboarding und ist folter.

    und wegen was das ganze? wegen drogen, die doch eh jeder nimmt der will, die gehören legalisiert, schon haben wir 10tausende weniger kriminelle.

    ich habe echt mehr angst vorm staat und seinen dienern als vor verbrechern, die machen mir nämlich nix weil ich nichts habe, aber bei der polizei weis man das nicht, ein falcher blick und schon ist man der depp, dann kommt noch ein richter und betätigt diesen handlangern das sie recht hatten wenn sie dir die knochen brechen weil du dich als unschuldiger wehrst. zum kotzen.

  • F
    Flint

    Eine Schande und eine bodenlose Ungerechtigkeit!

     

    stressmob bringt es voll auf den Punkt, da kann man nur zustimmen!

     

    Ein toller Rechtsstaat ist das...

  • M
    Meta

    Bundesgerichtshof

    - 5. Strafsenat -

    Karl-Heine-Str. 12

    D-04229 Leipzig

  • L
    letztes_wort

    @ Klugscheißer

    @ Aron:

    "Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seinen Sitz seit Juli 1997 in Leipzig; früher war er in

    Berlin ansässig."

    guckstu http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Service/Kontakt/AnfahrtLeipzig/anfahrtLeipzig_node.html

    ....aber lieber erstmal meckern, ne?

    Schönen Tag noch...

  • R
    Ralle

    ...möchte nicht wissen, was passiert wenn ich ohne Führerschein totfahre. - Heißt es dann auch, Freispruch aufgrund magelnder Befähigung?

  • A
    atypixx

    "Es war ein genereller organisatorischer Mangel, dass ein Arzt auf dem Ausbildungsstand des Angeklagten diese Behandlung vorgenommen hat."

     

    Nun ja, weshalb wurde dann gegen die "Hintermänner" nicht Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben? ...

  • A
    Aron

    Jajajaa... Nenenee...

     

    Seit wann sitzt der BGH in Leipzig, lieber TAZ-Autor?

  • K
    klugscheißer

    der bgh ist in karlsruhe, nicht in leipzig!

  • G
    Georg

    Das erinnert verdammt stark an den Mord an Oury Jalloh. Nicht im tatsächlichen Tatgeschehen, sondern viel mehr in der juristischen Aufarbeitung des Falls.

  • S
    stressmob

    Freispruch, begründet dadurch, dass der angeklagte Arzt die Pflichtverletzungen wegen mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv nicht erkennen konnte.

    Den Arzt treffe keine Schuld, heißt es aus dem Mund des Richters, da er weder über klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei.

     

    Wenn ich jemanden mit einem Gewehr zu Boden schieße, werde ich also freigesprochen, für den Fall, ich besitze keinen Waffenschein, weil ich für den "richtigen" Umgang mit Waffen nicht qualifiziert bin?

     

    Wenn ich bei rot über die Ampel fahre und in Folge dessen ein Kind zu Tode kommt, werde ich also freigesprochen, weil ich nie den Führerschein gemacht habe. Folglich nicht für den Straßenverkehr qualifiziert bin?

  • P
    P.Haller

    "Den Arzt treffe keine Schuld, weil er weder über klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei, sagte der Richter Bernd Asbrock damals zur Urteilsbegründung."

     

    Ist das denn wirklich wahr ??

    Ist das die Begründung für einen Freispruch ??

     

    Ich muss also nur keine Ahnung und Erfahrung haben und darf nebenbei auch nicht qualifiziert sein und schon kann mir niemand mehr was anhängen, wenn ich blödsinnigerweise mal jemanden den Hals zudrücke o.ä., worauf dieser dann abnippelt !

     

    Muss ich mir unbedingt merken.

    Gute Nacht, Deutschland.

  • O
    Ohje

    Nicht genuegend Erfahrung...das ich nicht lache. Was er denn die letzten Jahrzente studiert ?

     

    Diesem Arzt gehoert die Approbation und ein zivilrechtliches Verfahren angehaengt.