: Frauenquorum der CDU
Zehn Jahre nach den Grünen und acht Jahre nach der SPD hat die CDU im Oktober 1996 auf ihrem Parteitag in Hannover die Einführung einer Frauenquote beschlossen. Die „Quorum“ genannte Regelung sieht vor, ein Drittel aller Parteiämter und öffentlichen Mandate mit Kandidatinnen zu besetzen. Bei Listenvorschlägen für Mandate ist einer von jeweils drei Plätzen für eine Frau zu reservieren. Es handelt sich allerdings um eine Soll- Bestimmung, nicht um eine zwingend einzuhaltende Verpflichtung. Bei Wahlen zu Parteiämtern sieht das Verfahren vor, daß die Wahl für ungültig erklärt und wiederholt werden muß, wenn im ersten Durchgang das weibliche Drittel nicht erreicht wird. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs gilt in jedem Falle, unabhängig von der Zahl der gewählten Frauen.
Die Frauen-Union tagt am Wochenende in Hannover. bg
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen