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Forscher Aden über Polizeibeauftragte„Aktiv auf Polizeiopfer zugehen“

Die Ampelkoalition will einen Polizeibeauftragten auf Bundesebene einsetzen. In den Ländern laufe noch viel schief, sagt Polizeiforscher Hartmut Aden.

Hartmut Aden begrüßt die Entscheidung, einen Polizeibeauftragten einzusetzen Foto: Oana Popa-Costa
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Aden, warum brauchen wir überhaupt unabhängige Polizeibeauftragte?

Hartmut Aden: Viele Menschen trauen sich nicht, Übergriffe und anderes Fehlverhalten von Po­li­zis­t:in­nen anzuzeigen. Sie befürchten, dass die Polizei Vorwürfe gegen Kol­le­g:in­nen nicht unabhängig untersuchen wird. Wenn es dennoch zu Ermittlungsverfahren gegen Po­li­zis­t:in­nen kommt, werden diese von der Staatsanwaltschaft fast immer eingestellt.

Und nun sollen stattdessen unabhängige Polizeibeauftragte in solchen Fälle ermitteln?

Im Interview: Hartmut Aden

lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und forscht seit Jahrzehnten zu Polizeiarbeit.

Für die straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen Po­li­zis­t:in­nen bleibt in Deutschland die Polizei selbst zuständig. Die Polizeibeauftragten können aber untersuchen, ob sich hinter den Vorwürfen strukturelle Probleme verbergen.

Wie könnten solche strukturellen Probleme aussehen?

Wenn es immer wieder zu ähnlichem Fehlverhalten kommt, könnte dies an einer unzureichenden Ausbildung liegen oder an einer problematischen Gesetzes- oder Weisungslage – oder daran, dass ein Fehlverhalten von den Vorgesetzten systematisch gedeckt wird.

Können Polizeibeauftragte in solchen Fällen parallel zur Polizei ermitteln?

In den meisten Bundesländern müssen die Polizeibeauftragten warten, bis die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren abgeschlossen hat. Das kann ein bis zwei Jahre dauern. Danach sind die Betroffenen aber oft demotiviert, den Fall noch einmal aufzurollen. Auch können sich Beteiligte oft nicht mehr genau an den Vorfall erinnern. Daher ist es gut, dass im geplanten Bundesgesetz grundsätzlich parallele Ermittlungen vorgesehen sind.

Haben Polizeibeauftragte überhaupt die nötigen Befugnisse?

In den Bundesländern sind die Befugnisse oft unzureichend. So kann die Polizeibeauftragte von Rheinland-Pfalz nur das Landes-Innenministerium um Stellungnahme bitten, aber nicht selbst ermitteln. In vielen Fällen kann sie nur versuchen, den Be­schwer­de­füh­re­r:in­nen das Handeln der Polizei zu erklären. So macht die Polizeibeauftragte letztlich Öffentlichkeitsarbeit für die Polizei.

Das ist im Bund zum Glück nicht zu befürchten. Der Bundesbeauftragte soll zum Beispiel selbst in die Akten der Polizei schauen können. Das geplante Bundesgesetz wird in dieser Hinsicht hoffentlich besser als die meisten Landesregelungen.

Wie viele Mit­ar­bei­te­r:in­nen braucht der Bundes-Polizeibeauftragte?

Vermutlich wird man mit 10 bis 20 Mit­ar­bei­te­r:in­nen anfangen und abwarten, wie viele Beschwerden kommen.

In den Ländern gibt es bisher relativ wenig Beschwerden von mutmaßlichen Polizeiopfern…

Stimmt. Das führt dann dazu, dass manche Polizeibeauftragte glauben, es gebe zum Beispiel keine strukturellen Probleme mit Rassismus bei der Polizei. Es ist aber eher umgekehrt: Die Polizeibeauftragten müssen auch aktiv auf potenzielle Betroffene zugehen, also zum Beispiel auf Migrant:innen, Drogenabhängige und Obdachlose. Die Beauftragten müssen sich und die Beschwerdemöglichkeit bekannt machen, auch in anderen Sprachen. Sonst beschweren sich immer nur Angehörige der weißen Mittelschicht, die wissen wie man eine Beschwerde schreibt.

Sollen Polizeibeauftragte auf einvernehmliche Lösungen hinwirken?

Das macht Sinn, wenn es um schlechte Kommunikation, Unhöflichkeit und mangelnden Respekt geht. Hier kann eine Aussprache und eine Entschuldigung der Polizei den Konflikt beenden. Solche Vorwürfe machen in den Bundesländern oft sogar die größte Gruppe der Beschwerden aus. Wenn es aber um illegales Verhalten der Polizei geht, müssen Polizeibeauftragte nicht vermitteln, sondern unabhängig untersuchen.

Ist Fehlverhalten der Polizei wirklich so häufig, dass dafür unabhängige Beauftragte installiert werden müssen?

In der Regel macht die Polizei gute Arbeit in schwierigen Situationen. Ihre Ausbildung wird auch immer besser. Wie häufig es dabei zu Fehlverhalten kommt, wissen wir nicht, denn das Dunkelfeld ist sehr groß, wie die regelmäßigen Berichte über Vorfälle vermuten lassen.

Auch Po­li­zis­t:in­nen können sich bei den Polizeibeauftragten beschweren. Wie oft kommt das vor?

Erstaunlich häufig. In den Bundesländern stammt fast die Hälfte der Beschwerden von Polizeibeamt:innen, die sich zum Beispiel beschweren, weil sie nicht befördert wurden. Hier kümmern sich Polizeibeauftragte um die Sorgen der Po­li­zis­t:in­nen ähnlich wie sich die Wehrbeauftragte des Bundestags um die Sorgen der Sol­da­t:in­nen kümmert. Deshalb sind inzwischen auch einige Polizeigewerkschaften nicht mehr generell gegen Polizeibeauftragte.

Wie häufig weisen Po­li­zis­t:in­nen als Whist­leb­lo­wer:­in­nen auf Missstände hin, die nicht sie selbst betreffen?

Dass ein Polizist zum Beispiel auf Übergriffe von Kol­le­g:in­nen oder rechtsextreme Chatgruppen hinweist, ist die ganz große Ausnahme.

Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch soll erster Bundes-Polizeibeauftragter werden. Er war früher selbst Polizist. Ist das gut?

Das hat sicher gewisse Vorteile, weil er Insiderkenntnisse hat und weil er von der Polizei vermutlich besser akzeptiert wird. Problematisch wäre, wenn er nach seiner Amtszeit als Polizeibeauftragter wieder zur Polizei zurückkehren will. Das könnte Zweifel an seiner Unabhängigkeit auslösen.

Wären Sie persönlich lieber Polizeipräsident oder Polizeibeauftragter?

Mir wurden beide Positionen bereits angeboten. Ich habe jeweils abgelehnt und bin lieber Polizeiforscher geblieben.

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1 Kommentar

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  • Ach was! ©️ Loriot

    Polizeibeauftragter auf Bundesebene!



    Na - da schau her! Woll



    “Nach dem Grundgesetz ist Polizei wie die Ausübung aller staatlichen Befugnisse grundsätzlich Ländersache, vgl. Art. 30 GG. Organisation, Aufgaben und Befugnisse sind in erster Linie in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, in einigen Ländern ist ersteres Gegenstand eines separaten Polizeiorganisationsgesetzes.“



    de.wikipedia.org/w...izei_(Deutschland)



    Talkshowweltmeister Bosbach im vorauseilendem Gehorsam meint dess:



    “Auch „Polizei“ ist grundsätzlich Ländersache, mit zwei Ausnahmen: Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA), das allerdings nur in ganz bestimmten Fällen der internationalen und besonders schweren Kriminalität in Eigenregie Aufgaben der Strafverfolgung wahrnimmt.“



    www.vdz.org/oeffen...-sicherheitsrisiko

    Auch wennste die Einrichtung dh Firmenschild BGS ab & Bundespolizei dran!



    Für mit Grundgesetz nicht vereinbar hälst oder doch.



    Bleibt - bei einem paramilitärischen Haufen dürfte der Handlungsbedarf besonders groß sein (Beispiele en mass!;((



    Nur dürften die Länderpolizeien genau deswegen - wie offen genau!



    Eben dies gegen eine Übetragbarkeit gewonnener Erkenntnisse einwenden!



    🎶🎶🎶 “Die! - mag ja sein. Nicht verwunderlich! Woll.



    Aber - Wir doch nicht!“🎶🎶🎶 Get it! Fein.



    Hand drauf & Brief&Siegel •