Forderung von Bibliotheken: E-Books = Gedruckte Bücher
Bislang haben Bibliotheken kein Recht zum Erwerb und Verleih elektronischer Bücher. Das wollen sie ändern. Autoren dagegen sehen ihre Rechte gefährdet.
BERLIN dpa | Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich für eine rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern ein. Bislang können Bibliotheken nicht jedes E-Book erwerben, erklärte der Verband am Dienstag in Berlin. Die Büchereien sind demnach abhängig davon, wie die Verlage jeweils über die Lizenz-Erteilung entscheiden. Anders als bei physischen Medien – also bei gedruckten Büchern, CDs oder DVDs – hätten die Bibliotheken nach dem geltenden Urheberrecht kein Recht zum Erwerb und Verleih elektronischer Medien.
Um auf das Thema aufmerksam zu machen, gibt es eine europäische Kampagne. Sie trägt in Deutschland den Titel „E-Medien in der Bibliothek: mein gutes Recht!“.
Der Verband Deutscher Schriftsteller (VS) forderte zum „Welttag des Buchs“ am 23. April dagegen den uneingeschränkten Schutz des Urheberrechts. Irreführend sei die Behauptung, das geltende Urheberrecht unterlaufe den Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgern Bildung und Information zu ermöglichen. Wer hochwertige und ansprechende Werke und die literarische Produktion fördern wolle, dürfe der „Gratismentalität“ nicht das Wort reden, //vs.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++1d32685e-c9fe-11e3-9eb1-525400248a66:erklärte der VS am Dienstag in Berlin.
Das Urheberrecht müsse auch neuen Möglichkeiten wie der Ausleihung von E-Books angepasst werden. Bücher und Urheberrecht gehörten zusammen. Für die Kreativen gebe es keinen Unterschied, ob Bücher in gedruckter Form oder als E-Book gelesen würden.
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