Forderung des AfD-Schiedsgerichts: Lucke muss „Weckruf“ auflösen
Schlechte Zeiten für Bernd Lucke. Das AfD-Schiedsgericht hat befunden, dass sein Verein „Weckruf 2015“ der Parteisatzung widerspricht.
Im „Weckruf“ sammelt Lucke, der zum konservativ-neoliberalen Flügel gehört, seine Anhänger und will so Druck auf den rechten Flügel der Partei ausüben, der sich hinter seiner Ko-Vorsitzenden Frauke Petry versammelt hat. Zwischen den beiden tobt ein Machtkampf um die Führung der Partei. Auf dem Parteitag wird eine Kampfabstimmung erwartet.
Dem „Weckruf“ haben sich rund 4.000 der 22.000 AfD-Mitglieder angeschlossen. Indirekt hatte Lucke damit gedroht, die Partei mit seinen Anhängern zu verlassen, sollte die Führungsstruktur der Partei nicht im seinem Sinne besetzt werden.
Laut Schiedsgericht sollten im „Weckruf“ Richtungsentscheidungen vorgenommen werden, die allein einem Bundesparteitag vorbehalten seien – das aber sei mit der Satzung der Partei nicht vereinbar. Deshalb habe das Gericht den Parteivorstand angewiesen, die Auflösung des Vereins anzuordnen, so ein Parteisprecher. Die Entscheidung sei „bindend und nicht anfechtbar“.
Zudem muss Lucke um die von ihm gegen massiven Widerstand durchgesetzte Parteireform kämpfen, nach der die AfD künftig nur noch einen statt bislang drei Vorsitzende haben soll. Die Verabschiedung der neuen Satzung auf dem Parteitag in Bremen im Januar ist nach einem Urteil des Schiedsgerichts nicht korrekt verlaufen. Deshalb muss über sie noch einmal abgestimmt werden.
Ob Lucke dafür aber ein zweites Mal eine Zweidrittelmehrheit mobilisieren kann, ist sehr fraglich. Petry und ihre Unterstützer wollen unbedingt eine Mehrfachspitze erhalten. „Zwar bedauere ich das Urteil, bin allerdings froh, dass der Essener Parteitag nicht infrage gestellt wurde“, sagte Lucke.
Der AfD-Parteitag, der am 3. und 4. Juli in der Essener Grugahalle tagt, wird also spannend werden. Nur eins scheint derzeit sicher zu sein: Gemeinsam werden Lucke und Petry die Partei nicht mehr führen. Das haben beide ausgeschlossen.
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