Folterverantwortlicher spricht in Berlin: Zweierlei Maß
Afghanistans Ex-Geheimdienstchef Nabil war einst für Folter verantwortlich. Trotzdem ist er in Berlin als Experte für Terrorismusbekämpfung gefragt.
Unter der Ägide des heute 53-Jährigen wurde in Haftanstalten des NDS zum Teil „systematisch“ gefoltert, in anderen war Folter „gängig“, wie eine Reihe öffentlich zugänglicher Berichte der UN-Mission für Afghanistan (Unama) zur „Behandlung von konfliktbedingt Inhaftierten in afghanischem Gewahrsam“ feststellte.
Afghanische Menschenrechtler:innen halten Nabil zwar Versuche zugute, dies zu reduzieren. Doch trägt er erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass es in seinen Amtszeiten um mehr als Einzelfälle ging.
Eine genauere Betrachtung der UN-Berichte zeigt, dass Nabils Antifoltermaßnahmen entweder nicht weit genug gingen oder nicht ernst gemeint waren. So stellt die UNO ihrem Bericht von 2013 die Aussage eines anonymen NDS-Offiziers vom April 2012 – also einer Zeit fast zwei Jahre nach Nabils erstem Amtsantritt – voran, demzufolge Gefangene aus dem Hauptquartier in andere NDS-Einrichtungen verlegt wurden, wenn Inspektionen der UN oder anderer Institutionen anstanden.
Selbst Kinder blieben nicht von Folter verschont
Während seiner gesamten Amtszeit verfügte das NDS über Folterzentren, änderten sich die Foltermethoden nicht und blieben auch Kinder nicht von Folter ausgenommen. In dem Bericht von 2013 zählte die UNO 14 Foltermethoden von schweren Schlägen bis zu sexueller Gewalt auf. Im Bericht von 2015 kam unter anderem „Waterboarding ohne Wasser“ hinzu, also simuliertes Ersticken mithilfe von Plastiktüten.
Selbst im NDS-Hauptquartier sei gefoltert worden, sagte der von Unama zitierte NDS-Offizier. Es ist kaum vorstellbar, dass Nabil nicht wusste, was in seiner eigenen Zentrale passierte. Er hätte das sofort stoppen können.
Nach dem UN-Bericht von 2013 dekretierte der damalige Präsident Hamid Karsai ein Folterverbot. Die britische Militärmission installierte Überwachungskameras in der NDS-Zentrale. Unama übergab der Regierung Listen von Folterern, stellte jedoch für die Zeit von 2011 bis 2014 deren „generelle Weiterbeschäftigung“ und eine „allgegenwärtige Kultur der Straflosigkeit“ fest. Medizinisches NDS-Personal sei „nicht hinreichend unabhängig“, um über Folter zu berichten.
Die UNO zitierte einen NDS-Menschenrechtsoffizier, der im September 2014 während Nabils zweiter Amtszeit erklärt hatte, beim NDS herrschten „nicht die notwendigen Bedingungen, dass ich meine Arbeit ausführen kann“. Einzig positiver Trend laut UN-Bericht von 2017: Nabil reduzierte während seiner Amtszeit den Prozentsatz der vom NDS gefolterten Inhaftierten von 49 Prozent im Jahr2010-11 auf 26 Prozent Ende 2014.
Geheimdienst: Folter als bestes Mittel für Geständnisse
Doch bis Ende 2016 ging es wieder auf 29 Prozent hinauf, vor allem wegen der besonders brutalen Antiterrorismusabteilung des NDS in Kabul. Gefoltert wurde laut UNO, weil der NDS das „als das beste Mittel betrachtete, an Geständnisse zu kommen“, und um angebliche oder tatsächliche Terroristen vor Gericht zu bringen.
2015 bilanzierte die UNO ein „gemischtes Resultat“ ihrer Untersuchungen und behauptete stets, Folter sei keine „institutionelle Regierungspolitik“. Das klingt angesichts der Fakten jedoch eher wie ein Versuch, die vom Westen gestützte afghanische Regierung und den US-Geheimdienst CIA, Hauptsponsor des NDS, nicht völlig zu desavouieren.
Einer der Menschenrechtler, der Nabil zunächst seinen Reformwunsch abnahm, sagte der taz jetzt: „Das Foltern hat nie aufgehört. Vielleicht ist es in der Zentrale besser geworden, aber woanders nicht.“
Mit Nabils Einladung zeigt die KAS jetzt, dass in der Bundesrepublik bei schweren Menschenrechtsverletzungen mit zweierlei Maß gemessen wird. Einerseits wurde im Januar ein Folterer aus Syrien verurteilt, weil das dortige Assad-Regime Folter nicht verfolgt. Und jetzt unterstützt auch die Bundesregierung eine Untersuchung von Kriegsverbrechen in der Ukraine durch den Internationale Gerichtshof (ICC).
Folter wird als Mittel im Kampf gegen Terrorismus legitimiert
Doch zugleich wird hierzulande jemand wie Nabil, der politisch für Folterungen verantwortlich war, offenbar unhinterfragt als Experte akzeptiert, auch wenn der NDS nicht wie der syrische Geheimdienst Gefangene nach der Folter systematisch ermordet hat und Nabil wohl im Gegensatz zu seinem späteren Amtskollegen Assadullah Khaled nicht selbst gefoltert hat.
Deutschland hat auch wenig dagegen getan, dass der ICC bei geplanten Untersuchungen in Afghanistan die US- und die frühere Regierungsarmee ausnimmt. Für Verbündete gelten offenbar andere Maßstäbe. Auch das muss der Bundestag evaluieren, weil sonst wieder die Gefahr besteht, dass Folter im Kampf gegen Terrorismus als Mittel legitimiert wird.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung ließ Bitten um eine Stellungnahme unbeantwortet. So blieb offen, ob sie von Nabils Verantwortung für Folter wusste, ob sie diese thematisierte und wie die Kooperation Menschenrechte und Demokratie fördern soll.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen