Förderung des Carsharings: Autoteilen soll leichter werden
Die Bundesregierung will per Gesetz das Carsharing fördern. Nun sind Bundesländer und Kommunen am Zug. Der Branchenverband stimmt zu.
![Autos stehen geparkt in einer Reihe Autos stehen geparkt in einer Reihe](https://taz.de/picture/1429787/14/imago72953333h.jpeg)
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Carsharing ausdrücklich fördern. „Die Regelungen sollen dazu beitragen, Geschäftsmodelle für das Carsharing bundesweit zu fördern beziehungsweise zu ermöglichen.“ Bisher gebe es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlage dafür, eine Parkbevorrechtigung und Parkgebührenbefreiung für das Carsharing im öffentlichen Verkehrsraum aus nicht ordnungsrechtlichen Gründen vornehmen zu können. Länder und Kommunen hätten aber ein großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien.
Das soll das Gesetz leisten. Es regelt zum einen die Kennzeichnung privilegierter Fahrzeuge und eröffnet zum anderen Ländern und Kommunen die Möglichkeit, Bevorrechtigungen für Carsharing-Fahrzeuge und -anbieter einzuführen. Ob die Kommunen aber tatsächlich bevorzugte Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen, entscheiden sie selbst.
Die steigende verkehrs- und umweltpolitische sowie stadtplanerische Bedeutung des Carsharings sei unumstritten, begründet die Bundesregierung ihr Gesetz. „Da mehrere Nutzerinnen und Nutzer sich ein Carsharingfahrzeug teilen, kann es gerade in innerstädtischen Quartieren langfristig zu einer Reduzierung des Flächenbedarfs für das Parken kommen.“ Zudem könne der Parksuchverkehr reduziert werden, ebenso sinke der Anreiz, sich einen privaten Pkw anzuschaffen.
Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben
Der Gesetzentwurf definiert die förderwürdigen Kraftfahrzeuge der jeweiligen Unternehmen; ausdrücklich gefördert werden Unternehmen des stationsbasierten Carsharings, bei dem die Fahrzeuge an einem festen Standort stehen, und des stationsunabhängigen Carsharings, bei dem die Autos innerhalb eines festgelegten Gebiets an beliebiger Stelle entliehen und abgestellt werden können.
Nicht bevorzugt werden klassische Autovermieter, da bei ihnen der Umweltschutzaspekt nach Ansicht der Bundesregierung fehlt. Ebenso wenig wird privates Carsharing bevorzugt – wegen einer „mutmaßlich hohen Missbrauchsanfälligkeit“. Gemeint ist, dass sich Privatleute nur pro Forma ein Auto teilen könnten, um Sonderparkplätze nutzen zu können.
Der Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben. „Rein fachlich ist das richtig gut“, sagte Verbandssprecher Gunnar Nehrkel der taz. Sinnvoll sei die klare Unterscheidung zwischen stationsbasierten und stationsunabhängigen Anbietern. Schließlich ergebe es wenig Sinn, wenn Stellplätze stationsbasierter Anbieter von Fahrzeugen stationsunabhängier Anbieter belegt würden. Dass Carsharing zu Lasten des ÖPNV gehe, weil viele oft lieber Auto statt Bus oder Bahn fahren, verneint Nehrkel. „In der Summe ergänzen sich Carsharing und ÖPNV.“
Dies gelte auch für das stationsunabhängige Carsharing, wie eine Studie der Stadt München gezeigt habe. Nicht glücklich sei sein Verband aber mit der Zweistufigkeit des Verfahrens. Der Bund ermächtige die Länder ja nur, das Carsharing zu fördern: „Wann die neuen Regeln in den Städten wirklich gelten, wissen wir nicht.“
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