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Fluglärmreport 2017Laute Nächte

Der Fluglärm am Hamburger Airport nimmt weiter zu, das Nachtflugverbot wird immer häufiger ignoriert. Eine Petition soll Abhilfe schaffen.

Ignorieren das Nachtflugverbot: Billig-Airlines am Hamburger Flughafen Foto: dpa

In Hamburg sind die Nächte kurz – und laut. Vor allem am Flughafen landen und starten nach Angaben des Umweltverbandes BUND immer mehr Flugzeuge in den späten Abend- oder Nachtstunden.

So habe es nach offiziellen Unterlagen der Umweltbehörde, welche der BUND ausgewertet hat, im vergangenen Jahr 8.404 Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr gegeben. Das sind gut 16 Prozent mehr als 2016.

Seit 2011 sei die Zahl der Nachtflüge sogar um 63 Prozent gestiegen, sagte Martin Mosel, beim Umweltverband für Luftverkehr zuständig, am Dienstag bei der Vorstellung des Fluglärmreports 2017.

Demnach nahm die Zahl der Flugbewegungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit zwischen 23 und 6 Uhr binnen Jahresfrist sogar um 29 Prozent zu: von 953 Flugbewegungen im Jahr 2016 auf 1.229 im vergangenen Jahr. Der sogenannte Fluglärmteppich, also das lärmbelastete Gebiet um den Flughafen, habe sich von 13,9 Quadratkilometer im Jahr 2007 auf 14,7 Quadratkilometer in 2017 ausgeweitet, obwohl die Zahl der Starts und Landungen stagniert.

„Weniger Flüge haben mehr Lärm erzeugt“, so der BUND, weil zunehmend mehr lautere Flugzeuge unterwegs gewesen seien.

Immer mehr Lärm

Die Zahl der Flugbewegungen pro Jahr auf dem Flughafen Helmut Schmidt stagniert. 2011 waren es 158.076 Starts und Landungen, 2017 wurden 159.780 gezählt.

Die Zahl der Passagiere stieg von 13,536 Millionen auf 17,622 Millionen – weniger, aber größere Maschinen.

Die Zahl der – eigentlich nicht erlaubten – Nachtflüge stieg im selben Zeitraum von 5.155 auf 8.404 – also von 14,1 Flügen pro Nacht auf 23,0.

Die Fluggesellschaften mit den meisten Nachtflügen waren 2017 die Billigflieger Easyjet mit einem Anteil von 25 Prozent und Eurowings mit 22 Prozent. Mit weitem Abstand folgen Lufthansa (acht Prozent) und Germanwings (sieben Prozent).

Zwischen 2011 und 2017 sank der Anteil der leisen Flugzeuge der Lärmklassen 1 und 2 von 31 Prozent auf 13 Prozent. Die Zahl der lauteren Jets der Lärmklassen 3 und 4 stieg demgegenüber von 66 auf 85 Prozent.

Vorigen Dezember hatte die Wirtschafts- und Verkehrsbehörde einen Vorschlag der Fluglärmschutzkommission (FLSK) abgelehnt, dass verspätete Flieger nur noch bis 23.30 Uhr auf dem Flughafen Fuhlsbüttel landen dürfen. Eine Änderung der Betriebsgenehmigung sei „rechtlich nicht angezeigt“, erklärte Staatsrat Andreas Rieckhof seinerzeit. Es sei aber nichts dagegen einzuwenden, die geltenden Regelungen streng zu überwachen und Missbrauch zu verfolgen.

Die Erhöhung der Verspätungs- und Lärmzuschläge seien jedoch folgenlos, sagt BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch: „Diese Instrumente haben bislang nachweislich nicht funktioniert.“

Denn der Lärmzuschlag beträgt für leise Flugzeuge gerade einmal elf Euro, für mittellaute 58 bis 362 Euro, für extrem laute bis zu 3.680 Euro – für internationale Airlines kein Abschreckungsgrund. Sie planen oftmals einen zusätzlichen Flug pro Maschine ein, um diese besser auszulasten, und ignorieren dadurch vorsätzlich das Nachtflugverbot.

Für den Hamburger Flughafen gilt eine Sperrzeit zwischen 23 und 6 Uhr. Wenn ein Flugzeug aus unvermeidbaren Gründen später kommt, darf es noch bis 24 Uhr landen. Bereits im November hatte die Bürgerschaft über eine Volkspetition des Umweltverbandes BUND und der Anwohnerinitiative „Nachts ist Ruhe“ beraten, das Nachtflugverbot schon um 22 Uhr beginnen zu lassen und keine Ausnahmen mehr zu erlauben.

Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne sowie Die Linke hatten sich im Kern im Sinne der Petition geäußert. Sie soll am Donnerstag auf einer Expertenanhörung auf einer gemeinsamen Sitzung von Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss beraten werden. Sollte das Parlament auf seiner Plenarsitzung im April nicht im Sinne der Petition votieren, strebt die Initiative einen Volksentscheid an.

Eine Sprecherin des Flughafens erklärte am Dienstag, dass Flüge in der Zeit von 23 bis 24 Uhr zulässig seien und im Rahmen der Verspätungsregelung stattfänden. Diese sei ein wichtiger Bestandteil der Betriebsgenehmigung am Hamburg Airport.

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