Fluglärm in Berlin-Schönefeld: Auch Flugzeuge sollen nachts ruhen
Nach den Umlandgemeinden will nun auch ein Bürgerverein gegen die Nachtflugregeln für Schönefeld Klage einreichen. Die Nächte sollen konsequent lärmfrei. bleiben, fordern die Bürger
Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg hat angekündigt, gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Großflughafen BBI vor das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig zu ziehen. Vereinssprecher Kristian-Peter Stange sagte am Wochenende, es sei ausreichend viel Geld gesammelt worden. Der Verein hoffe indes auf weitere Spenden. "Die Zielsumme ist noch nicht erreicht", sagte Stange.
Der Beirat des BVBB hatte am Freitagabend einstimmig für eine Klage gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug in Schönefeld gestimmt. Nach einer Entscheidung des BVG von 2006 sind am BBI-Flughafen künftig von Mitternacht bis 5 Uhr keine Flüge erlaubt mit Ausnahme etwa von Notflügen. Für die Randzeiten ab 22 Uhr und bis 6 Uhr wurden unabweisbare Starts und Landungen erlaubt. Das Gericht beauftragte die Behörde, einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Der im Herbst veröffentlichte Beschluss sieht im Prinzip ein Nachtflugverbot in der Kernzeit vor. BBI soll 2011 in Betrieb gehen.
Vier Umlandgemeinden haben bereits gegen den Beschluss Klage eingereicht. Ihrer Ansicht nach weist das Gutachten, das der Entscheidung zugrunde liegt, beträchtliche Fehler auf. Wie der Bürgerverein BVBB wollen die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Eichwalde und Schulzendorf erreichen, dass die Genehmigungsbehörde von ihren Zugeständnissen an den Flugplatzbetreiber beim Nachtflug abrückt und zum Kern des Leipziger Urteils von 2006 zurückkehrt. Damals hatten die Bundesrichter betont, dass der Flughafenbetreiber auf das Schutzbedürfnis der Anwohner Rücksicht nehmen muss.
"Wir wollen für unsere Familien Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr ohne jeden Fluglärm haben", so Stange. Er beurteilte die Erfolgschancen einer Klage als sehr gut. Der Schutz von Anwohnern sei höher einzuschätzen als der Schutz von Wirtschaftsinteressen, sagte er der taz.
Flughafensprecher Ralf Kunkel verteidigte den Planfeststellungsbeschluss. Dieser sei ein ausgewogener "Kompromiss zwischen den berechtigten Anliegen der Anwohner und den wirtschaftlichen Interessen von Fluggesellschaften und des Flughafens". (dpa, taz)
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