Flüchtlingsrat kritisiert Landkreis: Wohnungslos in Oberhavel

Der Flüchtlingsrat Brandenburg wirft dem Landkreis Oberhavel vor, jugendliche Flüchtlinge in die Obdachlosigkeit zu entlassen.

Mehere Sandalen vor einem Zimmer der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge

In der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Brandenburgischen Wünsdorf (Symbolbild) Foto: picture alliance/Ralf Hirschberger/ZB/dpa

Saifullah Jabar­khail ist seit mehr als drei Monaten obdach­los. Die Not machte ihn erfinderisch: Eine Zeit lang machte er Nachtschichten bei einem Paketdienst. „So ­waren meine Nächte geregelt, und tagsüber konnte ich meistens bei irgendjemandem auf dem Sofa schlafen“, sagt der 19-Jährige. Seinen Deutschkurs habe er ­aufgegeben, weil er alle Zeit darauf verwende, eine Lösung für seine Situation zu finden.

Jabarkhail kam als Minderjähriger aus Afghanistan nach Deutschland. Bis Ende Juni lebte er in einer Jugendhilfe-WG in Hennigsdorf in Oberhavel. Am 1. Juli endete die Betreuung. Sein Antrag auf Wiederaufnahme der Jugendhilfe blieb bis heute unbeantwortet.

Jabarkhail ist nicht der einzige Jugendliche im Landkreis Oberhavel, der nach einer Jugendhilfemaßnahme seinen Wohnplatz verlor. Der Flüchtlingsrat Brandenburg berichtet von einem weiteren Jugendlichen, der an seinem 18. Geburtstag seinen WG-Platz und jede Unterstützung verlor. Auch er sei nun seit Monaten obdachlos.

Mara Hasenjürgen vom Flüchtlingsrat Brandenburg kritisiert die Unterbringungspolitik des Landkreises. „Das Jugendamt entlässt Jugendliche in die Obdachlosigkeit, obwohl Plätze in Unterkünften frei sind“, sagt sie. „Diese wären ­„zumindest eine Übergangslösung“.

Notlage selbst verschuldet

Der Landkreis verweigert aus rechtlichen Gründen die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft von jungen Volljährigen mit anerkanntem Asylstatus. Sie sei nicht möglich, sagte Constanze Gatzke, Sprecherin des Landkreises Oberhavel, zur taz: Der Fachbereich Jugend suche aber nach Möglichkeiten, die Betroffenen in einem Wohnheim mit niederschwelliger sozialpädagogischer Betreuung unterzubringen. Jugendhilfe für junge Volljährige werde grundsätzlich dann beendet, wenn diese die Hilfe nicht annähmen, sich nicht an die Regeln der Einrichtung hielten oder keine Kooperationsbereitschaft zeigten. Etwa wenn sie länger nicht erreichbar seien. Dann hätten sie ihre Notlage selbst verschuldet, so der Tenor. In den allermeisten Fällen gelinge es dem Jugendamt aber, Hilfeangebote für die jungen Geflüchteten zu finden.

Jabarkhail erzählt, dass er einen B1-Sprachkurs beendet und an einem Oberstufen­zentrum einen Schulabschluss gemacht hat, bevor er seine Wohnung verlor. „Sie denken, dass wir zu selbstständig sind. Die WG braucht Jugendliche, die nichts können“, sagt er.

Ähnlich äußert sich auch Simone Tetzlaff von der Flüchtlingsberatung Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland: „Jugendhilfeträger haben oft nicht genug Verständnis dafür, dass Bestrebungen, eine engmaschige Betreuung zu verlassen, mit der spezifischen Situation junger Geflüchteter zu tun haben.“ Das Jugendamt hätte sich um eine Lösung bemühen müssen und dürfe sich nicht darauf berufen, dass es Konflikte gab. Rein rechtlich wäre nun die Kommune am Zug, denn die sei verpflichtet, Obdachlosigkeit zu verhindern.

„Das Obdachlosenheim in Hennigsdorf ist aber in keiner Weise jugendgerecht und hat nur wenige Plätze, die meist belegt sind“, sagt Tetzlaff. Es stelle sich die Frage: „Wohin wollen sie Saifullah Jabarkhail denn die Antwort auf seinen Antrag schicken?“

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