Flüchtlingspolitik in Ungarn: Oberstes Gericht erlaubt Referendum
Das Gericht stimmt einem Referendum gegen die EU-Flüchtlingsverteilung zu. Die Klage von zwei kleinen Oppositionsparteien ist gescheitert.
Ausdrücklich stimmten die Richter der Fragestellung des Referendums zu: „Wollen Sie, dass die Europäische Union ohne Zustimmung des ungarischen Parlaments die verpflichtende Ansiedlung von nicht-ungarischen Bürgern in Ungarn anordnet?“ Die Regierung will die Volksbefragung zwischen August und Dezember abhalten, im April startete sie ihre Kampagne für ein „Nein“. Budapest sieht durch die Quotenregelung seine Souveränität verletzt.
Ende September hatten die EU-Innenminister per Mehrheitsentscheidung die Verteilung von insgesamt 120.000 Asylbewerbern aus stark belasteten Ankunftsländern wie Italien und Griechenland beschlossen. Anfang Dezember reichte Orban gegen den Beschluss bereits Klage beim Europäischen Gerichtshof ein.
In einem letzten Versuch, das Referendum doch noch zu verhindern, kündigte die Liberale Partei am Dienstag die Anrufung des ungarischen Verfassungsgerichts an. Sie befürchte, das Referendum werde die „bereits starke Fremdenfeindlichkeit“ im Land weiter verschärfen, erklärte die Oppositionspartei. Ein Veto des Gerichts gilt jedoch allgemein als wenig wahrscheinlich.
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