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Flüchtlingspolitik in DeutschlandNervöse Aktivität zur Abwehr

Keine Idee scheint zu abwegig, um nicht diskutiert zu werden: Lager in Afrika, Einstellung der Seenotrettung – und alles nur um Flüchtlinge fernzuhalten.

Deutsche Politik ist darauf ausgerichtet, dass Geflüchtete nicht einmal die Nachbarländer erreichen Foto: dpa

Im Winter 2016 ist Deutschland ungeduldig: Seit einem Jahr arbeitet die EU mit Hochdruck daran, die Staaten Afrikas auf Linie zu bringen. Der Bundesregierung jedoch geht es nicht schnell genug voran: In einem internen Memo vom 30. November drängt das Auswärtige Amt (AA) darauf, dass die EU auch mit Ägypten endlich Verhandlungen über eine Migrationspartnerschaft aufnimmt. Dabei müsse das „Thema Rückführung“ als eines der politischen Ziele „betont werden“, so das AA. Der Rat der EU möge dies bei seinem nächsten Treffen beschließen.

Dass Deutschland sich derart ins Zeug legt, ist neu. Anders als Spanien oder Italien hatte die Bundesrepublik lange nur wenig Engagement in Sachen externer Migrationskontrolle gezeigt. Es kamen schließlich nicht viele Flüchtlinge in Deutschland an. Nach einem Hoch der Asylzahlen in der ersten Hälfte der neunziger Jahre brachte ein als „Asylkompromiss“ bekannt gewordenes Gesetzespaket – inklusive Grundgesetzänderung – 1993 eine Verschärfung der Aufnahmebedingungen. Vor allem die darin enthaltene Drittstaatenklausel senkte die Zahl der Asylanträge. Hinzu kam bald darauf die europäische Dublin-Regelung. Sie sorgte dafür, dass die meisten Flüchtlinge in den Außengrenzen-Staaten wie Griechenland und Italien blieben. Bis 2007 sank die Zahl der Asylanträge in Deutschland deshalb auf ein Rekord-Tief von 19.164. Seitdem geht die Kurve nach oben – und Deutschland mischt sich wieder mehr ein.

So entfaltete deutsche Regierungsbehörden in den letzten Jahren allerlei Aktivitäten zur Aufrüstung der afrikanischen Grenzen. Bundesverteidigungsministerium und Auswärtiges Amt stellten 2016 mehrere Millionen Euro für die „Ertüchtigung“ von Partnerstaaten bereit. Tunesien bekam daraus 20 Millionen Euro, unter anderem für elektronische Überwachung an der Grenze zu Libyen und die Ausbildung der Grenzpolizei. 2017 soll es für Tunesien weitere 40 Millionen geben. Deutsche Bundespolizisten bilden tunesische Grenzschützer aus, die Bundeswehr schickt Schnellboote und gepanzerte Lastwagen.

2017 will Deutschland mobile Überwachungssysteme mit Bodenaufklärungssystemen übergeben. Fünf Nachtüberwachungssysteme, 25 Wärmebildkameras, 25 optische Sensoren und fünf Radarsysteme sind bereits nach Tunesien geliefert. Das Land bekommt eine Hightech-Grenze praktisch umsonst. Schon im März 2012 entsandte die Bundespolizei einen „grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten“ in die Hauptstadt Tunis. Der sammelt „Lageerkenntnisse“ über illegale Migration (näheres siehe Länderreport Tunesien).

Menschenrechte sind nachrangig

Auch nach Ägypten hat Deutschland einen Polizisten als Verbindungsbeamten entsandt. Im April 2016 sprach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei einem Besuch in Kairo nicht nur über den geplanten Verkauf zweier U-Boote, sondern bot auch Hilfe für die Abschottung der libysch-ägyptischen Grenze und für Kontrollmaßnahmen auf dem Sinai an. Im Juni 2016 signierten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein ägyptischer Amtskollege Magdy Abdel Ghaffar nach rund zweijährigen Verhandlungen ein Sicherheitsabkommen. Es geht um den Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus sowie Katastrophenschutz.

Schon 2015 begannen Ausbildungsmaßnahmen für die ägyptische Grenzpolizei durch die Bundespolizei sowie für die Geheimdienste GIS und NSS durch das Bundeskriminalamt. 2016 führte die Bundespolizei für Ägypten insgesamt fünf Trainings unter anderem im Bereich Grenzschutz durch – eine heikle Angelegenheit angesichts der Menschenrechtslage. Denn Ägyptens Anti-Terror-Gesetz versteht unter einer Terrororganisation alles, was „in irgendeiner Weise die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder die Interessen der Bevölkerung bedroht.“ Mit Blick auf die aktuelle Migrationslage jedoch werde die Bundespolizei ihre Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Bereich Grenzschutz mit Ägypten intensivieren, antwortete die Bundesregierung im Frühjahr auf eine Anfrage der Grünen (näheres siehe Länderreport Ägypten).

Seit 2012 betreibt die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GiZ) im Auftrag des Auswärtigen Amtes das „Polizeiprogramm Afrika“ in Mauretanien, Niger, Tschad sowie Nigeria. Die Bundesregierung stellt von 2016 bis 2018 dafür rund 26 Millionen Euro zur Verfügung. Grenzpolizisten im ländlichen Raum sollen die „relevanten Prozeduren bei der Ein- und Ausreise von Personen (…) verfahrenssicher“ lernen. Im Transitstaat Mauretanien baut die GiZ dabei unter anderem drei Grenzstationen für 210.000 Euro, lieferte neun Pass- und Fingerabdruckscanner, bildete 102 Grenzpolizisten fort und baute einen Pool von Trainern im Bereich Grenzsicherheit auf.

taz-Rechercheprojekt

Vor „dramatischer“ Migration aus Afrika warnt die deutsche Regierung, von einem „Marshallplan“ ist die Rede. Doch die Milliardensummen, die Europa in Afrika ausgeben will, dienen nicht nur dem Kampf gegen Armut. Erklärtes Ziel der neuen EU-Afrikapolitik ist es, Flüchtlinge und Migranten schon tief im Innern des Kontintents aufzuhalten. Die taz berichtet seit Mitte November in einem Rechercheschwerpunkt darüber, zu finden unter taz.de/migcontrol.

Die Recherche wurde gefördert von Fleiß und Mut e. V. (cja)

Niger bekam für 1,35 Millionen Euro neun Polizeistationen an der Grenze zu Nigeria, die Grenzpolizei 9 Pick-Ups für 270.000 Euro und zwölf Motorräder für je 10.000 Euro, dazu Ausbildungseinheiten für die Grenzpolizei. Im Tschad wurde ein Grenzposten an der Grenze zu Kamerun gebaut. In der dritten Phase des Polizeiprogramms Afrika bis 2018 sollen Polizeistrukturen in Mauretanien, Elfenbeinküste, Niger, Demokratische Republik Kongo, Kamerun, Nigeria und Süd-Sudan unterstützt werde. Auch das Interpol-Projekt „Adwenpa II“ wird von der Bundesregierung finanziert. Von 2016 bis 2018 werden dabei in 14 westafrikanischen Staaten Grenzschützer ausgebildet.

Zurückhaltung im Sudan

Im Jahr 2015 floss für den „Kampf gegen Menschenhandel und Schlepperei“ rund eine Viertelmillion Euro nach Marokko, Guinea-Bissau und Mauretanien, 2016 bekamen 18 afrikanische Staaten aus Berlin insgesamt rund 1,8 Millionen Euro zu diesem Zweck. Im Dezember 2016 beschloss das Bundeskabinett, sich an der zivilen EU-Mission SAHEL-CAP zur Bekämpfung von Drogen-, Waffen- und Menschenschmuggel im Niger zu beteiligen. 20 Beamte der Bundespolizei und Landespolizeien sollen nach Niger geschickt werden – dem wichtigsten Transitland von afrikanischen Flüchtlingen auf dem Weg nach Europa.

Eines der wichtigsten Projekte in diesem Bereich ist das „Better Migration Management“-Programm der GiZ. Die EU gibt dafür 40 Millionen Euro, Deutschland weitere 6 Millionen. Es soll nach Auskunft der GiZ „das Migrationsmanagement am Horn von Afrika verbessern“ und „Schleusertum und Menschenhandel eindämmen“. Dabei sind nicht nur Staaten wie Djibouti, Kenia oder Somalia, sondern auch Diktaturen wie Äthiopien, Sudan und Eritrea. Die GiZ besteht darauf, die Wunschliste des sudanesischen Regimes für Ausrüstung abgelehnt zu haben (näheres hierzu im Länderreport Sudan).

Mit der sogenannten Flüchtlingskrise ab 2015 gingen auch die Abschiebezahlen in die Höhe. Nach einer Auflistung vom November 2016 schob Deutschland zwischen 2010 und 2014 zwischen 4.800 und 5.400 Menschen pro Jahr ab. 2015 stieg die Zahl dann auf 16.337, 2016 waren es bis Oktober 17.137. Abschiebungen innerhalb der EU sind hierbei nicht eingerechnet. Im Laufe der Jahre hat Deutschland formale Rücknahmeabkommen mit Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Cabo Verde, Georgien, Hongkong, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, der Türkei und der Ukraine geschlossen. Die Bundesrepublik kann somit auch Angehörige anderer Staaten oder Staatenlose in diese Länder abschieben, wenn diese ein Aufenthaltsrecht für diese Länder haben – oder „illegal und auf direktem Wege“ aus diesen Ländern nach Deutschland eingereist sind. Zwischen 200 und 500 Personen pro Jahr wurden seit 2010 von Deutschland in Länder außerhalb der EU abgeschoben, die nicht ihr Heimatland waren. Zu den häufigsten Zielländern gehörten dabei Serbien, Kosovo und Albanien.

Kurden nach Syrien

Einen Tiefpunkt in Deutschlands Bemühungen um Abschiebe-Vereinbarungen bildete der Vertragsschluss zwischen dem damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinem damaligen syrischen Amtskollegen Bassam Abdel Madschid 2008. Als die deutschen Ausländerbehörden begannen, von der Regelung Gebrauch zu machen, wurden Kurden und Yesiden direkt nach ihrer Abschiebung in Damaskus verhaftet. Das Regime warf ihnen „Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland vor – wohl wegen der Gründe, die die Flüchtlinge in ihren abgelehnten Asylanträgen vorgebracht hatten. Nach Beginn des Krieges 2011 wurde das Abkommen zwar ausgesetzt, nicht aber gekündigt.

Bereits seit 1998 existiert auch eine Abschiebe-Vereinbarungen mit Marokko, 2006 unterzeichnet Deutschland eine solche mit Algerien. Die Bundesregierung allerdings ist mit deren Umsetzung unzufrieden: „Die Länder müssen verstehen: Die Zusammenarbeit in Migrations- und Rückführungsfragen ist aus unserer Sicht ein zentraler Faktor des bilateralen Verhältnisses. Unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit in anderen Feldern hängt davon ab“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Januar 2016.

Bald darauf reise de Maizière nach Nordafrika. Tunesien gab die Zusage für ein Pilotprojekt: Abschiebeflüge mit bis zu 25 Tunesiern in eigens bereitgestellten Chartermaschinen. Tunesische Botschaftsmitarbeiter sollen künftig bereits in den deutschen Asyl-Unterkünften helfen, die Identität ihrer Landsleute zu klären. De Maizière übergab bei einem Besuch im Hauptquartier der Grenzschutztruppe der Nationalgarde unter anderem 27 Geländewagen, Splitterschutzwesten und Nachtsichtgeräte. Die marokkanische Regierung stimmte einem Biometriedatenabgleich zu: Innerhalb von 45 Tagen soll sie nun antworten, wenn die deutschen Behörden Fingerabdrücke zur Feststellung der Identität von ausreisepflichtigen Flüchtlingen übermitteln.

Besuch in der Bundesdruckerei

Es war da vermutlich kein Zufall, dass Anfang 2016 Veridos, ein Gemeinschaftsunternehmen der Bundesdruckerei und der deutschen IT-Firma Giesecke & Devrient, bekanntgab, von Marokko mit der „Entwicklung und Umsetzung eines nationalen Grenzkontrollsystems“ beauftragt worden zu sein. Geliefert werden unter anderem biometrische Scanner, Passlesegeräte, Kontrollschleusen und Server für 1.600 Kontrollposten. Außerdem, so bestätigt die Bundesdruckerei, druckt sie für Libyens Übergangsregierung aktuell Rohpässe. Auch eine Delegation der Immigrationsbehörde Sudans stattete ihr jüngst einen Besuch ab.

Auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel ging 2016 auf Reisen nach Afrika, um für bessere Abschiebemöglichkeiten zu sorgen. Niger stellte Merkel dabei „umfassende Hilfe“ in Aussicht. Deutschland werde die nigrische Armee mit Lkw und Kommunikationsausrüstung unterstützen, sagte Merkel in der Hauptstadt Niamey nach einem Treffen mit Staatschef Mahamadou Issoufou. Außerdem sollen Jobs geschaffen werden für „Menschen, die derzeit vom Menschenschmuggel leben.

Präsident Mahamadou Issoufou mochte die günstige Gelegenheit nicht verstreichen lassen – und forderte prompt mehr Geld. Ein bloßer Anteil aus dem mit 1,8 Milliarden Euro ausgestatteten EU Treuhandfonds sei zu wenig: „Wir brauchen eine massive Unterstützung für unser Land.“ Eine Milliarde, stelle er sich vor. Merkel legte immerhin zehn Millionen Euro für die Armee und 17 Millionen Euro für Jobförderung rund um Agadez auf den Tisch. Ohne Entwicklung könne von den Menschen nicht erwartet werden, sich „dem Kampf gegen die illegale Migration zu widmen“.

Geschäftigkeit im Kanzleramt

In Äthiopien, wo seit sechs Monaten der Ausnahmezustand herrscht und Regierungschef Hailemariam Desalegn mit äußerster Brutalität gegen Regimgegner vorgeht, bot Merkel eine Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium zur Ausbildung der äthiopischen Polizei an, „damit die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wird und nicht so viele Menschen umkommen bei solchen Ausschreitungen“. Desalegn ließ sie wissen, die Demokratie in Äthiopien sei „noch nicht flügge“.

Direkt nach ihrer Rückkehr empfing sie in Berlin zuerst den Präsidenten des Tschad, Idriss Deby Itno. Der durfte sich über 8,9 Millionen Euro freuen – „um zusätzlich zu dem Engagement, was wir heute schon haben“, sagte Merkel, um „zu helfen bei Wasser- und Ernährungsproblemen.“ Schließlich habe Tschad „mehr als 700.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern aufgenommen“.

Itno war noch nicht wieder zu Hause, da landete schon Nigerias Präsident Muhammadu Buhari, der dafür sogar den Auftakt des Gipfels der Afrikansichen Union im togoische Lomé verpasste. 10.200 Nigerianer haben in den ersten neun Monaten des Jahres einen Asylantrag gestellt, mehr als doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum 2015. Die Anerkennungsrate liege bei acht Prozent, sagte Merkel, das „beweist, dass die meisten Nigerianer aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kämen“. Auch Nigeria sagte Merkel Geld zu, die Gegenleistung wird prompt erwartet: Die EU werde Verhandlungen mit Nigeria über ein Migrationsabkommen aufnehmen. „Wir werden auch über ein Rückführungsabkommen sprechen.“

Deutschland und Frontex

Deutsche Beamte haben seit jeher führende Positionen in der EU-Grenzschutzagentur Frontex inne. Wichtige Entscheidungen für die Arbeit von Frontex werden auch im Verwaltungsrat der Agentur getroffen, in dem sich alle beteiligten Mitgliedstaaten organisieren. Er wird von Ralf Göbel geleitet, einem früheren Vizepräsidenten des Bundespolizeipräsidiums und mittlerweile hohen Beamten im Bundesinnenministerium. Auch der Leiter der Frontex-Operativabteilung Klaus Rösler ist Deutscher. Mehrfach hat der sich auch politisch zu Wort gemeldet und sich gegen Rettungsmaßnahmen vor der libyschen Küste ausgesprochen.

Im Dezember 2014 schrieb Rösler einen Brief an den Direktor der italienischen Einwanderungsbehörde und Grenzpolizei des Innenministeriums, Giovanni Pinto. Er forderte sie auf, keinen Notrufen außerhalb der 30-Meilen-Zone mehr nachzukommen. Die entspreche „nicht dem operativen Plan“. In jener Zeit stieg die Zahl der ertrunkenen Flüchtlinge im Mittelmeer stark an. Das hat sich bis heute fortgesetzt. Gleichwohl sagte Rösler im Juni 2016 bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Brüssel, dass eine der Ursachen für die hohe Zahl von Bootsflüchtlingen gerade auch die intensivere Überwachung und Seenotrettung durch die EU sei. Sie führe dazu, dass Schlepper noch ungehemmter Flüchtlinge in wenig seetüchtigen Booten auf die Reise schickten, weil viele Migranten darauf setzten, von der EU aus dem Meer geholt zu werden. „Das löst Ausreisen aus“, sagte Rösler.

Bis 2013 hielt Deutschland unverrückbar am Dublin-System fest. Das System habe sich „bewährt“, erklärte die Bundesregierung immer wieder. Ein Jahr später war das plötzlich anders. „Wir müssen uns verständigen auf Aufnahmequoten etwa nach Einwohnern“, sagte de Maizière bei der EU-Innenministerkonferenz am 9. Oktober 2014 in Luxemburg. Genau das hatten die Länder Südeuropas seit Jahren verlangt. Jedes mal waren sie dabei am Widerstand vor allem aus Berlin gescheitert. Rund 11 Prozent der Asylanträge fielen 2009 auf Deutschland – wesentlich weniger, als es bei einem Quotensystem aufnehmen müsste. Doch seitdem wuchs dieser Anteil, die südeuropäischen Staaten vermochten die Flüchtlinge nicht mehr im Land zu halten: 2011 war dann ein Fünftel, 2012 ein Viertel, von Mitte 2013 bis Mitte 2014 wurde EU-weit jeder dritte Asylantrag in Deutschland gestellt. Lange hatte Deutschland von der Dublin-Regelung profitiert. Just als sich das änderte, entdeckt es auf einmal die Nachteile am angeblich „bewährten“ Dublin-Systems.

Lager in der Herkunftsregion

Obwohl Deutschland zu jener Zeit keineswegs im Zentrum der Fluchtmigration nach Europa stand, unternahm die Bundesregierung 2004 einen Vorstoß, der zwar bislang keinen Erfolg hatte, aber bis heute kursiert. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, sich mit einer Flucht über das Mittelmeer Zugang zu EU-Häfen verschaffen zu können, sagte der damalige SPD-Innenminister Otto Schily 2004. Man müsse prüfen, ob sich die Asylanträge von Migranten, die aus Seenot gerettet werden, nicht in „Einrichtungen“ Nordafrika bearbeiten ließen. „Die Probleme Afrikas müssen mit Unterstützung Europas in Afrika gelöst werden“, sagte Schily.

Gut ein Jahr zuvor, kurz nach Beginn des Irak-Kriegs im März 2003, hatte der britische Premierminister Tony Blair seine „New Vision for Refugees“ präsentiert. Auch er wollte den europäischen Flüchtlingsschutz möglichst weitgehend in die Herkunftsregionen auslagern. Flüchtlinge, denen es gelinge, europäischen Boden zu erreichen, sollten in „Schutzzonen“ in ihren Herkunftsregionen zurückgeschafft werden. Die EU sollte möglichst weltweit ein Netz solcher Flüchtlingslager errichten. Dort könne der UNHCR die Schutzbedürftigkeit prüfen.

Im Wege eines Experiments, erklärte Schily nun ein gutes Jahr später, könne er sich Lager in Nordafrika vorstellen. Ein „europäischer Seenotrettungsdienst“ könnte das Mittelmeer überwachen und die Aufgenommenen in das Land zurückbringen, aus dem sie aufgebrochen sind. Zur Prüfung der Asylanträge könnten dort Beamte der EU-Staaten, aber auch der Kern einer eigenen EU-Flüchtlingsbehörde eingesetzt werden, sagte Schily. Falls es keinen Asylgrund gebe, müssten gerettete Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. „Eine gerichtliche Kontrolle muss es nicht zwangsläufig geben“, sagte Schily. Schließlich sei man in Nordafrika „außerhalb des Rechtsgebiets der EU“. Auch bei anerkanntem Fluchtgrund sollten die Menschen in erster Linie in einer heimatnahen Region untergebracht werden.

Wie es aussieht, hat sich die Bundesregierung vorgenommen, Schilys Idee als dessen spätes politische Erbe zu verwirklichen.

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