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Flüchtlingsheim in HessenSchwerverletzter nach Brand

Bei einem Feuer in der Nacht zum Freitag wurde in einer Flüchtlingsunterkunft im hessischen Heppenheim ein Mann schwer verletzt. Die Ursachen sind noch unklar.

Heppenheimer Flüchtlingsunterkunft, nachdem ein Brand im Treppenhaus gelöscht wurde Foto: dpa

HEPPENHEIM dpa | In einer Flüchtlingsunterkunft im hessischen Heppenheim hat es in der Nacht zum Freitag gebrannt. Ein Mann wurde schwer verletzt, als er sich mit einem Sprung aus der zweiten Etage ins Freie rettete, wie die Polizei mitteilte.

Die Feuerwehr sowie mehrere Notärzte und Rettungswagen rückten zu der Unterkunft aus, in der derzeit mehr als 60 Menschen aus Äthiopien, Algerien, Eritrea, dem Irak, dem Libanon sowie aus Mazedonien, Nigeria, der Türkei, Somalia und Syrien untergebracht seien. Einige der Bewohner erlitten leichte Rauchgasverletzungen.

Nach ersten Erkenntnissen brach das Feuer hinter der Eingangstür aus. Die Ursache sei noch unklar, sagte eine Polizeisprecherin. Ob es sich um Brandstiftung handele, könne derzeit nicht gesagt werden. Man ermittele jedoch in alle Richtungen. Zeugen hatten gegen 1.30 Uhr Rauch im Eingangsbereich bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Diese konnte den Brand zügig löschen.

Laut Polizeiangaben sei das dreigeschossige Gebäude vorerst unbewohnbar. Nach derzeitigen Erkenntnissen gebe es Rußschäden hinter der Tür. Wie groß die Schäden sind, lasse sich noch nicht abschätzen, sagte die Polizeisprecherin weiter. Die Bewohner werden derzeit beim Roten Kreuz in Heppenheim untergebracht, bis andere Unterkünfte zur Verfügung stehen,

In den vergangenen Monaten hat es mehrfach Brandanschläge auf Unterkünfte für Asylbewerber gegeben, meist bevor diese von Flüchtlingen bezogen wurden.

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4 Kommentare

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  • Wo Gebäuden brennen, berennen am Ende auch Menschen.

     

    I. § 212 StGB Totschlag

     

    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

     

    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

     

    II. § 211 StGB Mord

     

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

     

    (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

  • Man ermittelt in alle Richtungen. Und warum konzentriert man sich nicht erst auf die naheliegenden?

  • An der Eingangstür.

    Mensch es reicht so was von!

  • "Vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung hinter der Eingangstür" meldet eben die Polizei. An dieser Stelle kann ja wirklich nur fahrlässige Brandstiftung in Frage kommen. Da haben sicher die Asylbewerber auf dem Herd hinter der Eingangstür nachts um halb eins ihr Süppchen gekocht und dabei vergessen, die Gasflamme auszudrehen. Kann ja mal passieren !

     

    Damit ist jedenfalls der Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung von außen völlig ausgeräumt, und wir Dunkeldeutschen müssen uns nicht schon wieder was vorwerfen lassen.