piwik no script img

Flüchtlinge aus der Ukraine in Berlin„Unglaubliche Dynamik“

Berlin bereitet sich auf die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine vor. Sozialsenatorin Kipping fordert vom Bund schnelle und klare Regelungen.

Unterwegs in Richtung Westen: Zwei Menschen aus der Ukraine kurz nach der Einreise nach Polen Foto: reuters

Berlin dpa | Flüchtlinge aus der Ukraine sollen in Berlin zunächst im Ankunftszentrum in Reinickendorf untergebracht werden können. „Wir rechnen damit, dass sie jeden Tag eintreffen“, sagte die zuständige Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) am Freitag im RBB-Inforadio. „Nur etwa 1.000 Kilometer von Berlin entfernt hat Putin die Ukraine in einem barbarischen Akt angegriffen, und wir wissen, dass sich Menschen auf die Flucht begeben haben.“ Für Beginn nächster Woche kündigte Kipping eine „eigene Ankunftsstruktur für die Flüchtlinge aus der Ukraine“ an.

Bis dahin stehe das Ankunftszentrum in Reinickendorf zur Verfügung. „Dort ist übers Wochenende alles für die Ankunft von Menschen aus der Ukraine vorbereitet“, sagte Kipping. „Es ist nur eine vorübergehende Lösung. Wir müssen aber bereits an diesem Wochenende handlungsfähig sein.“

In der kommenden Woche solle eine Unterkunft eröffnen, wo die Kriegsflüchtlinge unterkommen könnten. „Wir haben verschiedenste Objekte in einer ganz engen Auswahl.“ Weitere Schritte seien geplant: „Wir bereiten das gerade mit dem Senat vor, dass geklärt wird, dass es für die Kinder, die mitkommen, ein Angebot an Schul- und Kitaplätzen gibt, dass die gesundheitliche Betreuung abgesichert ist.“

Kipping wies darauf hin, dass auch die aufenthaltsrechtliche Frage geklärt werden müsse. „Da steht der Bund in der Pflicht. Er muss ganz klar sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Aufnahme passiert“, forderte die Sozialsenatorin. „Wenn einmal ein Mensch aus der Ukraine hier ankommt und Asylantrag stellt, kann der dann nicht einfach die Spur wechseln, sondern ist dann im Aufenthaltsrecht des Asyls drin.“ Der Bund müsse das entscheiden.

Unklar, wie viele Menschen erwartet werden

„Und es muss eine klare Regelung geben vom Bund – dafür setzen wir uns auch als Berlin ein -, dass die Menschen, die hier ankommen, dann auch eine Arbeitserlaubnis haben“, forderte Kipping. „Wir wissen nicht, wie lange der Krieg andauert und können nicht davon ausgehen, dass es sich nur um ein vorübergehendes Problem handelt.“

Eine seriöse Zahl, mit wie vielen Flüchtlingen zu rechnen sei, könne sie nicht nennen. „Aber man muss sagen, da ist eine unglaubliche Dynamik“, betonte Kipping. „Und wir müssen uns als Stadt Berlin so wie jedes andere Bundesland darauf einstellen, dass es jetzt eine enorme gemeinsame Kraftanstrengung der Solidarität braucht.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Das Ankunftszentrum Reinickendorf AKuz ist zuständig für Asylsuchende. Asylantrag macht für Flüchtlinge aus der Ukraine aber keinen Sinn, da sie nicht aus einem Verfolgerstaat kommen und man nicht weiß wie lange der Krieg dauert. Sie dürfen sich legal visumsfrei als Touristen hier aufhalten aber nicht arbeiten. Zuständig für Versorgung und Unterbringung bei Bedürftigkeit wären solange die Bezirke, nicht das AKuZ.



    Die EU kann aber nach der EG-Richtlinie "Vorübergehender Schutz – EG 2001/55" für Kriegsflüchtlinge eine Aufnahmeregelung und -status beschließen. Dann gäbe es nach § 24 AufenthG.auch eine Arbeitserlaubnis. Auch Bund und Länder könnten das nach § 23 AufenthG regeln. Das AKuz wäre dann ggf auch zuständig für Aufnahme und bundesweite Verteilung. BMI Faeser setzt sich dafür ein: www.spiegel.de/pol...-9ea0-9c4521e3151b

  • Wer als Angehörige im Familiennachzug aus Afghanistan nach BRDland wollte, musste erst Sprachkurse (in Pakistan ? dorthin quer durch den Krieg ? mit Kindern ?) besuchen und dann ne Deutschprüfung ablegen - das hatte das Seehoferministerium in seiner ganzen Böswilligkeit bis zum bitteren Schluss nie geändert. Das Kabulversagen von Außenamt, Verteidigungsministerium und Kanzleramt war dagegen wohl schlichte Inkompetenz. Jede andere (mögliche!) Interpretation ließe sie noch schlechter aussehen. Hat sich in einem einzigen der 4 Häuser mittlerweilen irgendetwas geändert ? Die 4 Spitzen sind ausgetauscht. 2 der jetzigen Spitzen saßen allerdings auch damals mit-verantwortlich im Kabinett ....



    Und in die 5000 Helme pflanzen wir jetz Schnittlauch.