Flucht und Familienzusammenführung: Einen Plan B gibt es nicht

Ein Eritreer kommt nach Deutschland, wird als Flüchtling anerkannt. Dennoch darf seine Familie bis heute nicht nachkommen – kein Einzelfall.

Ein in eine Decke gehüllter Mensch an der Reling eines Schiffes

Geretteter Bootsflüchtling auf dem Mittelmeer im August 2018: Auch Mussie kam per Boot nach Europa Foto: Juan Medina/reuters

ORANIENBURG taz | Als er von der Geburt seiner jüngsten Tochter erfährt, hockt Mussie M.* gerade eingepresst zwischen Hunderten schwitzenden Körpern auf einem überfüllten Kahn, mitten auf dem Meer – irgendwo zwischen Libyen und Italien.

Der Eritreer hat Glück: 2014 rettet die italienische Küstenwache noch Menschen aus Seenot, bringt ihn und die anderen sicher an Land. Er schlägt sich bis nach Deutschland durch – und landet schließlich in Oranienburg. Anfang 2016 wird Mussie M. der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Er glaubt, nun endlich seine Frau und seine drei Kinder nachholen zu können. Die jüngste Tochter ist mittlerweile ein Kleinkind. Er hat sie noch nie gesehen.

So wie er hofften und hoffen viele Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, bald wieder mit Angehörigen vereint zu sein. Insgesamt beantragten laut der Bundesregierung 2018 etwa 132.000 Menschen Visa zum Familiennachzug nach Deutschland. Unter ihnen sind auch zahlreiche Nichtgeflüchtete, etwa ausländische Ehepartner von deutschen Staatsbürgern. Genehmigt wurden die Anträge 2018 in knapp 107.000 Fällen. Gut 33.000 von ihnen kamen laut Bundesregierung aus den sieben Hauptherkunftsstaaten von Flüchtlingen: Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea, Jemen und Somalia. Doch Mussie gehört nicht zu denen, die Glück hatten. Nicht 2018 und auch nicht in den vorangegangenen oder folgenden Jahren. Er wartet noch immer.

Heute, fast dreieinhalb Jahre nach seiner Anerkennung als Flüchtling, ist seine Familie noch immer in Äthiopien, von wo er 2014 aufgebrochen ist. Und was er in der Zwischenzeit erlebt hat, lässt ihn ratlos zurück. Der 36-Jährige ist ein schmaler, stiller Mann, dessen Stottern und Sprachschwierigkeiten ihm das Erzählen nicht einfach machen. Ihm gegenüber in seinem kleinen Zimmer sitzt Ulli Kaiser, ein Oranienburger, der ihn unterstützt, seit sie sich kurz nach seiner Ankunft in Deutschland über die katholische Gemeinde kennengelernt haben. Kaiser ist ein herzlicher Mann mit polterndem Lachen und – er betont das mehrfach – glühender Anhänger der europäischen Werte. Doch die Odyssee, bei der er M. seit drei Jahren begleitet, hat seinen Glauben an den hiesigen Rechtsstaat erschüttert. Was ist passiert?

Es passiert: Nichts

Nachdem M. Anfang 2016 den Antrag auf Familienzusammenführung stellt, passiert erst einmal über viele Monate lang nichts – keine Antwort. Erst Ende 2017, also eineinhalb Jahre nach dem ersten Antrag, bekommt seine Frau einen Termin bei der deutschen Botschaft in Addis Abeba. Sie reicht die nötigen Dokumente ein. Danach geht wieder ein Jahr ins Land, ohne dass die Familie von der Botschaft hört. Im November 2018 kommt ein Schreiben: Der Visumsantrag könne nur bearbeitet werden, wenn Vater- und Mutterschaft bewiesen sind, heißt es darin. Ein DNA-Test wird empfohlen. Außerdem soll Mussie M. beweisen, dass er genug verdient und eine ausreichend große Wohnung zur Verfügung hat, damit seine Familie nicht auf Leistungen des deutschen Staates angewiesen ist.

Er und seine Frau zahlen insgesamt 800 Euro für die Tests, Monate vergehen. Doch noch sind alle zuversichtlich. Denn inzwischen hat M. einen festen Job bei einer Oranienburger Straßenbaufirma, eine Wohnung, die er mit zwei anderen Eritreern teilt, und die schriftliche Garantie von Ulli Kaiser, dass seine Familie zu Anfang in dessen großem Haus auf dem Land unterkommen kann, bis sie etwas Eigenes gefunden hat. Das ist mehr, als nötig wäre. Denn anerkannte Flüchtlinge haben eigentlich sowieso Anspruch auf sogenannten „privilegierten Familiennachzug“. Sie müssen weder ausreichend Wohnraum vorweisen noch selbstständig ihren Lebensunterhalt bestreiten, um ihre Familien nachzuholen. Mussi müsste eigentlich also ohnehin nichts beweisen. Doch die Botschaft ist anderer Ansicht. Im Mai 2019 kommt die Ablehnung. Der Verdienst sei zu gering, die Wohnung zu klein, heißt es in dem Schreiben, das der taz vorliegt. Ulli Kaiser kann es nicht fassen. „Ich dachte: Die sind sich nicht einmal zu schade, zu lügen.“

Die beiden beauftragen einen Anwalt, der Einspruch einlegt. Im Juni meldet sich die Botschaft zurück. Auf den Einspruch des Anwalts geht sie nicht ein, denn: Wie viel Mussie M. verdiene und wo er wohne, sei irrelevant. Seine Familie könne ohnehin nicht kommen, da die deutschen Behörden davon ausgingen, dass ein Familienleben auch in Äthiopien möglich sei.

Tatsächlich lebte Mussie M. mit seiner Familie in Äthiopien, bevor er 2014 zusammen mit seiner Frau entschied, die gefährliche Reise gen Europa über den Sudan und Libyen zu wagen – zunächst allein. Schon mit 17 Jahren war er aus seinem Heimatland Eritrea geflohen, um dem Zwangsdienst zu entgehen, aus dem das Militärregime die jungen Männer manchmal über Jahrzehnte nicht mehr entlässt. Elf Jahre arbeitete M. danach in Saudi-Arabien auf dem Bau, sieben Tage die Woche. Schließlich geht er nach Äthiopien, heiratet, wird Vater. Doch auch dort sieht er keine Perspektive für sich und seine Familie. Die meisten Eritreer leben dort in Armut, und – so sagt Mussie M. – in Angst vor dem langen Arm des eritreischen Regimes, der bis ins Nachbarland reiche.

Fehler oder Absicht?

All das war den deutschen Behörden bekannt, als sie M. als Flüchtling anerkannten und er seinen Antrag auf Familienzusammenführung stellte. Um ihn mit dieser Begründung abzulehnen, hätte es all die Jahre des Wartens, die Tests und Bescheinigungen nicht gebraucht. Hinzu kommt, dass es nicht möglich ist, bei der deutschen Botschaft in Eritrea einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen – offiziell heißt es dazu von der Bundesregierung, die Botschaft in Asmara unterhalte als „Kleinstvertretung“ keine eigene Visastelle. Die Familien von eritreischen Flüchtlingen haben deswegen keine andere Chance, als ihre Anträge in Äthiopien, Kenia oder dem Sudan zu stellen.

Ulli Kaiser lacht bitter, als er von diesem jüngsten Schreiben erzählt. „Ich bin entsetzt, wie in unserem Land Menschen von den Behörden behandelt werden.“ Er ist mittlerweile überzeugt, das hinter dem ganzen kein Fehler steckt, sondern Absicht. Kaiser unterstützt auch andere eritreische Flüchtlinge und sagt, er kenne persönlich keinen Fall, in dem jemand seine Familie nachholen konnte. Er glaubt: „Es soll den Leuten hier so schlecht gehen, dass sie freiwillig das Land wieder verlassen.“

Es gibt keine Belege für Kaisers Vermutung – und da M. von seinem Anwalt geraten wurde, anonym zu bleiben, konnte die taz die deutsche Botschaft nicht mit seinem konkreten Fall konfrontieren. Allerdings lässt sich festhalten: Die deutschen Behörden haben Eritreerinnen und Eritreern in den vergangenen Jahren immer seltener den Familiennachzug erlaubt. Wurde 2017 gut die Hälfte aller Anträge positiv entschieden, gewährten die Behörden 2018 nur noch in 634 von rund 1.750 Fällen den Familiennachzug – fast zwei Drittel der Antragsteller*innen scheiterten demnach – und das, obwohl der großen Mehrheit der Eritreer*innen in Deutschland die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird. Flüchtlingsorganisationen berichten zudem, dass viele Betroffene über lange Wartezeiten und andere formale Hindernisse klagten.

Obwohl insgesamt immer noch relativ viele Anträge auf Familiennachzug bewilligt werden und genaue Zahlen dazu fehlen, wie hoch die Annahmequote bei Familien von Geflüchteten genau ist, lassen sich auch bei Nicht-Eritreeren deutliche Entwicklungen beobachten. So lagen die Annahmequoten bei Menschen aus den klassischen Flüchtlingsstaaten in vielen Fällen niedriger als im Durchschnitt – beispielsweise wurde jeder zweite Antrag aus Afghanistan abgelehnt. Für Afghanen standen die Chancen noch 2017 deutlich besser.

30 Wochen Warten auf einen Termin

Und auch Flüchtlinge, die in griechischen Aufnahmelagern warten, bekamen zuletzt immer seltener die Erlaubnis, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu kommen. Nach Berichten der Funke-Mediengruppe lehnten die deutschen Behörden allein in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres drei Viertel derartiger Visa-Anträge ab. Noch 2017 waren rund 90 Prozent der Anträge erfolgreich.

Pro Asyl vermutet hinter dieser Entwicklung politischen Druck der Bundesregierung auf die Behörden, um die Zuzugszahlen niedrig zu halten. Antragsteller*innen, etwa aus Eritrea, würden aktiv behindert, indem Anforderungen an Dokumente erhöht und Auslandsvertretungen schwerer zugänglich gemacht würde.

In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion die Linke bestreitet die Bundesregierung, dass sich die Weisungen des Auswärtigen Amts an die Botschaften in Sachen Visa-Vergabe für den Familiennachzug geändert hätten. Die meisten der Anträge von Eritreer*innen etwa würden abgelehnt, weil sie wichtige Dokumente nicht vorweisen könnten – was bei Mussie M. nicht der Fall war.

Über die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge gibt die Bundesregierung keine Auskunft. Bis zum ersten Termin bei der Botschaft aber dauere es in Addis Abeba rund 30 Wochen, in Nairobi mindestens 18 Monate. An den relevanten Botschaften in Addis Abeba, Nairobi und Khartum gebe es Wartelisten für Termine, auf denen insgesamt über 6.000 Menschen stünden.

Mussie M. hat sich noch nicht getraut, seiner Frau von der Ablehnung zu erzählen. Lieber wartet er noch ein wenig ab. Sein Anwalt legt jetzt Beschwerde gegen das Vorgehen der Botschaft ein. „Vielleicht kann meine Familie ja doch noch kommen“, sagt M. Was er tue, wenn es nicht so kommt? M. zuckt die Achseln. Einen Plan B gibt es nicht.

*Name geändert. Der richtiger Name ist der Redaktion bekannt

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