Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Naja - wenn das durchkommt, dann war eh schon alles ausgehöhlt und kaputt, und das Problem war dann nicht wirklich dieses eine Gesetz. Das Problem war dann, dass man schon vorher zuviel zugelassen hat.
Bitte nicht vergessen, dass sich diese Wischi-Waschi-Staaten, inclusive Zar Putin, ein Ei auf Gerichtsentscheidungen des EuGH pellen. Ein Innenminister Seehofer wird mit seiner getreuen Vasallin, dieser Renate Kühnast, die ja auch die Lizenz zur Wählerbeleidigung besitzt und dagegen selbst mimosenhaft gegen Beleidiger klagt, gern diese Idee aufgreifen. Ein Film- und Fotografierverbot würde das Problem eines strukturellen Rassismus bei der Polizei im Handumdrehen beseitigen.
Dann kann die Bundespolizei sich wieder ungehemmt als Bahnhofs-SA betätigen und die wenigen Augenzeugen bei ihren Exzessen mit Anzeigen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt überziehen.
Endlich wären wir dann in einer Puszta-Gulyasch-Demokratie angekommen. Der deutsche Spießer wird es goutieren.
Okay, ...
Wie wäre es mit einem Gesetzt zum Schutz des Ansehens von Politikern. Also eines, dass Journalisten verbietet Korruption bei Politikern aufzudecken?
Naja, man kann sich ja mal überlegen, wie lange ein Gesetzt vor dem EuGH bestand haben wird, dass Journalisten behindert, bei ihrer äußerst wichtigen Funktion des Aufdeckens von Strafbeständen.
Es es bei uns denn anders? Hierzulande wird das Filmverbot nur versteckter durchgesetzt: Kameras werden beschlagnahmt und gelöscht unter dem Vorwand, die Polizei müsse "Opfer schützen" oder "das Recht (der Polizisten) am eigenen Bild wahren".
Erschreckend. Und dann regen wir uns in der EU über Ungarn oder Polen auf.
Eine Diskussion über ein Paritätsgesetz im Bundestag ist jetzt genau richtig. Denn zukünftig könnte der Bundestag noch männerdominierter sein.
Filmverbot bei Polizeieinsätzen: Ohne Bilder keine Anklage
In Frankreich sollen Bilder von Polizeigewalt auf den Index gesetzt werden. Das driftet ab in eine Sicherheitspolitik, wie sie autoritäre Regime praktizieren.
Gibt sich gerne volksnah: der französische Präsident Macron bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung Foto: afp
Noch in der Debatte am Wochenende hatte die Regierungspartei eine letzte Gelegenheit, das in einem neuen Sicherheitsgesetz vorgesehene Verbot, „mit offensichtlich schädigender Absicht“ Videos von Polizisten in Aktion zu veröffentlichen, die eine Identifizierung der Beamten zulassen, zu kippen.
Die Mahnungen von Bürgerrechtsorganisationen und Proteste der Gewerkschaften der direkt betroffenen Journalist:innen und der Medienredaktionen blieben ungehört. Noch am Samstag haben Tausende in Paris und zahlreichen Städten trotz Versammlungsverbot demonstriert. Dass heute ein Innenminister den demoralisierenden Kontext der coronabedingten Restriktionen nutzt, um einen solchen Rückschritt für die Demokratie im Gesetz zu verankern, ist geradezu niederträchtig.
Dieser für seinen skrupellosen Ehrgeiz bereits bekannte Minister, Gérald Darmanin, hatte den Polizeigewerkschaften das Versprechen gegeben, dass künftig keine für sie kompromittierenden Bilder mehr in den Netzwerken zirkulieren. In Wirklichkeit will er noch weitergehen, wie er freimütig gestand: Bei Reportagen über eventuell gewaltsame Konfrontationen sollten sich die Medien bei den Behörden akkreditieren, schlug Darmanin vor, der so von einem „Embedded“-Journalismus bei Demos träumt. Das steht nicht im Gesetz, und die Regierung beteuert, an professionelle Journalisten sei bei dem Filmverbot nicht direkt gedacht.
Dass Präsident Emmanuel Macron und seine Regierung, vor allem aber auch deren Parlamentsmehrheit im Verein mit der konservativen Rechten Darmanin gewähren lässt, zeugt von einem äußerst beunruhigenden Abdriften in eine Sicherheitspolitik, die einem autoritären Regime wie in Ungarn oder Russland eher anstehen würde als der „Wiege der Menschenrechte“, wie sich Frankreich gern nennt. Nach der für Dienstag erwarteten Verabschiedung der Vorlage bleibt die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht wegen der entstehenden Rechtsunsicherheit das Gesetz mit seinem Rotstift korrigiert.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Schwerpunkt Pressefreiheit
Kommentar von
Rudolf Balmer
Auslandskorrespondent Frankreich
Frankreich-Korrespondent der taz seit 2009, schreibt aus Paris über Politik, Wirtschaft, Umweltfragen und Gesellschaft. Gelegentlich auch für „Die Presse“ (Wien) und die „Neue Zürcher Zeitung“.
Themen