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Ferngesteuerte Waffen für die BundeswehrEmpfehlung: Kampfdrohnen

Das Verteidigungsministerium schlägt vor, bewaffnete Drohnen für die Bundesewehr zu kaufen. Deren Einsatz soll aber an strenge Regeln geknüpft werden.

Ein Soldat zeigt während einer Lehrübung die Aufklärungsdrohne „Aladin“ Foto: Michael Gottschalk/photothek/imago

Berlin afp/epd | Das Bundesverteidigungsministerium hat die Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr empfohlen. „Bewaffnete Drohnen erhöhen nicht nur die Sicherheit und Reaktionsfähigkeit unserer eigenen Kräfte und die unserer Partner im Einsatz, sie können auch signifikant zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Einrichtungen vor Ort beitragen“, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht des Ministeriums an den Bundestag. Daher sprächen sich das Ministerium und die Bundeswehr für die Beschaffung solcher Drohnen aus.

Voraussetzung für einen Einsatz von Kampfdrohnen sei die „vorherige konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages“, heißt es in dem Bericht. Erfolgen dürfe der Einsatz nur nach strengen Regeln, die insbesondere den Schutz von Zivilisten gewährleisten sollen. Dafür formulierte das Ministerium in dem Bericht an den Bundestag eine Liste von Grundsätzen mit 15 Punkten.

In dem Bericht fasst das Ministerium die Ergebnisse einer mehrwöchigen gesellschaftlichen Debatte zusammen, in deren Verlauf es Parteien, Parlamentarier, Vertreter der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler und Soldaten angehört hatte.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass der Bundestag über einen solchen Schritt erst nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ entscheidet. Deshalb hatte das Verteidigungsministerium im Mai die Debatte gestartet. Diskutiert wurde etwa im Verteidigungsministerium sowie bei einem Onlineseminar der Universität Regensburg.

Zivile Opfer auf ein „Mindestmaß“ beschränken

Das Ministerium will den Einsatz bewaffneter Drohnen nun an bestimmte Grundsätze knüpfen. Solche Einsätze seien „zu unterlassen, wenn zu erwarten ist, dass diese zu Verlusten an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, der Verwundung von Zivilpersonen, der Beschädigung ziviler Objekte oder zu mehreren derartigen Folgen zusammenführen, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen“, heißt es in dem Bericht für den Bundestag.

Schäden für die Zivilbevölkerung und für zivile Objekte müssten „in jedem Fall auf ein Mindestmaß beschränkt werden“, schreibt das Ministerium weiter. Verstöße gegen Einsatzregeln würden disziplinarrechtlich verfolgt. Bestehe beim Drohneneinsatz der Anfangsverdacht einer Straftat, müsse die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

Der Einsatz von Kampfdrohnen müsse von einem militärischen Entscheidungsträger „unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters“ genehmigt werden – außer in Fällen von Selbstverteidigung, schreibt das Ministerium: „Es gilt der Grundsatz, je wahrscheinlicher zivile Kollateralschäden sind, desto höher die Entscheidungsebene.“ Nach jedem Einsatz müssten „grundsätzlich unverzüglich Schaden und Wirkung“ dokumentiert werden.

Bislang setzt die Bundeswehr lediglich unbewaffnete Drohnen zur Aufklärung ein. Bewaffnete Drohnen zum Kampfeinsatz besitzt sie nicht. Solche Drohnen sind politisch umstritten, sie gelten auch als mögliches Konfliktthema in der großen Koalition. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte sich im Dezember bei einem Besuch in Afghanistan für deren Beschaffung ausgesprochen.

Im Verlauf der Anhörungen hatte sich auch die Bundeswehrführung für den Einsatz ausgesprochen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, hatte in einer Diskussionsveranstaltung im Mai die Befürchtung zurückgewiesen, dass der Einsatz von Kampfdrohnen unkalkulierbare Risiken mit sich bringe. Er betonte, dass die Bundeswehr bewaffnete Drohnen – anders als etwa die USA – niemals zur gezielten Tötung von Menschen einsetzen würde; dafür gäbe es in Deutschland keine rechtliche Grundlage.

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2 Kommentare

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  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    Was unterscheidet eine bewaffnete Drohne in der Wirkung von einem Kampfhubschrauber? In beiden Fällen steuert und feuert ein Mensch, die Regeln für den Einsatz sollten identisch sein.

    Die Debatte sollte eher darüber geführt werden, ob die Militäreinsätze im Ausland sinnvoll und verhältnismäßig sind. Wahrscheinlich hätte sich dann die Drohnendebatte von selbst erledigt.

  • Na Servus

    “… Im Verlauf der Anhörungen hatte sich auch die Bundeswehrführung für den Einsatz ausgesprochen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, hatte in einer Diskussionsveranstaltung im Mai die Befürchtung zurückgewiesen, dass der Einsatz von Kampfdrohnen unkalkulierbare Risiken mit sich bringe. Er betonte, dass die Bundeswehr bewaffnete Drohnen – anders als etwa die USA – niemals zur gezielten Tötung von Menschen einsetzen würde; dafür gäbe es in Deutschland keine rechtliche Grundlage.“

    kurz - Mist. Aber. Da ist noch Luft nach oben - wa.



    &



    Hauptsache: Ungezielte Tötung is schon mal im Sack.

    Na Mahlzeit - Kommt Zeit - Kommt Notfall. Newahr.



    Normal - 👨‍🚀 👨‍🚀 👨‍🚀 - Jawollja -