: Femizid mit Ansage
Ein Mann steht wegen Mordes an seiner Ex und ihrem Freund vor Gericht. Er war schon vorher gewalttätig
Wegen eines erweiterten Femizids steht ein 53-jähriger Mann aus Wahlstedt seit Mittwoch vor dem Landgericht Kiel. In Schackendorf (Kreis Segeberg) soll er Mitte November seiner 51-jährigen Ex-Partnerin 14 und ihrem neuen Lebensgefährten sieben Messerstiche zugefügt haben.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an. Verantworten muss sich der Mann auch wegen eines Falls häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung und eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft machte der Angeklagte den neuen Partner der Frau für das Ende der eigenen Beziehung zu dem Opfer wenige Monate vor der Tat verantwortlich. „Er akzeptierte nicht, dass diese sich einem neuen Mann zugewandt hatte“, sagte Staatsanwältin Ulrike Nützelmann.
Um sicherzugehen, dass am Tattag auch der neue Freund bei seiner Ex-Partnerin ist, hatte er eine Woche vorher ein Ortungsgerät an dessen Wagen installiert. Am 16. November wartete der Angeklagte vor dem Wohnhaus seiner ehemaligen Lebensgefährtin auf das Paar, wie Nützelmann sagte. Er sei jeweils noch einmal zu seinen Opfern zurückgekehrt, um sich zu vergewissern, dass er sie getötet hat. Die Frau starb kurz nach der Tat im Krankenhaus. Der 45-Jährige wurde reanimiert, überlebte dank einer Not-Operation zunächst und war danach querschnittsgelähmt. Er starb jedoch im März.
Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich im Juli vergangenen Jahres getrennt. Wochen später drang der Mann in die Wohnung seiner Ex ein und zwang deren 16 Jahre alte Tochter und eine Freundin unter der Androhung von Gewalt, sich mit Panzertape gegenseitig an Stühle zu fesseln. Er hatte laut Anklage ein Buch über Suizid dabei und berichtete den Jugendlichen davon, bereits Vorbereitungen angestellt zu haben. Mit dem Handy der Tochter schickte er eine Nachricht an die Mutter.
Nach ihrem Eintreffen und Erkenntnis der Lage versuchte die Mutter, am Dachfenster Hilfe zu rufen. Mit einer Eisenstange habe der Angeklagte ihr daraufhin zweimal an den Hinterkopf geschlagen, sagte die Staatsanwältin.
Der Fall beschäftigte Ende 2024 auch den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erklärte dort damals, dass die Polizei zunächst keine dringende Gefahr angenommen habe. „Das mag im Rückblick mit dem Wissen von heute nicht richtig erscheinen.“ (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen