Feiertage in Österreich: Das Kreuz mit dem Karfreitag

Bisher hatten nur evangelische und altkatholische Christen frei. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt die Regierung jetzt unter Zugzwang.

Osterei mit der Aufschrift: Frohe Ostern

Frohe Ostern? In Österreich ist umstritten, wie mit Karfreitag als arbeitsfreiem Tag umzugehen ist Foto: Ronald Zak/dapd

WIEN taz | „Niemandem wird was weggenommen“, versicherte Österreichs Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP), als der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 22. Januar entschied, dass jedem Arbeitnehmer am Karfreitag entweder ein freier Tag oder Feiertagsentgelt zustehe. Gegen die Regelung, die nur Angehörigen der Evangelischen und der Altkatholischen Kirche an deren höchstem Feiertag arbeitsfrei gab, hatte ein Angestellter ohne religiöses Bekenntnis erfolgreich geklagt.

Wenn nichts unternommen würde, könnten am kommenden 19. April alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen freien Tag beanspruchen. Noch bevor sich die Regierung dazu äußerte, verbreitete die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) Alarmstimmung. Blitzschnell hatte man eine befürchtete Mehrbelastung von 600 Millionen Euro errechnet. „Ein 14. Feiertag ist für uns auf keinen Fall vertretbar. Das mögliche zusätzliche Feiertagsgeschäft könnte aus betriebswirtschaftlicher Sicht die zusätzlichen Kosten für die Mitarbeiter nicht annähernd kompensieren“, so Petra Nocker-Schwarzenbacher von der WKÖ-Sparte Tourismus.

Was die Koalition als „salomonische Lösung“ präsentierte, einen „halben“ Feiertag ab 14 Uhr, warf viele rechtliche Fragen auf: Was bedeutet das für Arbeiter, die um 14 Uhr ihre Schicht beenden? Dürfen die Geschäfte nachmittags offen bleiben? Welche Entschädigung bekommen Angestellte, die trotzdem arbeiten? Selbst das grundsätzliche Problem, dass das österreichische Gesetz keine halben Feiertage kennt, hatten die Spitzen der Regierung übersehen.

So wurde am Dienstag, einen Tag vor der Abstimmung im Nationalrat, eine neue Lösung ausgekocht: der „persönliche Feiertag“. Jede/r soll das Recht haben, einen Tag im Jahr zum „persönlichen Feiertag“ zu erklären.

Drei Monate vorher anmelden

So könnten Evangelen den ganzen Karfreitag feiern – wie bisher. Jedoch müssen sie einen Urlaubstag dafür hergeben. Während Urlaube einvernehmlich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden müssen, soll auf diesen freien Tag ein Rechtsanspruch bestehen. Er muss aber drei Monate vorher angemeldet werden. Sollte jemand an diesem Tag arbeiten, stünde ihm der Feiertagszuschlag plus ein zusätzlicher Urlaubstag zu.

Bei den Protestanten regt sich Unmut, denn ihnen wird etwas weggenommen. Das betrifft rund 120.000 Erwerbstätige. Zudem muss die Regierung in Kollektivverträge eingreifen, in denen das Recht auf den freien Karfreitag verankert ist.

Die Gewerkschaft überlegt einen besonders effektiven Sabotageakt: Alle Arbeitnehmer könnten auf die Idee kommen, den Karfreitag oder den letzten Einkaufssamstag vor Weihnachten zum „persönlichen Feiertag“ zu erklären.

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