: Familie Haidar darf in Bremen bleiben
■ OVG gibt auch Altfällen ohne Arbeitserlaubnis eine Chance
Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat jetzt in einem Eilverfahren die Weichen für eine liberalere Auslegung der „Altfallregelung“ gestellt. Danach können Ausländer auch dann bleiben, wenn sie keine Arbeit haben – sofern sie die übrigen Voraussetzungen der Altfallregelung erfüllten (langjähriger Aufenthalt, Erfüllung der Schulpflicht, keine Ausweisungsgründe, etc.). Arbeitslose können sich aber nur dann auf ein Bleiberecht berufen, wenn sie eine verbindliche Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorgelegt haben, so das OVG.
Geklagt hatte die achtköpfige libanesisch-bremische Familie Haidar. Sie lebt seit 1989 in Bremen. Zwar hatte der Vater verschiedentlich Aussicht auf Arbeit gehabt, jedoch keine Arbeitserlaubnis bekommen. Dazu entschied das Gericht jetzt, dass es sich auch bei einem befristeten BSHG-19-Vertrag um ein reguläres Arbeitsverhältnis handele. Auch sei die Tatsache, dass die Familie wegen der vielen Kinder auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen bleibe, in der Altfallregelung als Härtefall berücksichtigt.
Die Innenministerkonferenz hatte am 19. November 1999 eine Altfallregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet beschlossen. Voraussetzung für ein Bleiberecht ist danach, dass der Lebensunterhalt der Betroffenen am 19. November 1999 aus legaler Erwerbstätigkeit gesichert war.(OVG Bremen, 1 B 406/99) ede
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