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Fahrverbot ab 0,5 Promille wird nicht geschluckt

■ Münteferings Gesetzespläne stoßen auf Ablehnung bei Politikern und Verkehrsclubs

Hamburg (dpa) – Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Fahrverbots bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille hat zu heftigen Kontroversen geführt. In München wies die bayerische CSU-Staatsregierung die Initiative von Bundesverkehrsminister Franz Müntefering (SPD) gestern zurück. „Alkoholbedingte Unfälle werden dadurch nicht weiter sinken“, erklärte das Innenministerium. „Warum an der 0,5-Promille-Schraube drehen, wenn die wirklich gefährlichen Fahrer meist weit über 1,1 Promille im Blut haben?“ Müntefering hatte am Wochenende angekündigt, daß eine entsprechende Gesetzesänderung noch in diesem Jahr in Kraft treten soll.

Bislang müssen Alkoholsünder mit einem Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille ein Bußgeld von 200 Mark zahlen und bekommen zudem zwei Punkte in der Flensburger Verkehrskartei. Fahrverbote drohen erst ab 0,8 Promille. Die „straffreie“ Promillegrenze war voriges Jahr auf 0,5 Prozent gesenkt worden.

Der ADAC hält die geplante Verschärfung für „politischen Populismus“. Ein Sprecher sagte: „Unsere Gesetze sind streng genug, denn schon jetzt kann strafrechtlich belangt werden, wer nach einem Fahrfehler mit 0,3 Promille am Steuer erwischt wird.“ Der AvD bezeichnete die Pläne als „wenig sinnvoll“. Die bislang gültige Grenze für den Führerscheinentzug von 0,8 Promille habe Trinker nicht vom Autofahren abgehalten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft erteilte verstärkten Polizeikontrollen wegen mangelnden Personals eine „klare Absage“.

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