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Facebooks Veröffentlichungsregeln5,8 Millionen Ausnahmen

Facebook setzt Berichten zufolge seine Moderationsregeln sehr unterschiedlich streng durch. Und protegiert damit Prominente.

Facebooks Umgang mit gezielten Falschnachrichten und Hassbotschaften steht seit Jahren in der Kritik Foto: Rüdiger Wölk/imago

Berlin taz | Facebook und das zum Konzern gehörende Instagram sollen laut einer Artikelserie des Wall Street Journal eine Art Zwei-Klassen-Recht praktizieren, wenn es um die Moderation von Inhalten geht. Laut internen Unterlagen, die dem Medium vorliegen, sind zahlreiche Nut­ze­r:in­nen in der Praxis von der Anwendung der Veröffentlichungsregeln, die etwa Beschimpfungen und Mobbing untersagen, ausgenommen. Bei denjenigen, die die Regeln nicht anwenden müssen, handelt es sich den Berichten zufolge um Prominente, etwa Schau­spie­le­r:in­nen oder Po­li­ti­ke­r:in­nen. 5,8 Millionen Menschen stünden auf einer internen Ausnahmeliste.

Im Zuge der Berichterstattung wurde unter anderem der Fall eines prominenten Fußballers genannt, der Name und Nacktfotos einer Frau postete, die ihm eine Vergewaltigung vorwarf. Das hätte eigentlich damit geahndet werden müssen, dass das Konto gelöscht wird. Letztlich sei zwar der Beitrag entfernt worden, aber das habe mehr als 24 Stunden gedauert. Die Au­to­r:­in­nen der Berichte werfen dem Konzern außerdem vor, nicht eingeschritten zu sein, als ein mexikanisches Drogenkartell die Plattform genutzt habe, um Auftragsmörder zu rekrutieren.

Der Kommunikationschef von Facebook, Nick Clegg, widersprach in einem Blogbeitrag der Berichterstattung: Die Berichte enthielten „absichtliche Falschdarstellungen“. Konkrete Ausführungen dazu, wie sich die einzelnen Sachverhalte denn tatsächlich darstellten, vermied er jedoch. Mittlerweile meldete sich auch Facebooks Oversight Board, eine Art Aufsichtsgremium des Konzerns, zu Wort. Die Enthüllungen zeigten, „warum mehr Transparenz und eine unabhängige Kontrolle von Facebook für die Nutzer so wichtig sind“, heißt es in einem Blogbeitrag des Gremiums.

Facebooks Umgang mit gezielten Falschnachrichten und Hassbotschaften steht seit Jahren in der Kritik. In Deutschland versuchte die Bundesregierung mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegenzusteuern. Es verpflichtet Seitenbetreiber, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren.

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1 Kommentar

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  • Selbstverständlich werden Prominente in sog. Sozialen Netzwerken bevorzugt, sie haben zB idR die meisten Folgenden. Wie sonst ist es zu erklären, dass Trump jahrelang seinen Stuss über solche abladen durfte, und erst als feststand, dass er kein US-Präsident mehr sein würde, gesperrt wurde.