Svenja Bergt über Überwachung
: Öfter die Systemfrage stellen

Dass Netflix diese Geschichte noch nicht verfilmt hat, kann eigentlich nur daran liegen, dass der Dienst etwas Angst vor dem Protagonisten hat: ein junger Jurist, der sich seit seinen Studienzeiten mit einem der ganz Großen angelegt hat. Max Schrems gegen Facebook, es geht um das Recht auf Privatsphäre, also um das Gute; das Verfahren bietet ausreichend Material und unerwartete Volten für etwa drei Staffeln, und kurz vor dem Ende ist noch alles offen. Kurz vor dem Ende, das ist dieser Donnerstag und da hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ­sein Votum in der Sache vorgelegt. 97 Seiten, auf denen er leider eines nicht macht: die Systemfrage stellen.

Denn das herrschende System aus Datensammeln und Überwachen, aus dieser merkwürdigen Nicht-Allianz aus Wirtschaft und Geheimdiensten, in dem die allermeisten Nut­ze­r:in­nen nicht auch nur im Ansatz eine Idee davon haben, was wer über sie sammelt, weitergibt, speichert, wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich – dieses System also ist mit ein paar kleinen Korrekturen leider nicht korrigiert. Genau das müsste es aber. Wer in den vergangenen Wochen Edward Snowden gelesen oder in Interviews gehört hat, ahnt, dass sich sechs Jahre nach seinen Enthüllungen zwar einiges geändert, aber nichts substanziell gebessert hat.

Europa hätte jetzt diese Chance. Es hat die Datenschutzgrundverordnung, die, bei allen Fehlern, doch ein Fortschritt ist. Es hat einen Protagonisten, der keine Angst vor jahrelangen Konflikten mit Behörden und einem finanzkräftigen US-Unternehmen hat. Der EuGH könnte sich im kommenden Jahr trauen, ein Urteil zu fällen, das den Transfer persönlicher Daten in die USA unter den aktuellen Bedingungen untersagt. Die hätten dann die Chance, einmal einen Augenblick innezuhalten: Wollen sie vielleicht doch ein Minimum an Datenschutz gewährleisten? Oder lieber auf das Geschäft verzichten? Es wäre ein Urteil so nah an der Systemfrage, wie es gerade eben möglich ist.

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