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Facebook und InstagramDa­ten­schüt­ze­r wollen KI-Training mit Nutzerdaten stoppen

Verbraucher- und Da­ten­schüt­ze­r:in­nen gehen juristisch gegen das geplante KI-Training des Meta-Konzerns mit persönlichen Daten vor. Der widerspricht den Vorwürfen.

Meta will öffentliche Inhalte von erwachsenen Nut­ze­r:in­nen für das Training seiner künstlichen Intelligenz (KI) Meta AI nutzen Foto: Indranil Aditya/imago

Berlin taz | Die Datenschutzorganisation Noyb will das vom Tech-Konzern Meta geplante KI-Training mit persönlichen Daten auf juristischem Weg stoppen. Der Verein erklärte am Mittwoch, er habe ein entsprechendes Abmahnschreiben an Meta geschickt. Zeige das keine Wirkung, sei im nächsten Schritt eine EU-weite Unterlassungsklage möglich. Das erlaube die Verbandsklagen-Richtlinie der EU.

Meta, unter anderem Mutterkonzern von Facebook und Instagram, will ab Ende Mai in der EU öffentliche Inhalte von erwachsenen Nut­ze­r:in­nen für das Training seiner künstlichen Intelligenz (KI) Meta AI nutzen. Das kann etwa Posts, Kommentare und Bilder betreffen. Nut­ze­r:in­nen werden bereits seit Mitte April darüber informiert. Sie können mit Online­formularen bei Facebook und Instagram widersprechen.

Es ist vor allem dieser Punkt, den Noyb nun angreift. Die Da­ten­schütz­e­r:in­nen argumentieren, eine Widerspruchsmöglichkeit reiche nicht aus. Meta müsse die Nutzenden stattdessen um Erlaubnis fragen, ob der Konzern die Daten verwenden darf. Der Verein beruft sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung.

Die gibt zwar auch die Möglichkeit, persönliche Daten ohne Einwilligung zu erheben, zum Beispiel dann, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Aber Noyb-Gründer Max Schrems sagt: „Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Meta für personalisierte Werbung kein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Wie sollte Meta dann ein berechtigtes Interesse daran haben, alle Daten für das KI-Training abzugreifen?“

Neben einer Unterlassungsklage als weitere Option prüft Noyb eigenen Angaben zufolge auch, ob eine Sammelklage auf immateriellen Schadensersatz möglich ist. „Wenn man an die mehr als 400 Millionen europäischen Meta-Nutzer:innen denkt, die alle einen Schadenersatz von mehreren Hundert Euro fordern könnten, kann man sich den Rest ausrechnen“, sagt Schrems.

Meta widerspricht den Vorwürfen

Noyb ist nicht der erste Akteur, der juristisch gegen die Meta-Pläne vorgeht: Die Verbraucherzentrale NRW hatte Meta bereits in der vergangenen Woche abgemahnt und im nächsten Schritt an diesem Dienstag eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt. Ist diese erfolgreich, müsste Meta seine Pläne hierzulande vorerst stoppen.

„Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich – deshalb ist jetzt schnelles Handeln gefragt“, sagt Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Mit der einstweiligen Verfügung wolle man verhindern, dass Meta Fakten schaffe, bevor die Rechtslage geklärt sei. Es gehe dabei nicht darum, Innovation zu verhindern – sondern dafür zu sorgen, dass dabei die Grundrechte gewahrt blieben.

Meta weist die von den Verbänden erhobenen Vorwürfe zurück. Ein Unternehmenssprecher erklärte, das Vorgehen von Noyb sei schädlich für Verbraucher und Wirtschaft und ein Versuch, KI-Innovation in Europa zu verzögern.

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2 Kommentare

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  • Selbst wenn das Vorhaben gestoppt werden sollte: Meta ist in der Lage auch dann Menschen zur Werbe- und KI-Ware umzugestalten, wenn alle Menschen anonymisiert sind, keine Daten hinterlassen, Fingerprinting unschädlich und Standortverfolgung deaktiviert ist.

    Der Zensus kann es. Die Schufa konnte es schon in den 1970ern. Somit ist nur eines möglich: Meta zerschlagen, Laden dicht machen. Dann haben die Datenschützer gewonnen.

  • Dieses Vorgehen entspricht wunderbar Merz' "Datennutzung"skonzept...



    Ich hoffe sehr, dass Noyb Erfolg hat.