FDP wählt im kleinen Kreis: Zu intime Kandidatenkür

Die FDP tritt bei den Bezirkswahlen in vielen Wahlkreisen nicht an. Ihr fehlen Kandidaten - aber auch Mitglieder.

Nicht attraktiv genug? 2013 durfte die Miniatur-Partei FDP ihre Vision im Miniatur-Wunderland zeigen. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Wahlversammlungen fanden in sehr intimem Rahmen statt. Gleich in elf verschiedenen Wahlkreisen trafen sich nur jeweils 2 Mitglieder um den oder die FDP-WahlkreiskandidatInnen für die vevorstehende Bezirkswahl zu bestimmen.

Eine Kandidatenkür in so kleinem Rahmen sei leider unzulässig, befanden die zuständigen Bezirkswahlausschüsse und lehnten die Kandidatenvorschläge ab.

Ihr Argument: Wählen nur zwei Personen, könne von einem geheimen Wahlrecht nicht wirklich die Rede sein. Nach Auszählung aller Stimmen könnten beide Beteiligten auch ohne allzu große intellektuelle Anstrengung herausfinden, wie der jeweils andere abgestimmt hat.

Von der FDP eingelegte Beschwerden gegen die Nichtzulassung ihrer KandidatInnen wurden von den Wahlausschüssen Mitte und Eimsbüttel bereits zurückgewiesen.

In Billstedt und Stellingen ist die FDP damit bei den Wahlen ohne eigene Kandidaten am Start. Neben den elf Wahlkreisen, in denen die FDP-Kandidaten erstinstanzlich nicht akzepiert wurden, versuchten die Liberalen in vier Wahlkreisen gar nicht erst ihr Glück: Hier fand sich überhaupt niemand, der für die Liberalen kandidieren mochte.

Zum ersten Mal dürfen schon die 16-jährigen BürgerInnen bei der Bezirksversammlungswahl mit abstimmen.

Die Anzahl der Mandate ist seit 2008 nach der Einwohnerzahl der Bezirke gestaffelt. In Bezirken mit bis zu 150.000 Einwohnern hat die Bezirksversammlung 45 Mitglieder, in Bezirken mit bis zu 400.000 EinwohnerInnen werden 51 Mitglieder gewählt, Bezirke mit mehr als 400.000 EinwohnerInnen haben 57. Bergedorf hat 45 und Wandsbek 57 Sitze, alle anderen Bezirke 51.

Über die Bezirksliste werden 21 dieser 51 Sitze vergeben, die übrigen 30 über die Wahlkreislisten.

Auf der Wahlkreises-Liste können die WählerInnen ihre 5 Stimmen nur an Personen vergeben. Die Stimmen können dabei angehäuft oder auch über Parteigrenzen hinweg verteilt werden.

Mit der Reform des neuen Wahlrechts, das Hamburg in gleich 54 Wahlkreise unterteilt, hat die personell ausgeblutete FDP, die in Hamburg nur noch über gut 1.100 Mitglieder verfügt, ein Problem. „Das Wahlrecht benachteiligt die kleineren Parteien“, ärgert sich die FDP-Landesvorsitzende Sylvia Canel.

So haben auch die Grünen, die auf 1.300 Mitglieder zählen können, in einigen Stadtteilen Probleme wählbares Personal zu finden. In Wahlkreisen wie Poppenbüttel/Hummelsbüttel, Lohbrügge II oder Vier- und Marschlande gelang es auch ihnen nicht, geeignete KandidatInnen zu finden. Die Linke hingegen ist stolz darauf, in 53 der 54 Hamburger Wahlkreisen den WählerInnen eigene Wahlvorschläge machen zu können: Nur in Neugraben/Fischbek gelang ihnen das nicht.

So bleibt manche Wahlliste leer. Für die kleineren Parteien hat ihre personelle Schwäche aber keine gravierenden Nachteilen. Die Stärke der Fraktionen in den sieben Bezirksversammlungen setzt sich nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf Bezirksebene zusammen.

Würde die FPD rechnerisch einen Wahlkreiskandidaten durchbringen, den sie aus Personalmangel zuvor gar nicht aufstellen konnte, rückt dafür jemand von der FDP-Bezirksliste in das Kommunalparlament ein.

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