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FDP rüttelt am Betreuungsgeld„Das wird so nicht durchgehen“

Wenn es ums Betreuungsgeld geht, soll CSU-Chef Seehofer rhetorisch abrüsten, finden FDP-Politiker. Sie wollen nochmal grundsätzlich an den Gesetzesentwurf ran.

Ist nicht ganz Schnulli: Wird das Geld an Eltern ausgezahlt oder für Kitaplätze ausgegeben? Bild: dpa

BERLIN dpa | Die FDP rüttelt erneut am Betreuungsgeld. Der FDP-Haushaltspolitiker Jürgen Koppelin bekräftige Forderungen aus seiner Partei, die Entscheidung zur Verwendung des Betreuungsgeldes den Ländern zu überlassen.

Im ARD-„Morgenmagazin“ sagte er: „Mein Vorschlag ist, dass wir sagen: Wir beschließen das Betreuungsgeld, aber die Länder sollen dann entscheiden, ob sie das Betreuungsgeld wollen, oder dieses Geld für den Ausbau der Kita-Plätze nehmen.“

Bei einer stärkeren Einbeziehung der Länder wäre das Gesetz allerdings auf jeden Fall im Bundesrat zustimmungspflichtig. Damit wäre das Betreuungsgeld angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer gescheitert.

Auf die Frage, warum die FDP das Betreuungsgeld nicht entschieden ablehne, sagte Koppelin: „Nun ist man in einer Koalition, und Herr Seehofer (CSU) soll ja auch gerne sein Gesicht wahren.“ Seehofer habe allerdings auch früher schon viele politische Fehler gemacht, unter anderem bei der Einführung der Praxisgebühr. Die Drohungen Seehofers mit Koalitionsbruch sollte man nicht zu ernst nehmen. Koppelin: „Das ist ein Fingerhakeln, was Herr Seehofer da macht.“

Der FDP-Bildungspolitiker Patrick Meinhardt sagte der Rheinischen Post: „Ich lasse mir als gewählter FDP-Bundestagsabgeordneter nicht vom bayerischen Ministerpräsidenten vorschreiben, wie ich beim Betreuungsgeld abzustimmen habe.“ Seehofer sollte „rhetorisch abrüsten und seine Drohgebärden ablegen“. In der jetzigen Form werde der Gesetzentwurf nicht durchgehen.

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1 Kommentar

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  • C
    Celsus

    Dann wird "die" FDP von Mächtigen der CSU demnächst auf ihre Verpflcihtungen aus dem Koalitionsvertrag aufmerksam gemacht werden.

     

    Und wenn wir schon bei den Beteiligungsrechten des Parlamentes und der Abgeordneten sind: In der Verfassung steht ja anscheinend, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen oder dem noch höherrangigen Gut eines Koalitionsvertrages unterworfen sind.

     

    Ja. Es gibt viele Stellen, an denen die parlamentarische Demokratie wider die Verfassung ausgehöhlt wird.