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FDP-Experte über NPD-Verbot"Scheitern wäre eine Katastrophe"

Der FDP-Rechtsextremismusexperte Ruppert über Rassismus, undurchsichtige Verfassungsschützer und warum ein übereiltes zweites NPD-Verbotsverfahren riskant wäre.

"Die NPD ist eine verfassungswidrige Partei", sagt Stefan Ruppert. Bild: dpa
Wolf Schmidt
Interview von Wolf Schmidt

taz: Herr Ruppert, vor ihrer Zeit als Abgeordneter waren sie für das erste NPD-Verbotsverfahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht ausgeliehen. Ist es acht Jahre später Zeit für einen zweiten Anlauf für ein Verbot?

Stefan Ruppert: Ich bleibe skeptisch. Ein Parteiverbot ist für mich die Ultima Ratio. Andere Demokratien kommen sogar ganz ohne dieses Instrument aus. Aber wenn sich Bund und Länder darauf einigen, einen zweiten Anlauf zu starten, muss der erfolgreich sein. Andernfalls wäre das eine Katastrophe.

Was spricht gegen ein Verbot?

Die NPD ist eine verfassungswidrige Partei, daran habe ich keinen Zweifel. Aber mit einem Verbot trifft man nur einen Teil der rechtsextremen Szene. Kameradschaften und andere lose organisierten Gruppen wird es weiter geben. Und auch der Rassismus in der Mitte der Gesellschaft wird dadurch nicht verschwinden. Die Gefahr ist, dass sich die Gesellschaft nach einem NPD-Verbot zurücklehnt, weil sie das Problem für gelöst hält.

Seit vergangener Woche sitzt der ehemalige NPD-Landesvize von Thüringen in Untersuchungshaft, weil er der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) eine Waffe verschafft haben soll. Das hat einige Verbotsskeptiker umdenken lassen.

Die entscheidende Frage wird aber sein: Hat die NPD als Partei von den mörderischen Taten des NSU gewusst und nichts gegen sie unternommen oder die Taten gar aktiv befördert? Dann wäre die NPD selbst ein Terrorinstrument. Das kann ich so nicht erkennen, zumindest im Moment noch nicht.

Bild: FDP
Im Interview: STEFAN RUPPERT

,40, ist Rechtsextremismusexperte der FDP-Bundestagsfraktion. Der Jurist ist zudem Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte und war von 2001 bis 2003 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Wenn sich die Länderinnenminister diese Woche in Wiesbaden treffen erwarten viele Beobachter dennoch ein Signal für ein NPD-Verbot. Was müsste geschehen, damit ein neuer Antrag in Karlsruhe bestand haben kann?

Das Bundesverfassungsgericht hat damals hohe - wie ich finde sogar zu hohe - Hürden aufgestellt. Demnach müssten zumindest auf den Führungsebenen der NPD alle V-Leute des Verfassungsschutzes abgeschaltet werden.

Das könnte man ja machen.

Ich glaube nicht, dass alle Verfassungsschutzämter dazu bereit sind. Die Erfahrung aus dem ersten Verfahren zeigt, dass die einzelnen Ämter nicht ihre Karten auf den Tisch legen wollten. Und das sehe ich nach wie vor als ein großes Problem. Die Verbotsanträge im ersten Verfahren waren schlecht, auch weil sich Bund und Länder beim Tempo überbieten wollten. Meine Sorge ist, dass man jetzt wieder zu schnell in ein Verfahren hineinstolpert - und am Ende nochmal scheitert.

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7 Kommentare

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  • P
    Politischandersdenkender

    Die sollten bei der Gelegenheit auch die GEZ und die FSK verbieten, dann würden sie etwas gutes tun.

  • ZR
    Zimmermann Ralf

    Ich habe langsam den Eindruck daß manche Parteien gar nicht daran interresiert sind die NPD zu verbieten.Wenn die Regierung angesichts schlechter Umfragewerte mal wieder ne Terrorwarnung rausgiebt,dann patrolieren an Bahnhöfen,Flughäfen etc.schwer bewaffnete Polizisten.Nach dem Motto "schaut wir tun was".Beim realen braunen Terror gründet man erst mal Arbeitskreise und redet von "Nazidateien"die angelegt werden sollen.Also entweder haben bestimmte Partein Angst vor einen neuen Partei rechts außen,wie es die SPD mit den linken erfahren mußte,oder sie teilen die braune Ideologie und machen sich damit zum potentiellen "Mittäter"!!!

  • W
    Webmarxist

    Auch wenn ,die NPD nur ein Teil der rechtsextremen Szene ist, so ist es doch ein Erfolg, wenn sie verboten ist. Damit haben wir dann, ein Problem weniger, müssen aber auch dann weiter auf die Straße gehen und gegen Aufmärsche von anderen Rechtsextremen und Rassismus demonstrieren.

     

    Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

  • C
    Celsus

    Früher haben Verbotsverfahren schon reibungslos geklappt. Und das geschah unter den gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie heute. Allerdings hat der ungeliebte juristische Sachverstand in den Innenministerien abgenommen. Mit den heutigen Methoden wird der Rechtsstaat oft über Bord geworfen und viele V-Leute wirken sich wie ein staatlich subventioniertes Einsteiegerprogramm aus.

     

    Derweil haben viele wohl immer noch nicht verstanden, dass V-Leute in der NPD ausnahmslos angeworben worden sind, als sie schon aus ÜBerzeugung NPD-Mitglied in führender Postion waren. Verfehlter und dummer Umgang mit einem Problem. Das altmodische Eisnchleusen von VerfassungsschützerInnen wäre da viel gewinnbringender.

  • V
    vic

    Sollten wir sie also weiter die Menschenrechte demontieren lassen, meint der "Experte",

    wir könnten ja scheitern.

    Oder auch nicht...

  • OR
    Oliver Rau

    "Ich glaube nicht, dass alle Verfassungsschutzämter dazu bereit sind. Die Erfahrung aus dem ersten Verfahren zeigt, dass die einzelnen Ämter nicht ihre Karten auf den Tisch legen wollten." Ein besseres Argument für die sofortige Auflösung des sogenannten "Verfassungsschutzes", der sich augenscheinlich längst zum Staate im Staat entwickelt hat, gibt es kaum.

     

    Ich halte ein NPD-Verbot grundsätzlich für falsch, aus den von Herrn Ruppert genannten Gründen. Aber hier haben wir die absurde Situation, dass ein von gewählten Volksvertretern gewolltes Verbotsverfahren im Zweifel nicht durchgeführt werden kann, weil staatliche (!) Stellen, die ja laut Verfassung ausführende Organe des Parlaments sind, sich verweigern. Da fragt man sich doch, wer dieses Land regiert (ich weiß, die Banken, aber das ist ein anderes Thema)!

  • A
    Anita

    Eine Demokratie muss auch "extreme" Meinungen aushalten koennen.

    So wenig ich Faschos leiden kann - ich habe nicht das Recht, ihnen den Mund zu verbieten.