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Ex-Landwirtschaftsminister verurteiltFunke auf Bewährung

Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll eine Geldbuße von 10.000 Euro zahlen.

Der Exminister auf dem Weg zum Gericht Bild: dpa

OLDENBURG dpa | Der frühere Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD, 2011 ausgetreten) ist am Freitag wegen Untreue zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbuße von 10.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Oldenburg sprach ihn schuldig, weil er einem früheren Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) ohne Vorstandsbeschluss das Gehalt erhöht hatte.

Funke war damals ehrenamtlicher Vorsteher des Verbandes. Von den Untreue-Vorwürfen um die Mitfinanzierung seiner Silberhochzeit vom OOWV 2007 sprach ihn das Gericht frei. Der mitangeklagte Ex-Geschäftsführer des Wasserverbandes wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 20.000 Euro verurteilt.

Das Gericht habe keine Beweise dafür gefunden, dass Funke an einer Verabredung zur Übernahme der Kosten für die Silberhochzeit beteiligt war, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung. Ein Schaden sei dem OOWV nicht entstanden. Funkes Verteidiger hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass Kostenübernahmen für private Feiern nach einem Beschluss möglich waren.

„Der wichtigste Punkt war die Silberhochzeit, da hat es einen sehr begründeten Freispruch gegeben“, sagte Funke erleichtert nach dem Urteil. Das Thema sei immer diskutiert worden und seine Familie habe darunter sehr gelitten. Funkes Anwalt kündigte gegen den Richterspruch wegen des Geschäftsführergehalts an, in die Revision gehen zu wollen. „Was wir heute gehört haben, fordert geradezu eine Revision heraus“, sagte Verteidiger Manfred Koch.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den ehemaligen SPD-Politiker Funke eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 10.000 Euro gefordert. Für den mitangeklagten Geschäftsführer plädierte die Anklage auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung sowie eine Buße von 20.000 Euro. Die Verteidigung forderte Freispruch.

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4 Kommentare

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  • L
    lui

    na auf die ausfuehrliche begruendung zum freispruch in der sache silberhochzeit bin ich mal gespannt. scheint ja nicht unmoeglich zu sein einen solchen zuschuss zu bekommen. aber nur, wenn man die entscheider kennt, oder gilt das fuer jeden der was mit dem oowv zu tun hat? dann erwarte ich eine baldige gebuehrenerhoehung.

  • W
    Wim

    Ich meine mich zu erinnern, dass Karl Heinz Funke 2011 nicht aus der SPD ausgetreten ist, sondern ausgeschlossen wurde, weil er im Kommunalwahlkampf für eine andere Gruppierung als die SPD als Kandidat angetreten ist.

  • S
    Schulz

    Obwohl ich kein Politikfreund und kein... Medienprofi bin, wundert es mich, dass Politiker ohne Rechtsanwaelte arbeiten. Im Zweifelsfall sind in Grenzfaellen wie Privat geht vor ---- Berufentscheidungen doch die Rechtsanwaelte zu mehreren am Telefonhoerer klebend?

    Ist das so schwer?

     

    Natuerlich habe ich Mitleid mit jedem Politiker.

    Als naechstes bitte einen ungelernten Bauarbeiter

    als Kanzlerkandidaten, dann geht der zum Papst

    und alles wird nach Vaticanregeln erklaert.

    Zuerst Bibelwort und danach das Buergerliche Gesetzbuch.

    Wann hoeren laecherliche nicht anwendbare

    Paragrafen auf, wirksam zu sein?

  • B
    bobdabui

    Laut Wikipedia ist Funke kein SPD-Mitglied mehr. Wenn man den Artikel liest kommt es einem allerdings so vor, als sei Funke nach wie vor ein Vetreter der SPD.