Ex-Frau von Denis Cuspert: IS-Witwe in Hamburg festgenommen

Lange blieb Omaima A. unbehelligt. Nun aber wurde die Ex-Frau des deutschen IS-Propagandisten Denis Cuspert in der Hansestadt verhaftet.

Omaima A. bei ihrer Verhaftung am Montag

Bundespolizisten führen Omaima A. am Montag nach ihrer Verhaftung ab Foto: dpa

BERLIN taz | Omaima A. lebte zuletzt, scheinbar unbehelligt, in Hamburg, arbeitete dort als Übersetzerin und Eventmanagerin. Ein normaler Alltag. Nun aber holte ihre Vergangenheit die 34-jährige Deutschtunesierin ein. Am Montag nahm sie die Bundesanwaltschaft wegen islamistischen Terrorverdachts fest.

Denn Omaima A. war vor einigen Jahren noch eine Größe im Gefüge des „Islamischen Staates“ (IS) in Syrien – als Frau des deutschen Propaganda-Führers Dennis Cuspert. Umso mehr wirft ihr Fall Fragen auf: Denn erst nach Medienberichten über Omaima A. schien eine konsequente Strafverfolgung einzusetzen.

Omaima A. war im Januar 2015 mit ihren drei kleinen Kindern in die Türkei ausgereist. Dort traf sie auf ihren damaligen Mann Nadar H. und reiste weiter nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen. Beide lebten in Raqqa, bis H. bei einem Bombenangriff getötet wurde. Mitte 2015 soll Omaima A. dann Denis Cuspert geheiratet haben, einen Freund von Nadir H. Cuspert war bereits 2013 zum IS gereist und dort zum führenden Propagandisten aufgestiegen, inzwischen soll er tot sein.

Fotos zeigen Omaima A. mit Waffen in Syrien. Sie soll zudem in E-Mails zwei Personen zur Ausreise zum IS aufgefordert haben. Weil sie laut Bundesanwaltschaft Streit mit Cuspert hatte und ihr viertes Kind in Sicherheit zur Welt bringen wollte, sei A. im September 2016 mit ihren Kindern nach Hamburg zurückgereist. Dort lebte sie, als sei nichts passiert. Fotos zeigten sie nun mit weißer Bluse und Blazer.

IS-Verstrickungen rekonstruiert

Im April diesen Jahres aber stieß die arabische Journalistin Jenan Moussa auf das verlorene Handy von Omaima A. und rekonstruierte deren IS-Verstrickungen. Und die Sicherheitsbehörden gerieten unter Druck: Warum blieb Omaima A. unangetastet?

Nun folgte doch die Festnahme – womöglich auch wegen der Informationen aus dem Handy von Omaima A. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung, einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vor. Die Bundesregierung hatte sich zuletzt verteidigt: Omaima A. sei bereits im Juli 2016 Thema im Terrorismusabwehrzentrum der Sicherheitsbehörden gewesen, danach habe es einen „fortlaufenden Informationsaustausch“ über sie gegeben.

Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser übte dennoch Kritik: Der Fall Omaima A. lasse „für den Radarschirm bei IS-Rückkehrern nichts Gutes befürchten“. Die Bundesregierung brauche „endlich ein schlüssiges Konzept“ für den Umgang mit den RückkehrerInnen.

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