Europäisches Lieferkettengesetz: Firmen kontra Verbände
Mehr als 100 Unternehmen fordern ein Gesetz zur Einhaltung der Menschenrechte in der ganzen Wertschöpfung. Nun ist die EU am Zug.
Eine wichtige Etappe in der Auseinandersetzung steht am 23. Februar an. Dann wird die EU-Kommission wohl ihren Vorschlag zur „nachhaltigen Unternehmensführung“ veröffentlichen. Damit will sie unter anderem erreichen, dass Beschäftigte, die weltweit Produkte für europäische Firmen fertigen, einigermaßen erträgliche Arbeitsbedingungen vorfinden, etwa die Löhne zur Existenzsicherung ausreichen und Mindesturlaub gewährt wird.
Unter den Befürwortern des EU-Lieferkettengesetzes finden sich kleine und große Firmen, etwa der Möbelhersteller Ikea, der Lebensmittelkonzern Danone und das Transportunternehmen Hapag-Lloyd. Sie achten teilweise stärker auf die ökologischen und sozialen Menschenrechte bei Zulieferern und fürchten Kostennachteile gegenüber den Konkurrenten, die dies nicht tun.
Gesetz gilt nicht für alle
Die „zivilrechtliche Haftung“ gehört ebenfalls zu den Forderungen. Die EU solle ermöglichen, dass Firmen vor Gericht auf Schadenersatz verklagt werden können, wenn die Menschenrechte in ihren Lieferketten verletzt werden.
Manchen Wirtschaftsorganisationen auch in Deutschland geht so etwas zu weit. So schrieb der BDI im Zuge der Beratungen über das EU-Lieferkettengesetz an die Kommission, die zivilrechtliche Haftung müsse ausgeschlossen werden. Außerdem seien nur „Direktlieferanten“ hiesiger Unternehmen in die Regulierung einzubeziehen. Das entsprechende Schreiben liegt der Initiative Lieferkettengesetz vor, einem Zusammenschluss von Entwicklungs-, Bürgerrechts- und Umweltorganisationen. Die Initiative kooperiert mit den 100 Unternehmen, die sich eine konsequente EU-Regulierung wünschen.
Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative, forderte am Dienstag eine EU-Regulierung, die über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht. Dieses hat der Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen. Es bindet allerdings nur hiesige Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten – manche Firmen mit Menschenrechtsproblemen müssen sich also nicht an die Verpflichtungen halten.
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