EuGH zu Äckerprivatisierung: Bodenspekulation im Osten erschwert
Bei überhöhten Kaufangeboten darf die Privatisierung von Agrarflächen verhindert werden. Der Fall aus Sachsen-Anhalt geht zurück an das BGH.
Damit verwiesen die Richter einen Fall aus Sachsen-Anhalt zurück an den Bundesgerichtshof. Dort hatte der Landkreis Jerichower Land einen Landverkauf durch die staatliche Bodenverwertungs und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gestoppt, weil aus seiner Sicht der Preis den Verkehrswert um mehr als 50 Prozent überstieg.
Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, begrüßte das Urteil. „Das bestätigt unsere Auffassung, dass die öffentliche Hand nicht mit Land zu spekulieren hat“, sagte er der taz. Es könnte dazu beitragen, die „fatale Entwicklung“ in den östlichen Bundesländern zu stoppen, dass die Konzentration von Grundbesitz weiter zunimmt. „Die Entscheidung wird den Bauern ein bisschen nutzen“, so Ostendorff. Denn der Staat könne ihnen Land verkaufen, auch wenn ein Großinvestor etwa von außerhalb der Landwirtschaft einen viel höheren Preis bietet.
Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) lobte den Richterspruch. In Ostdeutschland müsse jetzt aber die gängige Praxis unterbunden werden, das meiste Land billig an „agrarindustrielle LPG-Nachfolgebetriebe“ zu verpachten und zu verkaufen, teilte der Verband mit.
Die Bodenpreise im Osten haben sich seit 2007 nahezu verdreifacht, auch die Pachtpreise schnellen hoch. Die BVVG, eine Nachfolgerin der Treuhand, verkauft einst volkseigene Flächen in Ostdeutschland bislang zu Höchstgeboten. In ihrem Bestand sind noch rund 177.000 Hektar Acker- und Weideland sowie 16.000 Hektar Wald – insgesamt mehr als sechsmal so viel wie die Fläche der Stadt München.
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