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Etappensieg vor GerichtSparkasse muss voerst Konten der Roten Hilfe weiterführen

Im Eilverfahren gegen die Sparkasse Göttingen hat die Gefangenenhilfsorganisation einen Etappensieg errungen: Die Kontokündigung ist erst mal ungültig.

Der Hauptsitz der Sparkasse Göttingen, Niedersachsen, 29. 4. 2025 Foto: joko/imago
Anja Krüger

Aus Göttingen

Anja Krüger

Die Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe hat im Streit um ihre Kontokündigungen einen Etappensieg errungen. Die Sparkasse Göttingen muss ihre Konten vorerst weiterführen. Das entschied das Landgericht Göttingen am Freitag in einem Eilverfahren. Eine endgültige Klärung gibt es aber noch nicht. Die Sparkasse Göttingen will ins Hauptverfahren gehen.

In dem Verfahren geht es um nicht weniger als die wirtschaftliche Existenz der Roten Hilfe, die seit mehr als 50 Jahren linke Gefangene unterstützt. Die Sparkasse hatte der Roten Hilfe, die in Göttingen ihren Sitz hat, kurz vor Weihnachten die Geschäftsbeziehung aufgekündigt. Am 9. Februar sollte die Bankverbindung aufgelöst werden. Gründe hatte die Sparkasse nicht genannt. Auch die sozial-ökologische GLS Bank, bei der die Rote Hilfe ebenfalls Konten unterhält, hatte der Organisation ohne Angaben von Gründen gekündigt.

Anders als Banken können Sparkassen wegen ihres öffentlichen-rechtlichen Charakters jedoch nicht einfach kündigen, sie haben einen sogenannten Kontrahierungszwang, also eine gesetzliche Pflicht zu Vertragsabschlüssen. Deshalb ist die Rote Hilfe mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Sparkasse vorgegangen.

Die GLS Bank hatte nach Angaben der Roten Hilfe einige Wochen vor ihrer Kündigung eine Anfrage zur „Antifa-Ost“ gestellt, die im November auf die US-Sanktionsliste gesetzt wurde. Deshalb geht die Rote Hilfe davon aus, dass es einen Zusammenhang zwischen den Kontokündigungen und dieser Listung gibt. „Antifa-Ost“ ist ein Sammelbegriff und keine existierende Gruppe.

Sparkasse fürchtet Swift-Ausschluss

Die GLS Bank will sich zu dem Fall mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht äußern. Nach Angaben der Roten Hilfe laufen zwar noch Gespräche zwischen den beiden Seiten, die Konten sollen aber trotzdem Ende Februar aufgelöst werden.

Die Rote Hilfe übernimmt von jeher Prozesskosten in Antifa-Verfahren und stellt Öffentlichkeit dafür her. Seit Jahrzehnten wird die Organisation vom Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ eingestuft und überwacht. Das kann allerdings kaum der Grund für den plötzlichen Wunsch sein, die Geschäftsbeziehung mit ihr jetzt zu beenden.

Dass die Kündigung im Zusammenhang mit der US-Listung steht, bestätigte sich hingegen zumindest im Fall der Sparkasse Göttingen. Deren Anwältin Justyna Niwinski-Wellkamp erklärte vor Gericht, es gäbe einen „Strauß an Gründen“ für die Kündigung. Einer sei die Listung der Antifa-Ost auf der US-Sanktionsliste. Die Sparkasse fürchte einen Ausschluss aus dem Swift-Abkommen.

Gericht teilt Argumentation der Sparkasse nicht

Dieses Abkommen regelt den Zahlungsverkehr zwischen der EU und den USA, ein Ausschluss beeinträchtigt internationale Geschäfte enorm. Außerdem sei die Risikoeinstufung der Sparkasse für die Rote Hilfe gestiegen, das führe zu verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz, sagte die Anwältin. Die Sparkasse müsse jeden einzelnen Umsatz darauf prüfen, ob der Aufwand zu hoch sei.

Das könne die Sparkasse durchaus mit dem Einsatz etwa von KI bewältigen, sagte Anwalt der Roten Hilfe, Jasper Prigge. Die Organisation sei auch durchaus bereit, höhere Kontoführungsgebühren zu zahlen. Auf eine Kündigung könne sie sich aber nicht einlassen. „Das ist existenzbedrohend“, sagte Prigge.

Ohne ein Konto wäre die Rote Hilfe wirtschaftlich handlungsunfähig. So könnte sie dann weder die Beiträge ihrer 19.000 Mitglieder einziehen noch Spenden erhalten und auch keine Prozesskostenhilfe mehr leisten. Das droht jetzt zumindest kurzfristig nicht. In der mündlichen Verhandlung signalisierte das Gericht, dass es erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Kündigung hat. Er sehe Erfolgsaussichten für die Klage der Roten Hilfe, sagte der Vorsitzende Richter Marc Eggert. Würde die Kündigung wirksam, würden Schäden entstehen, die nicht mehr kompensierbar wären.

In der Frage der Listung der Antifa-Ost auf der US-Sanktionsliste bezog der Richter klar Stellung: Es könne nicht sein, dass die Einstufung durch einen Drittstaat in Deutschland als Grund für eine Kündigung herangezogen werden könne. Die Sparkasse habe nur „Befürchtungen“ dargelegt, was ihr drohen könne. Auch müsse sie die Gründe benennen, warum sie eine höhere Risikoeinstufung vorgenommen habe, die zu einem erhöhten Aufwand bei der Geldwäscheprüfung führe.

Das Gericht habe den Versuchen von US-Behörden, Einfluss auf die deutsche Innenpolitik zu nehmen, eine klare Absage erteilt, sagte Rote-Hilfe-Anwalt Prigge. Es habe deutlich gemacht, dass die Erwähnung auf einer US-Sanktionsliste keine mittelbaren Auswirkungen haben dürfte, sagte er. „Das ist eine wichtige Entscheidung.“

Abgeschlossen ist die Sache aber noch nicht. „Die Sparkasse Göttingen respektiert gerichtliche Entscheidungen und setzt diese um“, sagte Sprecher Hendrik Liebner. „Zugleich wird das Hauptverfahren angestrebt.“ Zu Einzelheiten will sich die Sparkasse nicht äußern.

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