Erstes Urteil in Deutschland: Haft für Syrien-Rückkehrer
Vor einem Jahr war der 20-jährige Angeklagte noch Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat. Jetzt wurde er zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
FRANKFURT AM MAIN rtr | Wegen seiner Beteiligung am syrischen Bürgerkrieg hat das Frankfurter Oberlandesgericht einen Kämpfer der Extremistenmiliz Islamischer Staat zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richter blieben damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und drei Monate beantragt hatte.
Für den 20-Jährigen spreche, dass er sich vom IS gelöst habe und freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt sei, erklärte das Gericht am Freitag. Außerdem habe er ein Geständnis abgelegt und sich kooperativ verhalten. Eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten sei daher angemessen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Kreshnik B. vorgeworfen, von Juli bis Dezember 2013 in Syrien für den IS gekämpft zu haben. Er wurde als Sohn kosovarischer Eltern in Deutschland geboren. Es ist das erste Mal, dass ein IS-Kämpfer in Deutschland vor Gericht stand. Kreshnik B. wurde bei seiner Rückkehr im Dezember 2013 am Frankfurter Flughafen verhaftet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht davon aus, dass 550 Islamisten aus Deutschland in das Kampfgebiet in Syrien und dem Irak gereist sind. Mindestens 60 von ihnen sollen dort umgekommen sein, neun von ihnen bei Selbstmordanschlägen.
Der IS geht noch brutaler als die ältere Extremistenorganisation Al-Qaida vor, mit der er konkurriert. Nach den Worten von Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen sind inzwischen rund 180 Kämpfer wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Sie gelten als großes Sicherheitsrisiko, da sie an Waffen und Sprengstoff ausgebildet sind und Anschläge in Deutschland verüben könnten.
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