Erste Homo-Ehen in Neuseeland: „Lasst uns die Liebe feiern“

Neuseelands Legalisierung der Homo-Ehe ist in Kraft getreten. Neu ist dabei, dass homosexuelle Ehepaaren nun auch adoptieren können.

Sobald die Homo-Ehe am Montag legal wurde, heirateten zahlreiche homosexuelle Paare in Neuseeland, hier in Rotorua. Bild: ap

WELLINGTON dpa | Seit Montag ist in Neuseeland die Homo-Ehe erlaubt. 31 lesbische und schwule Paare haben sich nach offiziellen Angaben das Ja-Wort gegeben. Neuseeland ist das erste Land in Ozeanien und das 14. weltweit, das die Homo-Ehe legalisiert. In Brasilien ist noch ein Rechtsstreit im Gange. In Neuseeland ist der wichtigste Unterschied zu den seit acht Jahren möglichen eingetragenen Partnerschaften: Verheiratete Lesben und Schwule können gemeinsam Kinder adoptieren.

Lynley Bendali und Ally Wanikau heirateten über den Wolken. Sie hatten den Wettbewerb einer Fluggesellschaft gewonnen. Die seit 13 Jahren liierten Bräute kamen in schwarz, mit weißer und grauer Bluse darüber. „Ich gebe Dir mein Herz und meine Liebe“, sagte Wanikau strahlend und laut, um das Dröhnen der Triebwerke zu übertönen. Eine Beamtin nach das Eheversprechen über den Wolken ab. An Bord waren die drei Kinder der Frauen, Freude und Verwandte und der US-Schauspieler Jesse Tyler Ferguson (bekannt aus der TV-Serie „Modern Family“) mit seinem Mann. „Lasst uns die Liebe feiern“, rief er.

Im Nationalmuseum in Wellington schlug die große Stunde für die Australier Paul McCarthy und Trent Kandler. Sie kamen händchenhaltend und im braven Hochzeitsanzug mit Blume im Knopfloch. Sie gelobten sich gegenseitige Treue unter dem Blitzlichtgewitter zahlreicher Fotografen. „Wenn die Leute dadurch sehen, dass wir keine Hörner haben und niemand durch die Homo-Ehe etwas zu befürchten hat, habe ich kein Problem mit der Publicity“, sagte McCarthy der Zeitung Dominion Post. Die beiden sind seit elf Jahren ein Paar.

Rund 200 gleichgeschlechtliche Paare haben seit 2005 ihre Partnerschaft in Neuseeland offiziell eintragen lassen. Damit werden sie zwar als „engste Verwandte“ im Sinne des Gesetzes anerkannt. Sie bekommen etwa im Krankheitsfall etwa medizinische Auskünfte über den Partner und dürfen im Todesfall entscheiden, ob der andere beerdigt oder verbrannt werden soll.

Gemeinsame Adoption war bislang aber nicht möglich: wenn eine lesbische Frau die Kinder ihrer Partnerin adoptieren wollte, ging das nur, wenn der Name der leiblichen Mutter gestrichen wurde. Seit Montag sind alle Paare gleichgestellt.

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