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Erschossener Verdächtiger in BayernDer „Einzelfall“

Nach den tödlichen Schüssen auf André B. durch einen Zivilfahnder ist die Gemeinde entsetzt. Das LKA redet Fälle von Polizeigewalt in Bayern klein.

Idyllisches Burghausen. Hier wurde von der Polizei ein Mensch erschossen. Bild: imago/HRSchulz

BURGHAUSEN taz | Der sechsjährige Aria sagte zu seiner Mutter: „Mama, die bringen uns um.“ In der Nacht schreckte er hoch, vor dem Fenster immer noch grelles Licht. „Sind sie noch da?“ Sebastian, fünf Jahre alt, redet nicht über das, was er gesehen hat. Er spielt mit seinen Plastikdinosauriern, wirft einen um. „Toter Mann.“

Sein Bruder Alex, 15 Jahre alt, Baseballkäppi, weites T-Shirt und kurze Hosen, zuckt lässig mit den Schultern. „Kein Problem“, sagt er. Dann blickt er wieder auf seine Hände auf dem Küchentisch, zupft weiter an seinem Daumennagel rum. Was er gesehen hat? Er spreizt Daumen und Zeigefinger weit auseinander, streckt seinen Arm aus und spielt die Erschütterung nach, die bei einem Schuss durch den Körper geht. Dann hebt er zwei Finger. Es waren zwei Schüsse letzten Freitag.

Aria, Sebastian und Alex spielten Fußball im Hof. Da rannte ein Mann um die Ecke, Andre B., 33 Jahre alt. Seine Freundin wohnt im gleichen Haus. Hinter ihm zwei Männer, einer holt eine Pistole raus, schießt einmal in die Luft. Nur ein paar Sekunden später der zweite Schuss. Er trifft Andre B. am Hinterkopf. „Pusch“ macht das Blut, wenn es aus dem Kopf schießt, erzählt der fünfjährige Sebastian später seiner Mutter.

Der Schütze war ein Zivilfahnder. Er und sein Kollege verfolgten Andre B., der erst vor knapp einem Jahr aus dem Gefängnis entlassen wurde, wo er fünf Jahre wegen Drogengeschichten saß. Jetzt lag wieder ein Haftbefehl wegen Drogenhandels gegen ihn vor. Andre B. dealte nicht mit Koks oder Crystal Meth, sondern mit Marihuana. Er war nicht bewaffnet, hat seine Verfolger nicht bedroht. Trotzdem schoss der Zivilpolizist. Andre B. starb, noch bevor der Notarzt kam.

Schütze vom Dienst suspendiert

Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt gegen den Schützen wegen fahrlässiger Tötung. Er hätte eigentlich auf die Beine gezielt, sagt er. Vom Dienst wurde er suspendiert. Das sei nicht als „Vorverurteilung“ zu verstehen, heißt es von seiner Dienststelle. Polizisten dürfen ihre Waffe benutzen, um eine Person, „die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist“, an der Flucht zu hindern. So steht es im bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Dort steht allerdings auch, dass, bevor zur Waffe gegriffen wird, andere Maßnahmen „keinen Erfolg versprechen“ dürfen.

Diese „anderen Maßnahmen“ scheinen in Bayern sehr schnell erschöpft zu sein. Von 2009 bis 2013 kamen in ganz Deutschland jedes Jahr zwischen 6 und 8 Personen durch Schüsse von Polizisten zu Tode. Bayern war bis auf 2011 immer mit dabei. Der Fall des Regensburger Musikstudenten Tennessee Eisenberg sorgte 2009 in ganz Deutschland für Empörung. Mit mindestens zwölf Schüssen durchlöcherten ihn Polizisten. Er hatte sie angeblich mit einem Messer bedroht. 2013 ereigneten sich sogar 3 von bundesweit 8 Todesfällen im Freistaat. Trotzdem: Der tödliche Schuss in Burghausen – laut einem LKA-Sprecher ein „absoluter Einzelfall“.

Wie konnte ein Polizist schießen, wenn Kinder im Hof waren? Auf einen Fliehenden, der ihn nicht bedrohte? Der „nur“ mit Marihuana dealte?

„Das hast du nicht verdient, Bro“

An dem Ort, wo Andre B. starb, stehen jetzt Grablichter, daneben weiße und rote Rosen und ein Zettel: „Du wirst uns fehlen, Andre. Das hast Du nicht verdient, Bro“. Eine Nachbarin beugt sich aus dem Fenster, zeigt in den Hof: Eine blaue Rutsche, ein rotes Bobbycar und Plastikstühle mit einem Tisch. „Da spielen Kinder, wir sitzen da und trinken unseren Kaffee. Was ist wenn wir in die Schusslinie kommen?“, sagt sie.

Aria, der Sechsjährige aus Haus drei, erzählt, wie er zwischen dem ersten und zweiten Schuss noch „blitzschnell“ losgeflitzt ist, um den Ball zu holen. In Haus zwei zeigt die Mutter des Fünfjährigen mit den Dinosauriern auf einer Skizze vom Hinterhof, wo Sebastian saß, als der tödliche Schuss abgefeuert wurde: vor dem mittleren Eingang der drei Häuser, rechts von ihm der Polizist, links von ihm Andre B.

„Es ist unbegreiflich“, sagt eine Mutter. Dass geschossen wurde, als ihr Sohn im Hof spielte, genauso wie das Verhalten der Polizisten nach dem tödlichen Schuss. Mehrere Nachbarn bestätigen, sie hätten keine erste Hilfe geleistet. Einer sei reglos über Andre B. gestanden, während sein Kollege im Hof herumlief und telefonierte. Noch bevor der Notarzt kam, soll der Körper von Andre B. mit einer Decke zugedeckt gewesen sein. Das LKA behauptet, der Polizist habe dem getroffenen Mann den Puls gefühlt und nichts mehr gespürt. Der Notarzt habe nur noch den Tod festgestellt und sei schnell zur Stelle gewesen.

Notarzt ließ auf sich warten

Auch da schütteln viele Anwohner den Kopf. Die Mutter von Sebastian holt ihr Handy aus der Tasche. Um 17.50 Uhr habe sie ihrer Mutter in der Dominikanischen Republik eine SMS geschrieben, kurz nach dem ersten Schuss. Als ihre Familie später anrief, zeigte ihr Handy 18.30 Uhr an. Ein Notarzt war da noch nicht im Hof, meint sie. Sieben Minuten vorher bat ihre Nachbarin ein Haus weiter ihre Freundin, mal auf die Uhr zu schauen. „Für mich lag der schon ewig da unten“, sagt sie. Das nächste Krankenhaus sei mit dem Auto aber höchstens sieben Minuten entfernt.

Noch etwas kommt den Anwohnern komisch vor. In den Medien hieß es, die Fahnder hätten Andre B. zufällig bei einer Streifenfahrt erkannt. „Die haben auf ihn gewartet“, sagt eine Anwohnerin. Im Sommer sitzt sie oft auf ihrem Balkon mit dem großen orangenen Sonnenschirm. An dem Freitag hat sie sich geärgert, weil ein grauer Mercedes so blöd geparkt hatte. Sie merkte sich das Nummernschild: MÜ für Mühldorf, der Ort, an dem wohl die zivile Fahndungsgruppe des Schützen sitzt. Ein, zwei Stunden vor den Schüssen sei das Auto schon da gewesen. Wenn die Fahnder auf die Situation vorbereitet waren, warum haben sie dann so unbedacht gehandelt?

Warum haben sie überhaupt geschossen? Es wäre sicher nicht die einzige Möglichkeit für sie gewesen, Andre B. zu fassen. Obwohl er wusste, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag, versteckte er sich nicht. Er ging mit seinen Kumpels an den See, saß mit seiner Freundin im Kino-Café in der Stadt. Jeden Tag war er im Fitnessstudio.

„Die haben einfach kein Herz“

Die Fahnder wussten, wo die Wohnung seiner Mutter ist, bei der Andre B. wohnte. Sie hatten dort schon vergeblich nach Drogen gesucht. Sie kannten auch die Wohnung seiner Freundin Karo S., zu der er an seinem Todestag wollte.

Karo S. steht vor ihrer Haustür. Die 20-Jährige ist hübsch, in ihrer Nase steckt ein kleiner, silberner Knopf, ihre rotblonden Haare hat sie in einem Dutt auf dem Kopf zusammengebunden. Seit circa eineinhalb Jahren waren sie und Andre B. ein Paar. Sie wollten zusammenziehen. „Es ist einfach nur krank“, sagt sie und in ihren Augen ist mehr Wut als Trauer. Ihr Freund hätte keiner Menschenseele etwas getan, sagt sie. Als sie zu ihm lief, hielten sie die Polizisten zurück. „Die haben einfach kein Herz.“ Sie blickt auf ihre Füße, tritt mit einem auf die Zehenspitzen des anderen, will nichts mehr sagen. Doch eins noch: Der Schütze soll die gleiche Strafe bekommen wie jeder andere Mensch. „Nur weil sie Uniform tragen, sind sie nichts Besseres“, sagt sie.

Anwalt rechnet mit Bewährungsstrafe

Der Anwalt von Andre B., Erhard Frank, weiß es besser. Noch zwei Tage bevor er starb, saß Andre B. ihm in seinem lichtdurchfluteten Büro gegenüber. Jetzt vertritt Frank seine Mutter. Sie will, dass ihr Anwalt mindestens drei Jahre Haft für den Mann fordert, der ihren Sohn erschoss. Frank muss lachen. „Der kriegt maximal eine Bewährungsstrafe“, sagt er. Falls es überhaupt zur Anklage kommt.

Laut Tobias Singelnstein, Rechtsprofessor an der FU Berlin, passiert das nur bei 3 Prozent aller Verfahren, in denen Polizisten sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten müssen. „Kollegen decken sich häufig gegenseitig“, sagt er. In anderen Bundesländern sei es schon lange Standard, dass die betroffene Dienststelle nicht in eigener Sache ermittelt. In Bayern gilt das erst seit 2013. Seitdem übernimmt das LKA die Fälle. Doch auch dort ermitteln Polizisten gegen Polizisten und haben wohl „mehr Verständnis“ als Mitarbeiter einer unabhängigen Behörde, meint Singelnstein. „Damit Polizeigewalt auch innerhalb der Polizei geächtet wird, braucht es gesellschaftlichen Druck“, sagt er.

Die Burghauser versuchen alles, dass nicht in Vergessenheit gerät, wie Andre B. starb. Eine Woche nach seinem Tod kamen rund 200 zu einer stillen Mahnwache zusammen. Mit Hunderten von Grablichtern erinnerten sie an den „Einzelfall“ Andre B.

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30 Kommentare

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  • Verhältnismäßigkeit. Die harte Droge Alkohol (auf einer Stufe mit Heroin, laut Metastudien; Einstiegsdroge ist übrigens das Nikotin, welches ähnlich wie harte Drogen in den Serotoninhaushalt des Gehirns eingreift) wird straffrei gedealt unter Erwachsenen. Für Haschisch dealen kann man trotz Anwesenheit von Unbeteiligten im Umfeld in den Kopf geschossen werden. Absurd.

  • ja

  • Die Polizei hat schon öfter auch in anderen Bundesländern durch mangelnde Kompetenz im Umgang mit Flüchtenden, psychisch Verwirrten und anderen Einsätzen geglänzt. Das wird auch was mit der Qualität der Ausbildung und dem Personalmangel zu tun haben, entschuldigt aber nicht die fehlende Bereitschaft zur Verhältnismäßigkeit.

  • Wenn man die Kommentare so liest, koennte man meinen dass einige der Schreiber dabeigewesen sind.

    Man sollte allerdings bedenken:

    1.Es wurde ein warnschuss abgefeuert, der Fluechige haette stehebleiben sollen

    2. Auch in den Aussagen der Zeugen wie hier in der taz bschrieben ergeben sich schn Widersprueche: einmal heisst es, der toedliche Schuss wurde wenoge sekunden nach dem warnschuss abgefeuert, dann ist der Junge aber zwischen warn- und Wirkungsschuss 'schnell losgeflitzt' - wohl kaum innerhalb von 1-2 Sekunden moeglich, insbesondere wenn man eine Schrecksekunde mit einbezieht.

    3. war der Fluechtige unbewaffnet? Was sagt die POlizei dazu (die je hier wie ueblich ueberhaupt nicht zu Wort kommt).

    4. Warum ist er ueberhaupt geflohen?

    • @Gerald Müller:

      Ein Schuß ins Bein hätte gereicht den Flüchtigen zu stoppen. gezielt auf den Kopf zu schießen ist nicht angebracht

      • @rugero:

        Es ist offensichtlich nicht auszurotten was viele Jahrzehnte an Hirnerweichung durch Hollywoodproduktionen angerichtet haben?

         

        1. Ein Kurzwaffentreffer in eine Extremität ist in Bewegung nicht sehr wahrscheinlich und wenn der Umstand doch eintritt "stoppt" der nichts...

         

        2. "Zielen" und "Treffen" sind zwei recht unterschiedliche Dinge.

         

        Nach dem derzeitigen Sachstand gehe ich von einem Zufallstreffer aus blanker Unfähigkeit (und möglicherweise Selbstüberschätzung) aus.

         

        Glück auf!

         

        Karl

    • @Gerald Müller:

      Ist dieses Kommentar dein Ernst?

      Hier starb ein Mensch! Und warum? Weil er den Gefängnis entgehen wollte weil er eine weiche (!) Droge verkauft hat. Wie oft fliehen Autofahrer oder Motorradfahrer vor der Polizei, die weit weniger zu befürchten haben?!

      Warum feuer die Polizei überhaupt einen Warnschuss ab und warum schießt sie danach auf den Menschen? Ist er eine Gefahr für andere? Nur weil er wegrennt? Warum sollte er bewaffnet gewesen sein? Wozu braucht er eine Waffe auf dem Weg zu seiner Freundin?

       

      Fakt ist jedenfalls das der Polizist ein Mörder ist, der mit dem Schuss auf den Flüchtigen klar seinen Tod in Kauf genommen hat. Meiner Meinung nach ist völligst ungeeignet für einen Beruf, bei dem man mit einer Waffe umgehen muss. Er erschießt einen Dealer der wegen Cannabis gesucht wird und das neben Kindern. Und was machst du? Du versuchst diese Tat zu rechtfertigen und das ist unter aller Sau!

    • @Gerald Müller:

      In der Tat muß diese Geschichte gründlich aufgearbeitet werden.

      Was ich mich jedoch auch noch frage - haben sich die Zivilfahnder als solche zu erkennen gegeben? Vielleicht dachte ja Andre B., da verfolgen ihn irgendwelche Kriminellen? (Ähem.) In so einem Fall wäre es natürlich, lieber zu fliehen.

      Als ich vor ca. 30 Jahren mit der Waffe diente, hieß es, daß nach dem Warnschuß ein gezielter Schuß in die Beine zu erfolgen habe. Vielleicht kennt ja jemand die heutigen Vorschriften und kann sagen, ob man heutzutage nach dem Warnschuß den Flüchtigen sofort erschießen darf/soll?

      Und wenn ein Querschläger eines der Kinder getroffen hätte, was dann? Eine seelische Traumatisierung dürfte ja bereits vorliegen?

  • Einfach unbegreiflich. Da wird ein unbewaffneter Mensch einfach so abgeknallt. "Auf der Flucht erschossen" hieß es früher. Und zu allem Überdruß muß der Schütze-Totschläger-Mörder noch nicht einmal mit einer ernsthaften Bestrafung rechnen.

  • bayern war schon fast immer stockreaktionär, d. h. ein exttrem autoritärer "staat im staate"....

    FREIWILD buchstäblich!!

    • @Dr. rer. nat. Harald Wenk: Die Moderation: Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.
  • Schießbefehl in Bayern, Polizisten dürfen ihre Waffe benutzen, um eine Person, „die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist“, an der Flucht zu hindern, Diejenigen die den Schießbefehl ausgegeben haben werden warscheinlich nicht so wie nach Ende der DDR die Grenzschützer zur Verantwortung gezogen.

    • @jens Nehrkorn:

      Einen allgemeinen Schießbefehl gibt es auch in Bayern nicht. Der Schusswaffengebrauch ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss immer verhältnismäßig und rechtmäßig sein. Das könnte etwa in einer Notwehrsituation der Fall sein. Eine Anweisung, wonach auf flüchtende Verdächtige generell geschossen werden muss, gibt es nicht und wenn es sie gäbe, wäre sie unrechtmässig und unverhältnismässig. Niemand muss sich an solche Anweisungen halten und niemand kann sich damit rechtfertigen.

  • Unter seinen Kollegen wird möglicherweise nun hämisch gefrotzelt:

     

    "Das beweist, dass Marihuana eben doch tödlich sein kann."

     

    Sorry für diesen Zynismus, aber das ist eine Übersprungshandlung aus meiner Fassungslosigkeit. Ist unser Rechtsstaat wirklich so scheiße, dass er Poizisten solche Morde einfach mal durchgehen lässt?

    • @volatile:

      JA! ... und noch viel schlimmer ...

  • Wer so gut schießen kann, daß er einen flüchtigen in den Hinterkopf triff, hätte die Flucht auch mit einem Beinschuß verhindern können.

     

    Hier spielte eindeutig Mordlust mit.

    • @rugero:

      Richtig! Und man bedenke den geringen Abstand: 5-8 Meter!

  • Die Polizei, Dein Freund und Mörder oder auf amerikanisch `To serve and be triggerhappy`. Ironie off Die zunehmende Verrohung der Polizei ist ein weltweites Phänomen das in Amerika durch die immerpräsenten Medien hervorgehoben wurde und sich wie ein Virus in westlichen Demokratien auszubreiten scheint. Trotz Deeskalationsstrategien und Anger-Managment Kursen scheint sich eine unterschwellige Verrohung der Ordnungshüter Luft zu machen was im häufigen Gebrauch von Schusswaffen endet. Der bekannteste Fall war der brasilianische Migrant, der in der Londoner U-Bahn von der Metropolitan Police erschossen wurde nur weil diese annahmen, es handele sich um einen islamistischen Terroristen. Es sollte eine weltweite `Abrüstung` der Ordnungshüter stattfinden die und die tödlichen Schusswaffen komplett aus dem Verkehr zu ziehen. Dass es auch ohne Schusswaffen geht beweist die irische Polizei die zum Eigenschutz höchsten Pfefferspray mit sich tragen.

  • Bayern, das ist da, wo die Deutschtümmelei noch Gesetz ist. Und wenn Du durch Bayern fährst mit Berliner Nummernschild, dann gibt´s das Begrüßungskommando spätestens kurz vor München: Mit Begrüßungstext; "Wo hams des Gift?". Dass der ein oder andere Staats- wie Sittenwächter in Bayern auch mal durchdreht und das vermeintliche Gesockse im heiligen Bayernland schlichtweg abknallt, angesichts des fortschreitenden Sittenverfalls, ist der allgemeinen geistigen Inzucht dieses Freistaates geschuldet - und verwundert mich kaum.

    Dass erneut ein Mensch stirbt, auf Grund einer solchen geistigen Haltung, macht mich einfach (wieder) nur wütend auf dieses Bundesland. Fünf Jahre habe ich dort gelebt und weiß nur zu gut, wie repressiv der Freistaat mit seinen Bürgern umspringt.

    Mein Beileid mit einem jungen Menschen, der Gras verkauft hat und dafür erschossen wurde!

  • Ein vorsätzlicher Mord im Dienst! Kennt man die Motive des Täters schon?

    Vielleicht sollte man den bayrischen Fahndern morgens freiwillig ein Tütchen Marihuana reichen, damit die mal von ihrem Tatort-Trip runterkommen.

    • @Rainer B.:

      1) Mord ist immer vorsätzlich, die Dopplung legt offen, das Sie die Wörter gar nicht kennen die Sie benutzen. Vermutlich benutzen Sie daher auch das Wort Mord so simpel.

      • @Tim Leuther:

        Mir scheint, es war Vorsatz ... eben schiesswütiger Killer im Dienst!

      • @Tim Leuther:

        Man spricht zuweilen ja auch vom "Mord im Affekt". Das ist immer eine Frage der Qualifizierung einer Tat, über die man erst reden kann, wenn man die Motive des Täters kennt. Eine vorsätzliche Tötung ist immer Mord, da haben Sie recht.

  • Es reißen hierzulande US-amerikanische Verhältnisse ein. Wieviel Tote muß es noch geben bevor dem Einhalt geboten wird. Wieso und zu welchem Zweck sich Zivilbeamte mit Schußwaffen unter friedlich demonstrierende Bürger mischen dürfen (Stuttgart) wäre auch der Klärung bedürftig. Der Polizeistaat greift um sich, unter widerlicher Duldung der Gerichte.

    • @Ulrich Frank:

      Sie haben absolut keine Ahnung von den Dimensionen, wenn Sie so einen Unfug behaupten! US-Verhältnisse? Der liberale US-Radiomacher hat mal die Todesschüsse von US-Cops mit denen in Deutschland verglichen. (Zahlen schon paar Jahre her) Einfach nur auf die Idee zu kommen zu glauben diesen Vergleich ziehen zu können ist absolut lächerlich.

       

      http://www.youtube.com/watch?v=WTjwcyvzqvg

       

      (Beitrag David Pakman, engl.)

      • @Tim Leuther:

        Man muss auch mal übertreiben, um die Wahrheit zu sagen. Und die Warheit ist, dass wir hier in D alle den Kopf schütteln über die Polizeigewalt in USA und vor allem über deren Aufarbeitung von eben der Polizei, und dabei übersehen wird, dass hier in D bei der Aufklärung eben die selben Sachen passieren! Dimensionen sind da vollkommen irrelevant, selbst wenn es nur einmal in der ganzen Geschichte Deutschlands passiert wäre, wäre das immer noch deutlich zu viel, weil es zeigt, dass es möglich ist!

        • @hsimpson:

          Nein, diese ganzen Übertreibungen müssen dann die friedlichen Beamten ausbaden, die darauf hin auch ruppiger werden. So dreht sich die Spirale weiter. Und am Ende landen wir tatsächlich da wo die USA sind. Ist ja nicht so das die US-Cops allein an der Lage schuld sind, es wäre naiv so monokausal zu denken.

  • Der Sachverhalt hat tatsächlich seine Erklärungsschwierigkeiten, unbenommen der sehr theoretischen Rechtsgrundlage im PAG.

    Eine Vermischung mit den durchaus anderen Verhältnissen im Fall Eisenberg ist hier wenig zweckmäßig und trägt zu Klärungsansätzen nichts bei. Allein die offenkundig begrenzte Einsicht in die Problematiken des pol. SWG seitens der Autorin werden damit dokumentiert.

     

    Erstmal ist der Warnschuss schon vom Zielhintergrund her problematisch und ein "Schuss in die Luft" ist auch nicht harmlos sondern das fallende Geschoss kann lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen.

     

    Der Treffer im Kopfbereich ist ohne Kenntnis der Schussdistanz (soll zwischen 5-8 m gelegen haben) und den Bewegungsmustern von Schütze und Geschädigtem nur schwer hinsichtlich Absicht oder Unfall einzuordnen.

    Dazu kommt dass das Schießtraining von Schutz- und Kriminalpolizei, gemessen an den Aufgaben, grotesk gering ist.

     

    Unfall, Fahrlässigkeit oder Abischt sind so nicht zuklären, leider.

     

    Immerhin ist genaues Hinschauen gefordert!

     

    Glück auf!

     

    Karl

    • @KarlM:

      "Unfall, Fahrlässigkeit oder Abischt sind so nicht zuklären" - bei 5 Meter Distanz sicherlich kein Unfall sondern volle Absicht!

      • @shumil:

        Sie haben schonmal auf ein sich bewegendes Ziel geschossen und getroffen? Glaub ich eher nicht bei Ihren bisherigen Kommentaren.

         

        Angesichts einer "hochprofessionellen" pol. Schießausbildung bin ich ziemlich sicher dass das mit der "Absicht" allein nicht nicht helfen würde. Meine Meinung: In so einer Lage trifft der Durchschnitts Cop nur durch Zufal.

         

        Glück auf!

         

        Karl