Ersatzfreiheitsstrafen in Niedersachsen: Wegen Armut in den Knast
Die niedersächsischen Grünen wollen Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden. Problematisch finden die auch andere Parteien, verzichten wollen sie aber nicht.
Ersatzfreiheitsstrafen, das haben Untersuchungen und Studien immer wieder gezeigt, sind ein Armuts- und Verelendungsproblem. Sie treffen in der Regel Leute, die wegen Bagatelldelikten wie Schwarzfahren, Drogenbesitz oder Ladendiebstahl zu Geldstrafen verurteilt wurden, die dann nicht aufbringen können und dafür ins Gefängnis wandern.
Um die 40 Prozent aller Haftantritte in Niedersachsen sind solche Fälle. Rund 7.500 Haftantritte waren das in den Jahren vor der Pandemie jedes Jahr – wobei einzelne Personen möglicherweise mehrfach erfasst sind. Denn lange bleiben sie ja nie im Knast: Zwei bis drei Wochen im Schnitt, das ist manchmal nicht einmal genug, um mit dem zuständigen Sozialarbeiter Bekanntschaft zu machen. Dann stehen sie wieder auf der Straße, werden wieder beim Schwarzfahren erwischt, fahren wieder ein.
Selbst in der Pandemie sank der Anteil nur geringfügig. Zwar wurde die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in Niedersachsen wie in anderen Ländern vorübergehend ausgesetzt, um die Haftanstalten zu entlasten und Corona-Ausbrüche zu verhindern. Gleichzeitig funktionierten aber auch Programme wie „Schwitzen statt Sitzen“, in denen die Betroffenen ihre Geldstrafen abarbeiten können, nicht mehr.
Die Justizministerin könnte mehr tun, finden die Grünen
„Ersatzfreiheitsstrafen sind kontraproduktiv, teuer und sozial ungerecht“, sagt Marie Kollenrott (Grüne). Schon 2019 hat die Justizministerkonferenz einen umfangreichen Bericht zum Thema verabschiedet, der auch ein Bündel von Maßnahmen enthält, mit denen sich die Anzahl der teuren Hafttage verringern ließe.
Aber Niedersachsen habe nur ein Bruchteil davon umgesetzt, sagt Kollenrodt. Sie wirft insbesondere der Justizministerin Barbara Havliza (CDU) vor, das Thema auszusitzen. Deshalb hat Kollenrott nun einen Antrag mit einem detaillierten Forderungskatalog im niedersächsischen Landtag eingebracht.
Dabei ist es nicht so, dass Niedersachsen gar nichts unternommen hat. Es gibt diverse Programme, die verhindern sollen, dass Leute in den Knast wandern, die dort nicht hingehören. Dazu gehören zum Beispiel Anlaufstellen der Straffälligenhilfe, die meist bei den großen Wohlfahrtsverbänden angesiedelt sind und den Betroffenen helfen können, realistische Ratenzahlungen zu vereinbaren, Arbeitsgelegenheiten zu finden oder krankheitsbedingte Aufschübe zu erwirken.
Seit 2020 soll auch die Gerichtshilfe des Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD) die Betroffenen noch einmal aufsuchen, wenn die Ladung zum Haftantritt schon erfolgt ist – und versuchen, sie dazu zu bringen, die Strafe doch irgendwie abzustottern oder abzuarbeiten. Eine detaillierte Auswertung dieser Maßnahme steht demnächst erst an, was sich aber jetzt schon sagen lässt, ist: Viele Betroffene erwischen sie so gar nicht.
Gut gemeinte Maßnahmen erreichen die Betroffenen oft nicht
Ein Problem dabei ist: Die Justiz hat die Angewohnheit, vor allem schriftlich zu kommunizieren. In vielen dieser Fälle kommt es nicht einmal zu einer Gerichtsverhandlung. Die Sache wird per Strafbefehl erledigt. Auch die Aufforderungen zur Zahlung, die Hinweise auf die alternativen Tilgungsmöglichkeiten, die Beratungsstellen, die Hilfsangebote – alles kommt per Brief.
Es wäre doch gut, fordern die Grünen, wenn diese Briefe vielleicht auch in die Muttersprache des Betreffenden übersetzt werden, wie es andere Länder schon machen. Im Ermittlungs- und Strafverfahren ist das selbstverständlich, dass man sicherstellen muss, dass der Angeklagte versteht, worum es geht. Bei allem, was nach dem Urteil kommt, nicht mehr.
Viele der Betroffenen wird auch das aber wahrscheinlich nicht erreichen. Etliche kriminologische Studien zeigen: Die Betroffenen sind häufig wohnungslos, isoliert, überschuldet, suchtkrank – sie bekommen gar keine Post oder machen sie nicht auf.
Dass da irgendwo im Hintergrund noch Strafen ausstehen oder Haftbefehle schlummern, fällt ihnen erst dann auf, wenn sie von der Polizei wegen anderer Dinge aufgegriffen und direkt zur nächsten JVA gekarrt werden. Dort greifen die meisten sozialarbeiterischen Maßnahmen auch nicht so richtig, weil die auf Langzeitgefangene ausgelegt sind. Auch daran, fordern die Grünen, müsste man etwas ändern.
Die Arbeit im Knast zählt bisher nicht
Genauso wie an den Verrechnungsmethoden: Eigentlich sollte sich ein Tagessatz am Nettolohn eines Tages orientieren. Wenn es jedoch keine Verhandlung gibt, in der sich der Angeklagte zu seiner Einkommenssituation und schon bestehender Verschuldung äußern kann, wird das geschätzt – und diese Schätzung fällt nicht immer realistisch aus.
Auch die Umrechnung in Hafttage oder „freie Arbeit“ ist nicht ganz schlüssig: Ein Tagessatz (der ja einem Arbeitstag entsprechen soll) wird 1:1 in einen Hafttag umgerechnet – der dauert aber nun einmal 24 Stunden und ist viel invasiver, weil er die Betroffenen aus dem letzten bisschen an sozialen Zusammenhängen reißt, die sie noch haben.
Um sich „freizuarbeiten“, muss man in der Regel sechs Stunden ableisten. Andere Bundesländer fordern weniger oder bieten Möglichkeiten, das Stundenkontigent an das Leistungsvermögen der Person anzupassen oder teilweise zu erlassen.
Mit sogenannten „Day-by-day“-Projekten bieten sie auch die Möglichkeit, die Arbeit im Knast anzurechnen. In Niedersachsen geht das bisher nicht, weil Inhaftierte ohnehin einer Arbeitspflicht unterliegen – also kann die Arbeit ja keine freiwillige oder zusätzliche Leistung sein.
Konservative haben Angst, auf Strafen zu verzichten
Es sind zahlreiche kleinteilige Maßnahmen, die da gefordert sind. Mit etlichen davon, deuten Vertreter von SPD, CDU und FDP im Landtag an, könnten sie sich sogar anfreunden. Darüber wird also demnächst im Ausschuss beraten.
Beim ganz großen Durchbruch scheiden sich allerdings die Geister: Die Grünen hoffen, dass die Ampel auf Bundesebene den Strafrahmen für Dinge wie Schwarzfahren oder Cannabisbesitz runterfährt. Die niedersächsische Landesregierung sollte einen entsprechenden Vorstoß unterstützen, fordern sie.
Das ist allerdings der Punkt, wo für die noch mitregierende CDU und auch die niedersächsische FDP die Toleranzgrenzen überschritten werden. „Unrecht muss Unrecht bleiben“, sagt Marco Genthe (FDP), „der Rechtsstaat darf nicht kapitulieren“, sagt Thiemo Röhler (CDU). Ein Verzicht auf Strafen ist für sie schwer vorstellbar – selbst wenn die nachweislich nichts bringen.
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