Erneut Vorwurf von Polizeigewalt: Polizei gerufen – Bein gebrochen

Der US-Amerikaner Mike Basden sagt, Polizisten hätten ihm grundlos das Bein gebrochen. Die Polizei weiß davon nichts und stellt ihn als Trinker dar.

Porträt des schwarzen Musikers Malachi Mike Basden

Malachi Mike Basden 2015 irgendwo in Friedrichshain Foto: Chris Candid/flickr

BERLIN taz | Bislang hatte Malachi Mike Basden eigentlich nichts gegen Berliner Polizisten. „Ich fand sie immer ganz cool“, sagt der Jazzsaxophonist aus New York, der in den 1990ern der persönliche Assistent von Jazzlegende Wynton Marsalis war und seit Jahren in Berlin lebt. Nach einem Vorfall am 18. Februar hat sich dies gründlich geändert.

An diesem Abend war der US-Amerikaner, der seit der Pandemie vor allem als Straßenmusiker arbeitet, bei Rewe am Kottbusser Tor einkaufen. Weil eine Schlange an der Kasse war, habe er sich erschöpft auf eine Kiste gesetzt, wie er der taz berichtet, als ein Sicherheitsmann ihn aufgefordert habe zu gehen: „Wir wollen keine Leute wie dich“, habe er gesagt. „Ich habe gesagt, ich bin kein Obdachloser, ich will hier einkaufen.“ Ein zweiter Sicherheitsmann darauf gedroht die Polizei zu rufen. „Ich habe gesagt, macht das!“ Er habe dassselbe getan.

Beim Warten seien die Securities näher gerückt, einer habe ihn geschubst, so dass er hingefallen sei, und habe ein Knie auf seinen Rücken gedrückt. In dieser Situation sei die Polizei gekommen, ein Beamter habe ihm sogleich Handschellen angelegt. Fünf Beamte hätten ihn in den Büro-Raum der Sicherheitsleute gebracht, auf einen Stuhl gesetzt und sogleich geschlagen. „Einer trat mich heftig ans Bein“, erzählt Basden. „Wo ist dein Ausweis?“, hätten sie ihn angeschrieen. „Ich sagte, nehmt mir die Handschellen ab, dann zeige ich ein Foto davon auf meinem Handy.“

Als dies geschehen sei und er aufstehen wollte, habe er starke Schmerzen am Bein gespürt und bemerkt, dass es verdreht war. Die Beamten hätten einen Krankenwagen gerufen. Die Ärzte im Krankenhaus stellten laut Basden fest, das sein Bein gebrochen war. Auf ihr Anraten habe er erneut die Polizei angerufen, zwei Beamte hätten seine Anzeige aufgenommen.

Beamte wissen gleich, wer „Tatverdächtiger“ ist

Die Polizei stellt die Sachlage, wie immer in solchen Fällen, völlig anders dar. Man sei unter dem Einsatzanlass „Randalierende Person in einem Lebensmittelgeschäft“ gerufen worden. Dem „Tatverdächtigen“ – offenbar war für die Beamten gleich klar, wer das war – seien Handschellen angelegt worden. Um den „Sachverhalt“ zu klären, sei man in das Büro des Supermarks gegangen, habe dort auch eine Anzeige des „Tatverdächtigen“ gegen die Sicherheitmänner aufgenommen.

Als man ihm hinausbegleitet habe, „klagte er über Schmerzen im Bein“, darauf sei ein Rettungswagen gerufen worden. Ins Krankenhaus seien erneut Einsatzkräfte gerufen worden, dort habe er angeben, „dass er Schmerzen im Fuß verspürte, als ihm jemand auf den Fuß trat oder diesen festhielt, während er auf dem Boden des Supermarktes lag. Wer dies war, konnte er nicht angeben.“

Zudem erklärt der Polizeisprecher, man habe einen Alkoholtest beim „Tatverdächtigen“ gemacht, der 2,49 Promille Blutalkohol ergeben habe. Eine „Lüge“ sei dies, erwidert Basden. Weder habe man einen Alkoholtest bei ihm gemacht, noch sei er betrunken gewesen. „Das sagen sie nur, um mich in der Öffentlichkeit schlecht zu machen und davon abzulenken, was sie mir angetan haben.“

Biplab Basu von der Opferberatung ReachOut hält dies für vorstellbar. „Das mit dem angeblichen Alkoholkonsum ist eine perfide Strategie, die die Polizei schon öfter benutzt hat.“ Allerdings müsse sie auch beweisen können, dass sie – und warum sie – einen Alkoholtest gemacht habe. „Dafür brauchen sie schon einen Grund, Alkoholtrinken ist ja nicht verboten.“ Der Verein will Basden dabei unterstützen juristisch in der Sache vorzugehen.

Doch zunächst muss sich Basden einer Operation unterziehen. Weil er keine Krankenversicherung hat, sammelten Freunde in einer online-Spendenaktion über 12.000 Euro zusammen. Mit dem Geld, das übrig bleibt, will Basden einen Anwalt anheuern. „Die Polizei muss dafür bezahlen“, sagt er.

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