Erneuerbare-Energien-Gesetz: Einigkeit und Strom und Öko

Umweltminister Altmaier legt einen Vorschlag für den Umbau des EEG vor. Es soll ein umfassendes Energiewende-Gesetz werden.

Ziele für Ökostrom, Förderung begrenzen, Ausbau regulieren. So stellt sich Peter Altmaier das EEG nach dem Umbau vor. Bild: dapd

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) will die Energiewende per Gesetz mit festen Zielen und Zeiten und im Konsens aller Beteiligten festschreiben lassen. Er präsentierte am Donnerstag in Berlin einen „Verfahrensvorschlag zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“, der „über die bisherigen Korrekturen und Anpassungen am EEG hinausgeht. Nur so ist das Gelingen der Energiewende gewährleistet“, betonte Altmaier.

Ob das ehrgeizige Ziel bis zur Bundestagswahl und angesichts der Meinungsunterschiede mit den Bundesländern allerdings zu verwirklichen ist, ließ der Minister offen. Und Grüne, Linke und der Umweltverband BUND erklärten postwendend, Altmaiers Vorstoß bremse nur den Ausbau der Erneuerbaren, anstatt die Ausnahmen für die Industrie zu reduzieren.

Faktisch verabschiedet sich Altmaier mit seinem Konzept vom EEG, das bisher den Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Rücksicht auf die Struktur der Erneuerbaren und ohne direkte Steuerung durch den Staat vorangetrieben hat. Das neue EEG soll mehr ein umfassendes Energiewende-Gesetz sein. In ihm will Altmaier am Ziel festhalten, bis 2050 insgesamt 80 Prozent des deutschen Stroms aus Ökoquellen zu liefern, bis 2020 will er allerdings 40 statt 35 Prozent.

Statt des bisherigen sprunghaften Wachstums sollen die grünen Energien gleichmäßig wachsen, dafür soll es auch für Wind und Biomasse ähnlich wie für die Photovoltaik Obergrenzen für die Förderung geben. Ihre „Marktfähigkeit“ soll gesetzlich als Ziel vereinbart werden. Vor allem soll dieses neue EEG auch Regeln für den Ausbau der Netze und das Zusammenwirken mit den fossilen Energien, für Speicher und für bessere Steuerung der Nachfrage enthalten.

Eine große Neuerung des Entwurfs, der nicht mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt ist, soll die „geographische und regionale Steuerung“ beim Ausbau der Erneuerbaren sein: Der bislang unkoordinierte Zubau quer durch alle Länder soll in ein Gesamtkonzept einfließen. Eine „Einigung zwischen den Bundesländern“ für die nächsten 10 bis 15 Jahre ist deshalb ein zentraler Teil des Konzepts.

„Konsensuelles Verfahren“

Von einer solchen Einigung sind die Länder allerdings weit entfernt. Erst im Frühjahr hatten sie im Bundesrat eine Reform des EEG durch Altmaiers Vorgänger Norbert Röttgen abgeschmettert. Um das zu verhindern, will Altmeier ein „konsensuelles Verfahren“ mit Regierung, Opposition und Ländern. Eine 20köpfige „persönliche Beratergruppe“ soll ihm zuarbeiten, die Öffentlichkeit über eine Gesprächsreihe („EEG-Dialog“) eingebunden werden.

Altmaiers Vorschlag kommt zu einer Zeit, wo Parteien, Lobbygruppen, Forschung und Umweltverbände diskutieren, wie ein „EEG 2.0“ aussehen sollte. Den radikalsten Vorschlag macht die industrienahe „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“, die ein Quotensystem für Ökostrom einführen will. Das Öko-Institut lehnt das aus praktischen und finanziellen Gründen ab und kann sich eine Differenzierung nach einzelnen Energien vorstellen.

Stärker als bisher sollten „Preissignale aus dem Strommarkt“ berücksichtigt werden. Bei den Stromkonzernen wiederum wird etwa eine Quote für einzelne grüne Energien diskutiert, es solle „Wettbewerb auch zwischen den Erneuerbaren geben“, sagt ein Manager.

Das Umweltbundesamt errechnet, was die einzelnen Modelle bedeuten würden: Quote, reduzierte Förderung, Differenzierung zwischen Technologien oder Regionen. Einen Königsweg sieht das Amt bislang nicht.

Uwe Leprich, Energiemarktexperte am „Institut für Zukunftsenergiesysteme“ (Izes) in Saarbrücken, schlägt vor, beim „EEG 2.0“ vor allem auf die Gestaltung des Strommarkts zu achten. Die Erneuerbaren müssten mit ihrer Flexibilität stärker berücksichtigt werden, am Strommarkt sollte ihr Preis pro Viertelstunde berechnet werden und nicht monatlich. Eine EEG-Vergütung müsse es aber weiterhin geben.

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